Kinder in Gerichtsverfahren
Kinder können direkt – als Angeklagte, Opfer oder Zeugen – oder, wenn Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf ihr Leben haben, indirekt an Gerichtsverfahren beteiligt sein. Dies gilt sowohl für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren als auch für Migrations- und Statusbestimmungsverfahren.
Kinder sollten sich in jedem Fall wohl und sicher fühlen, um sich wirksam an den Verfahren beteiligen zu können. Die Justizsysteme in Europa müssen daher an die besonderen Bedürfnisse von Kindern angepasst sein und ihre Rechte achten.
EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Justizsysteme, die die Rechte und Bedürfnisse von Kindern wahren
Um die Justizsysteme zu ermutigen, sich an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen, hat die Europäische Kommission:
- die Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten angenommen;
- die EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020–2025) angenommen;
- die Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder angenommen;
- die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021–2024 (COM(2020) 713 final) angenommen;
- die Verordnung über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (2201/2003/EG) angenommen;
- die Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (4/2009/EG) angenommen;
- einen umfangreichen EU-Besitzstand im Bereich Migration angenommen;
- die Leitlinien des Europarates vom 17. November 2010 für eine kinderfreundliche Justiz gefördert;
- die Mitteilung „Schutz minderjähriger Migranten“ von 2017 angenommen;
- die Einrichtung des Europäischen Netzwerks von Vormundschaftseinrichtungen finanziert.
Die Kommission verpflichtet sich im Rahmen der neuen EU-Kinderrechtsstrategie dazu,
- im Jahr 2022 eine horizontale Rechtsetzungsinitiative zur Unterstützung der gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten vorzuschlagen;
- zur Schulung von Angehörigen der Justiz in Bezug auf die Rechte des Kindes und eine kindgerechte Justiz – im Einklang mit der Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 und über das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), die Programme „Justiz“ und „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ sowie die Europäische Plattform für Aus- und Fortbildung auf dem Europäischen Justizportal – beizutragen;
- die Umsetzung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz von 2010 in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu verstärken;
- transnationale und innovative Projekte zum Schutz minderjähriger Migranten im Rahmen des neuen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zielgerichtet finanziell zu unterstützen;
- die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung wirksamer und tragfähiger Alternativen zur Inhaftnahme von Kindern in Migrationsverfahren zu unterstützen.