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EU-Erweiterung

Die Erweiterungspolitik erstreckt sich auf Länder, die sich derzeit auf einen EU-Beitritt vorbereiten, sowie auf potenzielle Bewerberländer. Die Aussicht auf eine Mitgliedschaft bildet einen starken Anreiz für demokratische und wirtschaftliche Reformen in Ländern, die der EU beitreten möchten.

Maßnahmen

Ziele

  • fördert Frieden und Stabilität in Regionen nahe der EU-Außengrenzen
  • trägt durch Integration und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen bei
  • mehrt den Wohlstand und die Chancen für europäische Unternehmen und Bürger/-innen 
  • lenkt, unterstützt und beobachtet Reformen in beitrittswilligen Ländern im Einklang mit den Werten, Rechtsvorschriften und Normen der EU

Kontext

Im Zuge des Erweiterungsprozesses unterstützt die Kommission beitrittswillige Länder bei der Erreichung der Beitrittskriterien und der Durchführung der notwendigen wirtschaftlichen und demokratischen Reformen.

Diese müssen solide, langfristige und unumkehrbare Ergebnisse erzielen.

Wer kann EU-Mitglied werden?

Jedes europäische Land kann die Mitgliedschaft beantragen, solange es die demokratischen Werte der EU achtet und sich zu ihrer Wahrung verpflichtet.

Nur Länder, die alle Beitrittskriterien erfüllen, können der EU beitreten.

Bedingungen

Alle EU-Länder müssen in den drei Phasen eines Beitrittsprozesses ihre Zustimmung geben.

Wenn die Verhandlungen und die erforderlichen Reformen abgeschlossen und beide Seiten übereingekommen sind, kann das Land der EU beitreten – vorausgesetzt, alle EU-Länder stimmen dem zu.

Bewerberländer

Derzeitige Bewerberländer:

Kosovo ist potenzielles Bewerberland.

Unterlagen

24. JANUAR 2018
EU Enlargement strategy