SeiteninhalteSeiteninhalte MaßnahmenAbstimmung mit EU-Bewerberländern und potenziellen BewerberländernInformationen über den BeitrittsprozessInstrument für HeranführungshilfeFinanzielle und technische Hilfe für Reformen in Bewerberländern und potenziellen BewerberländernVertrag über die Europäische Union – Artikel zum EU-BeitrittArtikel 49 erläutert die Rechtsgrundlage für den Beitritt europäischer Staaten zur EU und Artikel 2 die Werte, auf denen die EU beruht. Ziele fördert Frieden und Stabilität in Regionen nahe der EU-Außengrenzen trägt durch Integration und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen bei mehrt den Wohlstand und die Chancen für europäische Unternehmen und Bürger/-innen lenkt, unterstützt und beobachtet Reformen in beitrittswilligen Ländern im Einklang mit den Werten, Rechtsvorschriften und Normen der EU Kontext Im Zuge des Erweiterungsprozesses unterstützt die Kommission beitrittswillige Länder bei der Erreichung der Beitrittskriterien und der Durchführung der notwendigen wirtschaftlichen und demokratischen Reformen. Diese müssen solide, langfristige und unumkehrbare Ergebnisse erzielen. Wer kann EU-Mitglied werden? Jedes europäische Land kann die Mitgliedschaft beantragen, solange es die demokratischen Werte der EU achtet und sich zu ihrer Wahrung verpflichtet. Nur Länder, die alle Beitrittskriterien erfüllen, können der EU beitreten. Bedingungen Alle EU-Länder müssen in den drei Phasen eines Beitrittsprozesses ihre Zustimmung geben. Wenn die Verhandlungen und die erforderlichen Reformen abgeschlossen und beide Seiten übereingekommen sind, kann das Land der EU beitreten – vorausgesetzt, alle EU-Länder stimmen dem zu. Bewerberländer Derzeitige Bewerberländer: Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Moldau Montenegro Nordmazedonien Serbien Türkei Ukraine Kosovo ist potenzielles Bewerberland. Unterlagen 24. JANUAR 2018EU Enlargement strategy Zum Thema Dienststellen: Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
Abstimmung mit EU-Bewerberländern und potenziellen BewerberländernInformationen über den Beitrittsprozess
Instrument für HeranführungshilfeFinanzielle und technische Hilfe für Reformen in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern
Vertrag über die Europäische Union – Artikel zum EU-BeitrittArtikel 49 erläutert die Rechtsgrundlage für den Beitritt europäischer Staaten zur EU und Artikel 2 die Werte, auf denen die EU beruht.