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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 29. November 2023
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Fluggastrechte durchsetzen, Reisende besser informieren – neue Vorschläge sollen Durchbruch bringen

Woman looking at her smartphone in Belgian railway station

 

Vielleicht ist Ihnen das auch schon passiert: Flug annulliert und nicht erstattet. Mit neuen Vorschlägen will die Kommission nun Passagierrechte weiter stärken. Weltweit bietet derzeit nur die Europäische Union einen Rechtsrahmen für Passagiere aller Verkehrsmittel. Die EU-Rechtsvorschriften sind gut. Aber es hapert an der Um- und Durchsetzung, sodass Reisende weiterhin mit Problemen zu kämpfen haben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen deshalb vor allem die Durchsetzungsmechanismen und die Erstattungsregeln für Flugreisen verbessert werden. 

Die Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte und der Richtlinie über Pauschalreisen von 2015 bringt folgende Verbesserungen mit sich: 

  • Begleitpersonen von Flugreisenden mit Behinderungen reisen kostenlos, wenn die Fluggesellschaft auf einer Begleitung besteht. 
  • Bei Buchungen von Flugtickets über Vermittler (z. B. Reisebüros) erhalten die Fluggäste mehr Klarheit darüber, wer ihnen die Kosten erstattet – die Fluggesellschaft oder der Vermittler. 
  • Passagiere, die auf ihrer Reise verschiedene Verkehrsträger nutzen, haben Anspruch auf bessere Information und besseren Schutz. 
  • Bei der Buchung von Pauschalreisen angezahlte Beträge (Anzahlungen) sind auf höchstens 25 % des Pauschalpreises begrenzt – der Gesamtbetrag sollte erst 28 Tage vor Abreise fällig werden. 
  • Reisegutscheine, die bis zum Ablaufdatum nicht verwendet werden, müssen automatisch erstattet werden. Außerdem müssen sie gegen Insolvenz des Reiseunternehmens abgesichert sein. 
  • Das Recht auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen bleibt bestehen. 

Die Kommission will außerdem einen gemeinsamen europäischen „Mobilitätsdatenraum“ schaffen, in dem Unternehmen und Passagiere leichter auf Verkehrsdaten zugreifen und diese teilen können. Die Vorschläge sind ein Ansporn für die Mitgliedstaaten, sich proaktiv mit der Reiseproblematik zu beschäftigen und nicht nur tätig zu werden, wenn es bereits Beschwerden gibt. Im Falle einer Verabschiedung könnte die Kommission die EU-Länder auffordern, Untersuchungen durchzuführen und falls nötig Maßnahmen zu treffen.  

Mehr dazu 

Passagierrechte 

Factsheet zum Mobilitätspaket

Automatisierung und Digitalisierung im Verkehr 

Pressemitteilung: Verbesserte Rechte und bessere Information der Reisenden

Fragen und Antworten: Den Schutz von Pauschalreisenden wirksamer gestalten

Fragen und Antworten: Überarbeitung der Verordnungen über Passagierrechte

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. November 2023
Autor
Generaldirektion Kommunikation