Einer der größten Vorteile der Unionsbürgerschaft ist der Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Die EU-Vorschriften machen es Ihnen leicht, eine Arbeit in einem anderen EU-Land aufzunehmen, und schützen Ihre Sozialversicherungsansprüche, wenn Sie dort sind. Sie brauchen sich nicht um die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis im anderen EU-Land zu kümmern, ganz gleich, ob Sie dort auch wohnen oder nicht.Ob Sie in Ihrem eigenen oder in einem anderen EU-Land arbeiten, beim Zugang zu Beschäftigung, bei den Arbeitsbedingungen und bei allen anderen sozialen und steuerlichen Vorteilen haben Sie das Recht auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des betreffenden EU-Landes. Das EU-Recht schützt Sie auch bei Ihrer Arbeit vor Diskriminierung aufgrund Ihres Geschlechts, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer religiösen Überzeugungen oder einer Behinderung.Ganz konkret kann die EU Ihnen dabei helfen, den perfekten Lebenslauf zu erstellen, damit Sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Auf der kostenlosen Online-Plattform Europass können Sie personalisierte Lebensläufe und Bewerbungsschreiben erstellen und so Arbeitgebern in ganz Europa Ihre Qualifikationen und Kompetenzen in einer von 31 Sprachen präsentieren.Ihren Lebenslauf können Sie anschließend in die europäische Datenbank für Arbeitsuchende EURES laden, womit Sie nicht nur den heimischen, sondern den Arbeitsmarkt der gesamten EU erreichen. EURES bringt Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Europa zusammen und bietet Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ihrem Zielland sowie über Sprachkurse, Integrationskurse und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten nach Ihrer Einstellung.Wenn Sie einen reglementierten Beruf (wie Arzt, Rechtsanwalt, Lehrer, Krankenschwester, Apotheker) in einem anderen EU-Land ausüben möchten, müssen Sie prüfen, ob Sie Ihre Berufsqualifikationen dort zunächst anerkennen lassen müssen. Informieren Sie sich in der EU-Datenbank für Berufsqualifikationen, die Ihnen helfen wird, die zuständige nationale Behörde zu finden, die Sie durch die für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen erforderlichen Verwaltungsschritte führt. Für eine begrenzte Anzahl von Berufen gibt es auch einen europäischen Berufsausweis, mit dem die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in einem anderen EU-Land online erfolgen kann.Nach Antritt Ihres neuen Arbeitsplatzes ist es beruhigend für Sie zu wissen, dass Ihre Sozialversicherungsansprüche durch EU-Recht geschützt sind. Obwohl jedes EU-Land über sein eigenes System der sozialen Sicherheit verfügt, stellen die übergeordneten EU-Vorschriften sicher, dass Sie nur in einem Land Beiträge zahlen, dass Sie dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen des Landes haben, in dem Sie versichert sind, und dass frühere Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern bei der Berechnung von Leistungen berücksichtigt werden. Es ist ratsam, im Vorhinein zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Sie in dem Land, in dem Sie arbeiten, Anspruch auf Leistungen haben. So unterscheiden sich beispielsweise die Wartezeiten für die Beantragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von Land zu Land.Und was ist, wenn eine Umschulung ansteht? Im Rahmen ihrer Europäischen Kompetenzagenda unternimmt die EU konzertierte Anstrengungen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Einzelpersonen und Unternehmen Zugang zu Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Neben mehreren anderen Initiativen hat die EU beispielsweise den Kompetenzpakt mit 1 000 Mitgliedern und 14 groß angelegten Partnerschaften in strategischen Sektoren ins Leben gerufen, der rund sechs Millionen Menschen die Aussicht auf eine Fortbildung bietet. Die Europäische Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze bietet Informationen und Material zu digitalen Kompetenzen, z. B. ein Selbsteinschätzungs-Tool. Und kürzlich hat die EU einen EU-Talentpool und Fachkräftepartnerschaften mit ausgewählten Drittlandspartnern auf den Weg gebracht, um dazu beizutragen, die Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber auf die Bedürfnisse des EU-Arbeitsmarkts abzustimmen.Weitere InformationenArbeiten in der EUMobilität und Beschäftigung in der EUEuropassEURESBerufliche QualifikationenKoordinierung der Systeme der sozialen SicherheitSozialversicherungssysteme in der EUDatenbank der reglementierten BerufeEuropäische KompetenzagendaKompetenzpaktPlattform für digitale Kompetenzen und ArbeitsplätzeEU-TalentpoolFachkräftepartnerschaften Einzelheiten Datum der Veröffentlichung29. August 2024AutorGeneraldirektion Kommunikation