Volkswagen
Nach dem Dieselgate-Skandal forderten die CPC-Behörden die Volkswagen-Gruppe mit Schreiben vom 7. September 2017 auf, rasch Nachbesserungen an allen betroffenen Fahrzeugen vorzunehmen. Im Dezember 2017 verpflichtete sich Volkswagen, auch im Jahr 2018 kostenlose Nachbesserungen anzubieten. Im Juli 2018 veröffentlichten die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden ihre Schlussfolgerungen zu der Rückrufaktion, mit der die Volkswagen-Gruppe im Zuge des Dieselgate-Skandals in der Union 8,5 Millionen Fahrzeuge in die Werkstatt beorderte. Die Behörden begrüßen die Bemühungen des VW-Konzerns zur Festigung des Vertrauens in die Rückrufaktion sowie die erheblich verbesserten Verbraucherinformationen. Die Nachbesserungsquote liegt nun bei 80 %, und der Konzern hat sich verpflichtet, die kostenfreie Aktualisierung bis Ende 2020 fortzusetzen. Die Kommission und die Verbraucherschutzbehörden bedauerten jedoch, dass das Unternehmen für nach der Nachbesserung auftretende Probleme keine eindeutige und uneingeschränkte Gewähr bietet.
Der für Justiz und Verbraucher zuständige Kommissar Didier Reynders hielt die Volkswagen-Gruppe mit Schreiben vom 11. August 2020 nachdrücklich dazu an, allen betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Die Verbraucher/innen erwarteten, fair behandelt und für den Schaden, den sie unionsweit in ähnlicher Weise erlitten haben, angemessen entschädigt zu werden.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs veröffentlichten die CPC-Behörden mit koordinierender Unterstützung der Europäischen Kommission am 28. September 2021 eine Erklärung, in der sie schlussfolgerten, Volkswagen habe mit der Vermarktung abgasmanipulierter Dieselfahrzeuge gegen EU-Verbraucherschutzrecht verstoßen. Die Behörden forderten das Unternehmen auf, angemessene Lösungen für europäische Verbraucher/innen zu finden und damit die EU-weit anhängigen Verfahren nicht in einen jahrelangen Rechtsstreit ausufern zu lassen. VW hat bisher nur zugestimmt, zum Zeitpunkt des Autokaufs in Deutschland wohnhafte Verbraucher zu entschädigen. Das Unternehmen teilte der Kommission und den CPC-Behörden mit, es halte freiwillige Zahlungen an europäische Verbraucher/innen außerhalb Deutschlands nicht für gerechtfertigt. Die betroffenen Fahrzeuge seien inzwischen nachgebessert worden und erfüllten die gesetzlichen Anforderungen. Trotz der jüngsten Gerichtsurteile auf EU- und nationaler Ebene beharrt VW auf seiner Position.