Jede dritte Frau in Europaist Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden.hat im Laufe ihres Lebens einen gewalttätigen Partner gehabt.ist am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden.Bedenkt man, dass weiterhin viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht werden, geben diese Zahlen noch mehr Anlass zur Sorge – diese Gewalt muss aufhören. Jedes Jahr begeht daher die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, am 25. November den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Die EU setzt sich dafür ein, die tief verwurzelte geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden – wie wichtige, unlängst erreichte Meilensteine zeigen. Die EU hat ihren ersten, strengen und umfassenden Rechtsakt zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Mai 2024 angenommen. Im Jahr 2023 trat die EU dem Übereinkommen von Istanbul bei, dem ersten rechtsverbindlichen internationalen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dem Anfang dieses Jahres vorgelegten Fahrplan für Frauenrechte unterstrich die Europäischen Kommission ihr Eintreten für dieses Thema. Aktuell arbeitet sie an einer neuen Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter, die 2026 vorgestellt werden soll. Ein zentrales Element der Strategie wird die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sein. Es gibt auch konkrete Anlaufstellen für Betroffene: Opfer von Gewalt können sich an das gemeinsame EU-Hilfetelefon unter der Rufnummer 116 016 wenden. Am diesjährigen 25. November bekräftigt die EU erneut ihre Entschlossenheit, Gewalt – auch Gewalt im Netz – gegen Frauen und Mädchen in der EU und über deren Grenzen hinaus zu beseitigen. Sie ruft auch dazu auf, Opfern und Überlebenden solidarisch beizustehen.Mehr zum ThemaÜbereinkommen von Istanbul: Hilfetelefone in Europa ErklärungFinanzielle Förderung von Projekten und Organisationen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Ressourcen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zu geschlechtsspezifischer Gewalt Eurostat: Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt Einzelheiten Datum der Veröffentlichung24. November 2025AutorGeneraldirektion Kommunikation