*Detailliertere Daten finden sich in der Eurostat-Datenbank zu Migration und Asyl.
**Hierzu zählen keine Geburten in einem anderen Mitgliedstaat.
Anteil der im Ausland geborenen Einwohner pro Land (in %)
Quelle: Eurostat; unter „Sonstige“ fallen Aufenthaltstitel, die allein aus Gründen des Aufenthalts ausgestellt wurden, solche für Opfer von Menschenhandel und für unbegleitete Minderjährige sowie solche, die aus sonstigen, nicht in die übrigen Kategorien fallenden Gründen ausgestellt wurden.
Beschäftigung von Einwanderern
2022 waren durchschnittlich 193,5 Mio. Menschen zwischen 20 und 64 Jahren auf dem EU-Arbeitsmarkt beschäftigt; 9,93 Millionen davon (5,1 %) waren Nicht-EU-Bürger. Die Gesamtzahl der Beschäftigten zwischen 20 und 64 liegt bei 197,458 Millionen; hiervon sind 9,927 Millionen Nicht-EU-Bürger.
Quelle: Eurostat
In der EU war die Beschäftigungsquote im erwerbsfähigen Alter bei EU-Bürgern im Jahr 2022 höher (77,1 %) als bei Nicht-EU-Bürgern (61,9 %).
Überrepräsentierte Wirtschaftszweige
2022 waren Nicht-EU-Bürger in folgenden Wirtschaftszweigen überrepräsentiert:
Branche | Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern | Beschäftigung von EU-Bürgern |
---|---|---|
Beherbergung und Gastronomie | 11,3 % | 4,2 % |
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 7,6 % | 3,9 % |
Tätigkeiten im Haushalt | 5,9 % | 0,7 % |
Baugewerbe | 9,1 % | 6,6 % |
Überrepräsentation nach Art der Beschäftigung
Nach Art der Beschäftigung waren Nicht-EU-Bürger in folgenden Sparten überrepräsentiert:
Berufsgruppe | Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern | Beschäftigung von EU-Bürgern |
---|---|---|
Reinigungspersonal und Hilfskräfte | 11,4 % | 2,9 % |
Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen | 7,3 % | 4,1 % |
Betreuungsberufe | 5,5 % | 3,0 % |
Bauarbeiter, ausgenommen Elektriker | 6,1 % | 3,7 % |
Arbeiter im Bergbau, Baugewerbe, verarbeitenden Gewerbe und Transportwesen | 6,0 % | 2,5 % |
Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung | 2,6 % | 0,6 % |
Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei | 2,4 % | 0,7 % |
Unterrepräsentierte Wirtschaftszweige
Nicht-EU-Bürger waren in folgenden Wirtschaftszweigen unterrepräsentiert:
Branche | Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern | Beschäftigung von EU-Bürgern |
---|---|---|
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung | 1,1 % | 7,4 % |
Bildung | 3,9 % | 7,6 % |
Gesundheits- und Sozialwesen | 8,5 % | 11,2 % |
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen | 3,8 % | 6,0 % |
Unterrepräsentation nach Art der Beschäftigung
Nicht-EU-Bürger waren in folgenden Sparten unterrepräsentiert:
Berufsgruppe | Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern | Beschäftigung von EU-Bürgern |
---|---|---|
Lehrkräfte | 2,4 % | 5,5 % |
Nicht akademische betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte | 2,6 % | 6,8 % |
Büro- und Verwaltungsangestellte | 1,5 % | 4,4 % |
Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte | 1,7 % | 3,5 % |
Betriebswirte und vergleichbare akademische Berufe | 2,3 % | 4,5 % |
Angehörige von Gesundheitsberufen | 1,5 % | 3,1 % |
Quelle: Eurostat
Flüchtlinge in Europa
Flüchtlinge aus der Ukraine
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hat Europa die größte Zahl an Kriegsflüchtlinge seit dem Zweiten Weltkrieg aufgenommen. Detaillierte Angaben zur Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge und zur Gewährung vorübergehenden Schutzes finden Sie unter Migrationsmanagement: Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine.
Gesamtsituation
Laut Zahlen des UNHCR gab es weltweit:
- 36,4 Mio. Flüchtlinge Mitte 2023 und
- 62,5 Mio. Binnenvertriebene (aufgrund von Konflikten und Gewalt) Ende 2022.
Der Anteil der Flüchtlinge in der EU lag bei 1,5 % der Gesamtbevölkerung.
Anzahl der Flüchtlinge – gemessen an der Gesamtbevölkerung
Verschiedene Länder weltweit nehmen eine große Zahl von Flüchtlingen auf:
Quelle: UNHCR
Hinweis: Die Grafik zeigt die zehn Länder, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, und die EU.
Anmerkung: Zahlen für 2021
Die irreguläre Migration ist zwar häufig Thema, aber in Wirklichkeit machen irreguläre Einreisen nur einen Bruchteil der Migration in der EU aus.
2022 wurden in der EU knapp 3,4 Mio. erste Aufenthaltstitel ausgestellt – gegenüber 2,9 Mio. im Jahr 2021 — und damit mehr als vor Corona (3 Mio. im Jahr 2019). Die Zahl der ersten Aufenthaltstitel, die von Deutschland (+190 %), Malta (+164 %) und Irland (+146 %) ausgestellt wurden, hat sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. 2022 war ein besonders starker Anstieg bei asylbezogenen Aufenthaltstiteln (+60 %) zu verzeichnen, aber auch die Zahl der ausgestellten Aufenthaltstitel aus Gründen von Bildung (+29 %), Familie (+28 %) oder sonstigen (+47 %) stieg im Jahresvergleich an. Andererseits ging die Zahl der aus Gründen der Erwerbstätigkeit ausgestellten Aufenthaltstitel gegenüber 2021 zurück (-6 %). 2022 wurden in der EU erste Aufenthaltstitel ausgestellt für:
Quelle: Eurostat; unter „Sonstige“ fallen Aufenthaltstitel, die allein aus Gründen des Aufenthalts ausgestellt wurden, solche für Opfer von Menschenhandel und für unbegleitete Minderjährige sowie solche, die aus sonstigen, nicht in die übrigen Kategorien fallenden Gründen ausgestellt wurden.
An Staatsangehörige dieser 10 Länder ergingen 2022 die meisten ersten EU-Aufenthaltstitel:
Quelle: Eurostat
Quelle: Eurostat
Staatsangehörige dieser 15 Länder stellten 2022 die meisten Erstasylanträge in der EU
Quelle: Eurostat
2022 kamen Asylsuchende aus rund 140 Ländern.
2022 wurden in der EU 958 800 Asylanträge gestellt, darunter 877 800 Erstanträge. Im Vergleich zu 2021 bedeutet dies einen Anstieg um 52 % — und um 37 % gegenüber 2019 (vor Corona).
Ein erheblicher Anteil der Antragsteller stammte aus von der Visumpflicht befreiten Ländern (22 % der Erstantragsteller im Jahr 2022 — gegenüber 15 % im Jahr 2021 aufgrund von mehr Antragstellern aus Lateinamerika). Diese Personen reisten legal in die EU ein und stammten zumeist aus:
- Venezuela (5,7 % aller Erstanträge)
- Kolumbien (4,8 %)
- Georgien (3,0 %)
- Ukraine (2,8 %)
- Albanien (1,4 %)
- Deutschland (217 700)
- Frankreich (137 500)
- Spanien (116 100)
- Österreich (109 800)
- Italien (77 200)
- Zypern (2 386 je 100 000 Einwohner)
- Österreich (1 223)
- Luxemburg (373)
Quelle: Eurostat
2022 waren 237 600 Asylsuchende jünger als 18 Jahre. Etwa ein Sechstel von ihnen (39 500) war unbegleitet. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen kamen aus Afghanistan, Syrien und Somalia.
In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden in der EU 601 600 Asylanträge (davon 556 200 Erstanträge) gestellt. Das ist ein Anstieg um 25 % im Vergleich zum Vorjahreszeitrum und um 52 % im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie (gleicher Zeitraum 2019).
Anerkennung von Flüchtlingen
2022 fällten die Mitgliedstaaten 632 400 erstinstanzliche Asylentscheidungen. 49 % dieser Entscheidungen fielen positiv aus:
- 143 000 Personen wurden als Flüchtlinge anerkannt,
- 101 700 Personen wurde der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt und
- 65 900 Personen erhielten humanitären Status.
Weitere 217 500 endgültige Entscheidungen ergingen nach Einlegung eines Rechtsbehelfs, davon
- 27 000 zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus,
- 17 500 zur Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus und
- 28 600 zur Zuerkennung des humanitären Status.
Insgesamt gewährten die Mitgliedstaaten 2022 etwa 383 700 Asylsuchenden Schutz.
Im ersten Halbjahr 2023 stieg die Zuerkennungsquote an: von den 342,400 erstinstanzlichen Asylentscheidungen waren 53 % positiv, darunter:
- 69 500 zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus,
- 63 300 zur Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus und
- 48 900 zur Zuerkennung des humanitären Status.
Wirksamkeit des Asylsystems
- Schwankender Rückstand
Ende Juli 2023 waren 955 200 Asylanträge anhängig – das ist ein Anstieg um 25 % gegenüber dem Vorjahr (764 100). Der Verfahrensrückstau nimmt seit Mitte 2021 zu. - Unterschiedliche Bearbeitungszeiten in den Mitgliedstaaten
Das Verhältnis der anhängigen Fälle zur Gesamtzahl der Anträge ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich, was an den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten liegt. Ende Juli 2023 waren nach Angaben der EU-Asylagentur (EUAA) 48 % der in erster Instanz anhängigen Fälle seit über sechs Monaten anhängig.
Anzahl der anhängigen Anträge im Vergleich zur Gesamtzahl der im betreffenden Monat gestellten Anträge
Quelle: Eurostat
- Unterschiedliche Anerkennungsquoten in der EU
Das Asylsystem der EU steht aufgrund der beträchtlichen Unterschiede bei den Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten weiterhin unter Druck. So schwankte im Jahr 2022 die Anerkennungsquote von Menschen aus Afghanistan in erster Instanz (ohne humanitären Status) zwischen 27 % in Deutschland und 100 % in Portugal und Lettland (von den Mitgliedstaaten, die mindestens 100 erstinstanzliche Entscheidungen an afghanische Bürger/innen erlassen haben). - Die Dublin-Regeln in der Praxis
2022 meldeten die Mitgliedstaaten 174 500 ausgehende Ersuchen nach den Dublin-Vorschriften an andere Mitgliedstaaten und am Dublin-System teilnehmende Länder, die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zu übernehmen. Von 158 200 Entscheidungen über solche Ersuchen wurden 97 700 (62 %) positiv beschieden. 13 300 ausgehende Überstellungen wurden ausgeführt, was 14 % der stattgegebenen Ersuchen entspricht.
Neuansiedlung
2022 wurden rund 17 300 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, aus Nicht-EU-Ländern in EU-Mitgliedstaaten neu angesiedelt – 6 % weniger als 2021, aber 97 % mehr als 2020.
Mit 63 % kamen die weitaus meisten der neu angesiedelten Menschen aus Syrien.
Im Rahmen von EU-Neuansiedlungsprogrammen haben seit 2015 gut 117 000 Menschen Schutz in der EU gefunden. Darüber hinaus wurden 2021 gut 46 000 Personen, zumeist gefährdete Afghan(inn)en, aus humanitären Gründen in der EU aufgenommen. Die Mitgliedstaaten erhalten für Neuansiedlungen und Aufnahme aus humanitären Gründen Unterstützung aus dem EU-Haushalt.
Irreguläre Grenzübertritte
Gesamtzahlen
Irreguläre Grenzübertritte in die EU 2023 (Januar-August) – nach Staatsangehörigkeit
Quelle: Frontex
Januar bis September 2023:
Anstieg um 83 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Rückgang um 30 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Geografische Verteilung
2022
- Anstieg der Grenzübertritte über das zentrale Mittelmeer um +56 % (105 600), das östliche Mittelmeer um +113 % (43 900) und den Westbalkan um +134 % (144 100) gegenüber 2021
- Rückgang der Grenzübertritte über das westliche Mittelmeer (einschließlich der Atlantikroute von Westafrika zu den Kanarischen Inseln) um -25 % (30 600) und an den östlichen Grenzen um -22 % (6 300) gegenüber 2021
- 18 % mehr Todesfälle auf See: 2022 wurden auf den drei Mittelmeerrouten 2411 Ertrunkene oder Vermisste gemeldet — gegenüber 2047 im Jahr 2021.
Januar – August 2023
- Betrachtet man den Zeitraum von Januar bis August, so war 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Überfahrten auf der zentralen Mittelmeerroute um +97 % (114,900) und auf der westlichen Mittelmeerroute (einschließlich der Atlantikroute von Westafrika zu den Kanarischen Inseln) um +7 % (20 200) zu verzeichnen.
- Zwischen Januar und August 2023 war ein Rückgang der Grenzübertritte auf der östlichen Mittelmeerroute um -9 % (25 400) und an den östlichen Grenzen um -9 % (3 800) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.
- 31 % mehr Todesfälle auf See: 2023 wurden zwischen Januar und September auf den drei Haupt-Mittelmeerrouten 2 418 Ertrunkene oder Vermisste gemeldet – gegenüber 1 841 im Vorjahreszeitraum.
Zu den Ländern, deren Staatsangehörige verstärkt zur Ausreise aus der EU aufgefordert wurden, gehörten:
- Algerien (7,9 %)
- Marokko (7,1 %)
- Pakistan (5,9 %)
- Afghanistan (5,8 %)
- Albanien (5,5 %)
Wirksamkeit des Rückführungssystems
2022 wurden 73 600 Nicht-EU-Bürger/innen in ein Drittland rückgeführt. Das entspricht 17 % aller im Laufe des Jahres ergangenen Rückkehrentscheidungen – gegenüber 18 % im Jahr 2021.
Aus folgenden Herkunftsländern wurden 2022 die meisten Menschen aus der EU rückgeführt:
- Albanien (12,9 %)
- Georgien (10,2 %)
- Türkei (5,4 %)
- Serbien (4,2 %)
- Republik Moldau (3,5 %)
Von den Nationalitäten mit mindestens 5 000 Rückkehranordnungen fiel die Rückkehrquote besonders niedrig aus für Menschen aus
- Afghanistan (1,1 %)
- Syrien (1,7 %)
- Côte d’Ivoire (2,7 %)
- Guinea (4,3 %)
- Bangladesch (5,7 %)
2022 lag das Verhältnis zwischen freiwilliger und Zwangsrückkehr bei 54:46. In 75 % der Fälle handelte es sich um unterstützte Rückführungen, d. h. die rückgeführten Personen erhielten logistische, finanzielle und/oder sonstige materielle Unterstützung.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden 217 100 Nicht-EU-Bürger/innen aufgefordert, die EU zu verlassen; insgesamt 38 900 wurden aufgrund einer Rückkehranordnung in ein Nicht-EU-Land zurückgeführt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg die Zahl der Rückkehranordnungen um 16 %; die Zahl der Rückführungen um 21 %.
Visum für den kurzfristigen Aufenthalt
2022 gingen bei rund 1 700 Konsulaten der Mitgliedstaaten 7,6 Mio. Kurzaufenthaltsvisa-Anträge von Nicht-EU-Bürgern ein – mehr als 2021 (2,9 Mio.), aber 55 % weniger als 2019.
Insgesamt wurden 5,9 Mio. Kurzaufenthaltsvisa ausgestellt und 1,3 Millionen abgelehnt, was einer EU-weiten Ablehnungsquote von 17,9 % entspricht (gegenüber 13,4 % im Jahr 2021).
Die meisten Anträge wurden gestellt in:
- Türkei (778 400)
- Russland (687 200)
- Indien (671 900)
- Marokko (423 200)
- Algerien (392 100)
Die meisten Visumanträge wurden bearbeitet von
- Frankreich (1 918 500)
- Spanien (1 197 500)
- Deutschland (1 043 300)
- Italien (727 500)
- Griechenland (459 100)
58 % aller Visa wurden für die mehrfache Einreise ausgestellt. Kurzaufenthaltsvisa gelten für Reisen in den 26 Schengen-Ländern für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Migrations-Atlas
Das Wissenszentrum der Europäischen Kommission für Migration und Demografie veröffentlicht einen Atlas zur Migration in Form einer interaktiven Internetseite mit harmonisierten, aktuellen und validierten Daten über den Stand der Migration und Demografie in 27 EU-Mitgliedstaaten und 171 Nicht-EU-Ländern und -Gebieten.
Europäische Statistiken über Migration und Asyl
Aktuelle europäische Statistiken zu:
- Internationale Migration
- Asyl
- Gesteuerte Migration
- Minderjährige Migranten
- Integration von Migranten
sowie weitere Informationen sind auf der Eurostat-Website verfügbar.
Eurostat erhebt Daten von den nationalen Statistikämtern der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder auf der Grundlage von Statistikverordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Daten und zugehörigen Metadaten sind im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken qualitätsgesichert und werden je nach Datensammlung regelmäßig aktualisiert. Statistische Ergebnisse werden im Rahmen der Artikelserie „Statistics Explained“ und in anderen Formaten veröffentlicht.
Haftungsausschluss: Die oben genannten Daten basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, die vierteljährlich aktualisiert werden. Letzte Aktualisierung: Oktober 2023