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Stärkere europäische Verteidigung

Am 18. Mai 2022 legten die Kommission und der Hohe Vertreter auf dem Gipfeltreffen in Versailles eine Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen vor und schlugen weitere Maßnahmen und Aktionen vor, um die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu stärken.

Beseitigung der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen

Mit der Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen sollen die EU-Länder dabei unterstützt werden, gemeinsam, besser und auf europäische Weise zu investieren. Damit wird auch einer im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass die EU im Verteidigungsbereich stärker in Erscheinung treten soll.

Diese Analyse ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem stärkeren Europa im Verteidigungsbereich. Folgende Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt:

  • gemeinsame Beschaffung militärischer Ausrüstung

  • strategische Verteidigungsplanung mit klareren Prioritäten

  • Unterstützung der industriellen Basis Europas, einschließlich der Stärkung des europäischen Rahmens für Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich – Europäischer Verteidigungsfonds (EVF)

EU-Initiativen zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung fördern auch eine fairere transatlantische Lastenteilung und einen wirksameren europäischen Beitrag innerhalb der NATO.

Gleichzeitig wurden Initiativen wie der EVF konzipiert, um die Fragmentierung des europäischen Verteidigungsmarktes zu verringern und die Koordinierung der Verteidigungspolitik, -planung und -entwicklung der EU-Länder zu verbessern – insbesondere durch die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung und den Fähigkeitenentwicklungsplan.

Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten von morgen

  • a drone operating

    Der EVF – für den Zeitraum 2021-2027 mit 7,3 Mrd. EUR ausgestattet – ist das Instrument der Kommission zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich. Dadurch werden Unternehmen in der gesamten EU bei der Entwicklung wettbewerbsfähiger und kooperativer Verteidigungsprojekte unterstützt, mit denen innovative und interoperable Verteidigungstechnologien und -ausrüstungen entwickelt werden. Teilnehmende erhalten Unterstützung und Beratung während des gesamten Forschungs- und Entwicklungszyklus.

Die Hauptziele bestehen darin,

  • die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschungsakteuren, in der gesamten Union zu fördern
  • die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeit durch Investitionen voranzubringen
  • EU-Unternehmen bei der Entwicklung modernster und interoperabler Verteidigungstechnologien und -ausrüstung zu unterstützen

Die Maßnahmenkategorien decken alle militärischen Bereiche und zentralen Technologien ab. Die jährlichen Arbeitsprogramme für den EVF werden in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der EU-Länder im Rahmen des EVF-Programmausschusses unter Beteiligung der Europäischen Verteidigungsagentur und des Europäischen Auswärtigen Dienstes festgelegt.

Im Rahmen des EVF setzt die Kommission zudem das mit 2 Mrd. EUR ausgestattete EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich um, das innovative Unternehmen während des gesamten Entwicklungszyklus bei der erfolgreichen Markteinführung unterstützt.

Im Januar 2024 haben die Kommission und der Europäische Investitionsfonds gemeinsam die Eigenkapitalfazilität für den Verteidigungsbereich eingerichtet, um Investitionen in Innovationen in diesem Bereich zu fördern. Die im Rahmen von InvestEU durchgeführte Initiative hat zum Ziel, innovativen KMU und Midcap-Unternehmen (einschließlich Start-ups), die einen Beitrag zur Verteidigung und Sicherheit der EU leisten können, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Gemeinsame Beschaffung und Ausbau der Verteidigungsindustrie

Um die dringendsten zu schließenden und kritischsten Lücken bei den Verteidigungsfähigkeiten der Union anzugehen, setzt sich die Kommission für eine gemeinsame Beschaffung der EU-Länder ein.

Im Rahmen der Erklärung von Versailles vom März 2022 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der EU, die europäischen Verteidigungsfähigkeiten zu stärken, und vereinbarten, dass die Mitgliedstaaten 

  • die Verteidigungsausgaben deutlich erhöhen,
  • in gemeinsame Projekte investieren und Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam beschaffen,
  • Innovation fördern sowie 
  • die Verteidigungsindustrie der EU stärken und weiterentwickeln sollten.

Mehr gemeinsame Beschaffungen auf europäischer Ebene werden auch die Interoperabilität der EU-Verteidigungssysteme und -fähigkeiten verbessern.

Die am 27. Oktober 2023 in Kraft getretene Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) verfügt über ein Gesamtbudget von 310 Mio. EUR und soll Anreize für eine gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich unter den EU-Ländern schaffen.

EDIRPA wurde zudem durch die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) ergänzt. Mit diesem Instrument werden 500 Mio. EUR zur Unterstützung von 31 Investitionsprojekten bereitgestellt, mit denen die Munitionsproduktion in der EU bis 2025 auf zwei Millionen Granaten pro Jahr gesteigert werden soll. Die ASAP wurde im Mai 2023 als eine direkte Antwort auf die Forderungen des Europäischen Rates angenommen. Dieser hatte dazu aufgerufen, der Ukraine dringend Munition sowie – auf Anforderung – Flugkörper zu liefern und die EU-Länder durch zielgerichtete Maßnahmen bei der Auffüllung ihrer Bestände zu unterstützen. 

Um längerfristig auf die Herausforderungen unserer Verteidigungsindustrie zu reagieren, legte die Kommission im März 2024 die europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) und das Programm für Europäische Verteidigungsinvestitionen (EDIP) vor. 

EDIS und EDIP fördern die gemeinsame Beschaffung unter den EU-Ländern und sollen die Interoperabilität unserer Verteidigungsausrüstung erhöhen. Außerdem bieten sie der Ukraine ähnliche Bedingungen wie den EU-Ländern.

Mit EDIP wird die Lücke zwischen dem Auslaufen der kurzfristigen Sofortmaßnahmen wie ASAP und EDIRPA geschlossen und die industrielle Bereitschaft der EU im Verteidigungsbereich zukunftssicher gemacht. Insbesondere sieht das EDIP Folgendes vor:

  • Bereitstellung finanzieller Unterstützung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt im Zeitraum 2025-2027

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung

  • Gewährleistung der Verfügbarkeit und Versorgung mit Verteidigungsgütern

  • Förderung der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Erholung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung ihrer Verteidigungsindustrie

Zudem haben die Kommission und der Hohe Vertreter vorgeschlagen, schrittweise zu einer gemeinsamen Programmplanungs- und Beschaffungseinrichtung der EU im Verteidigungsbereich überzugehen, die es ermöglicht, die Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeiten genauer zu definieren.

Verbesserung der Kompetenzen in der Verteidigungsindustrie

Die Verteidigungsindustrie erfordert einen hohen Anteil an qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften. Bei den Unternehmen besteht jedoch ein Fachkräftemangel, und dieser Trend dürfte in Zukunft weiter zunehmen. Deshalb ist es für die europäische Verteidigungsindustrie von entscheidender Bedeutung, die erforderlichen Fachkräfte zu halten und anzuwerben. 

Mit dem EVF sollen die künftigen Sicherheitsanforderungen Europas erfüllt werden, indem Mittel zur Unterstützung des gesamten Fähigkeitenentwicklungszyklus bereitgestellt werden: von Forschung über Entwicklung bis hin zur Beschaffung. Der Erfolg des EVF hängt von den technologischen Fähigkeiten innerhalb der Industrie ab, die für die Entwicklung und Produktion gemeinsamer Fähigkeiten zur Verfügung stehen.

Vereinfachte und besser koordinierte Verbringung von Verteidigungsgütern

Mit der Verbringungsrichtlinie werden diese Hindernisse abgebaut und der Weg zu einem echten europäischen Markt für Verteidigungsgüter geebnet, ohne die Kontrolle der EU-Länder über ihre wesentlichen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu opfern. Dies geschieht durch

  • die Einführung eines teilweise neuen Genehmigungssystems, das zwischen Allgemein-, Global- oder Einzelgenehmigungen unterscheidet und diese rationalisiert
  • die Empfehlung an die EU-Länder, die Verwendung von Einzelgenehmigungen weitgehend durch Allgemeingenehmigungen zu ersetzen, um die Verbringung innerhalb der EU zu erleichtern
  • die Anwendung von Allgemeingenehmigungen, bei denen das Risiko der unerlaubten Wiederausfuhr in Nicht-EU-Länder streng kontrolliert wird
  • die Bündelung der verbleibenden Verbringungen innerhalb der EU, die von einem Lieferanten an mehrere Empfänger gehen

Das eingeführte Genehmigungssystem soll somit Einzelgenehmigungen zur Ausnahme machen. Den EU-Ländern steht es weiterhin frei, die für die verschiedenen Arten von Genehmigungen infrage kommenden Güter zu bestimmen und die Bedingungen für diese Genehmigungen festzulegen. Zur Harmonisierung der Genehmigungen hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Ländern Empfehlungen zu den fünf verschiedenen Arten von Allgemeingenehmigungen erarbeitet, die in den Jahren 2016 und 2018 angenommen wurden.

Zeitleiste

  1. 16. Mai 2024

    Kommission investiert über den Europäischen Verteidigungsfonds mehr als 1 Mrd. EUR in 54 ehrgeizige Projekte der Verteidigungsindustrie

  2. 15. März 2024

    Kommission weist Ausbau der Munitionsproduktion 500 Mio. EUR von den insgesamt 2 Mrd. EUR zur Stärkung der Verteidigungsindustrie der EU zu und bringt das Arbeitsprogramm für das EDIRPA-Instrument auf den Weg

  3. 27. Oktober 2023

    Die EDIRPA-Verordnung tritt in Kraft

  4. 20. Juli 2023

    Die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) wurde förmlich angenommen.

  5. 3. Mai 2023

    Kommission erlässt Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP), um dringend Munition und Flugkörper in die Ukraine zu liefern und den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihre Bestände wieder aufzufüllen.

  6. 30. März 2023

    Kommission stellt über den Europäischen Verteidigungsfonds 1,2 Mrd. EUR für kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich bereit

  7. 19. Juli 2022

    Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung zur Einrichtung des kurzfristigen Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)

  8. 18. Mai 2022

    Mitteilung zu Investitionslücken im Verteidigungsbereich und zu deren Beseitigung

  9. 24.–25. März 2022

    Europäischer Rat und Billigung des Strategischen Kompasses

  10. 11. März 2022

    Tagung der Staats- und Regierungschefs in Versailles

  11. 15. Februar 2022

    Mitteilung über die europäische Verteidigung

  12. 1. Januar 2021

    Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

Unterlagen

Communication on contributing to European defence and related documents (including press releases, Q&As and factsheets)