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  • Presseartikel
  • 6. August 2024
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 3 Min

Welche Konsumgüter in den Koffer dürfen

Holiday planning in Europe

 

Trotz freien Warenverkehrs innerhalb der EU gelten konkrete Vorschriften, wenn Sie bestimmte Konsumgüter von einem EU-Land in ein anderes bringen möchten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Genehmigungen, die von Land zu Land anders ausfallen können, droht Ihnen womöglich die Beschlagnahme Ihrer Ware, ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren. 

Unterwegs in der EU 

Die gute Nachricht lautet, dass Sie bei Reisen innerhalb der EU jede Art von Fleisch- oder Milcherzeugnis mit sich führen dürfen, sofern es zum persönlichen Verbrauch bestimmt ist. Dasselbe gilt für Schnittblumen, Obst oder Gemüse, solange sie in einem EU-Land gezogen wurden und frei von Schädlingen oder Krankheiten sind. Diese Vorschriften gelten auch, wenn Sie Fleisch-, Milch- oder Pflanzenerzeugnisse in Ihrem Gepäck mitführen, online bestellen oder per Post versenden lassen.  

Allerdings bestehen Beschränkungen bei Baby-Milchpulver (weniger als 10 kg), Kleinkindnahrung, aus medizinischen Gründen benötigter Spezialnahrung sowie speziellem Heimtierfutter. 

Alkohol und Tabak dürfen Sie unter der Voraussetzung befördern, dass diese Produkte für Ihren persönlichen Verbrauch und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Jedes EU-Land kann seine eigenen Richtwerte für die Mengen festlegen, die Sie einführen können. Allerdings dürfen sie nicht unter den EU-weit geltenden Richtwerten liegen: 800 Zigaretten, 1 kg Tabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier. 

Es gibt keine EU-weiten Vorschriften für das Reisen mit Bargeld zwischen EU-Ländern. Sie sollten jedoch vor der Reise bei den jeweiligen Zollbehörden in dem Land, aus dem sie ausreisen, durch das Sie gegebenenfalls hindurchreisen und in das Sie reisen, nachfragen, ob örtliche Vorschriften bestehen. 

Bei Problemen mit fehlerhaften Waren, fehlerhaften digitalen Inhalten oder fehlerhaften digitalen Dienstleistungen, die Sie bei einer Auslandsreise in einem beliebigen EU-Land erworben haben, kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum in Ihrem Land helfen. Weitere Informationen über Ihre Rechte im jeweiligen Land finden Sie unter den Vorschriften zu gesetzlicher Gewährleistung und gewerblicher Garantie für das Land, in dem der Kauf erfolgt ist. 

Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die EU 

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, dürfen Sie keinerlei Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitführen. Sie können jedoch eine begrenzte Menge Obst und Gemüse sowie Eier, Eierzeugnisse und Honig mitführen. Begrenzte Mengen von Fisch oder Fischerzeugnissen sind ebenfalls zulässig. Die meisten EU-Länder haben strenge Vorschriften in Bezug auf das Mitführen gefährdeter Tiere oder Pflanzen, und in manchen Fällen kann eine Genehmigung nötig sein.  

Sie können auch bestimmte Waren mehrwertsteuer- oder verbrauchssteuerfrei in die EU einführen, sofern sie nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind und Sie die geltenden Höchstmengen beachten. So dürfen Sie zum Beispiel 4 Liter nicht schäumenden Wein und 16 Liter Bier einführen. Darüber hinaus dürfen Sie 1 Liter an mehr als 22%igen Spirituosen (wie Wodka oder Gin) bzw. 1 Liter unvergällten 80%igen Alkohol (Ethylalkohol) oder 2 Liter mit Alkohol angereicherten Wein (wie Sherry oder Portwein) bzw. Schaumwein mitbringen. Beim Tabak sollten Sie sich erkundigen, welche Grenzwerte die Zollbehörden des EU-Landes festgelegt haben, in das Sie reisen.  

Andere Waren einschließlich Parfüm dürfen Sie im Wert von bis zu 300 Euro je Reisender bzw. Reisendem oder bis zu 430 Euro bei Flug- und Schiffsreisen mit sich führen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert von 150 Euro. Und falls Sie in der EU mit dem Auto unterwegs sind, dürfen Sie zusätzlich zu Ihrer Tankfüllung noch einmal (höchstens) 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Behälter dabeihaben.  

Sollten Sie beabsichtigen, mit 10 000 Euro Bargeld (oder der entsprechenden Summe in einer anderen Währung) in die EU einzureisen oder von dort auszureisen, dann müssen Sie das unter Verwendung des EU-Formulars zur Anmeldung von Bargeld bei den Zollbehörden des Ein- oder Ausreiselandes anmelden. Wenn Sie kein Formular zur Bargeldanmeldung einreichen oder die Anmeldung nicht korrekt oder unvollständig ist, können Sanktionen folgen. 

Weitere Informationen 

Welche Produkte dürfen Sie bei Reisen in der EU mitführen? 

Einkaufen in der EU

EU-Formular zur Anmeldung von Bargeld 

Nationale Zollwebsites 

Fahrgast- und Fluggastrechte in der EU 

Krankenversichert bei Reisen in der EU 

Mit Heimtieren in der EU verreisen 

Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren 

Unterwegs in Europa 2024 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. August 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation