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Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien

Die Kommission bewertet und unterstützt die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens in bestimmten Bereichen im Einklang mit dem Beschluss über die Einrichtung des Kooperations- und Kontrollverfahrens.

Was ist das Kooperations- und Kontrollverfahren?

Bulgarien und Rumänien hatten bei ihrem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 die Vorgaben in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Bulgarien) noch nicht erreicht. Die Kommission hat das Kooperations- und Kontrollverfahren als Übergangsmaßnahme eingerichtet, um den beiden Ländern dabei zu helfen, die noch bestehenden Unzulänglichkeiten zu beheben.

Wozu dient das Verfahren?

Die Entscheidung, Bulgarien und Rumänien nach dem EU-Beitritt weiterhin zu bewerten, zeigt die Entschlossenheit der EU, in beiden Ländern den Aufbau von Verwaltungs- und Justizsystemen mitzuverfolgen, die es ihnen ermöglichen, die mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und somit die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften, Maßnahmen und Programme der EU zu gewährleisten.

Fortschritte bei der Justizreform sowie bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität werden es den Bürgerinnen und Bürgern Bulgariens und Rumäniens ermöglichen, ihre Rechte als EU-Bürger in vollem Umfang wahrzunehmen.

Wie funktioniert das Verfahren in der Praxis?

Im Dezember 2006 nahm die Kommission Beschlüsse an, mit denen auch Kriterien ( so genannte Benchmarks) für die Bewertung der Fortschritte festgelegt wurden.

Die Bewertungen und förmlichen Berichte der Kommission beruhen auf einer sorgfältigen Analyse und Beobachtung. Dabei stehen die Kommissionsdienststellen in einem ständigen Austausch mit den bulgarischen und rumänischen Behörden. Auch Kontakte mit anderen EU-Ländern, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, unabhängigen Experten und einer Reihe anderer Dialogpartner fließen in die Berichte ein. 

Die Kommission berichtet regelmäßig über die erzielten Fortschritte. Ihren ersten Bericht veröffentlichte sie am 27. Juni 2007. Die Berichte enthalten die Bewertung und Empfehlungen der Kommission an die bulgarischen und rumänischen Behörden. Sie werden ergänzt durch eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit eingehenden Analysen zu jeder Benchmark, die im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens festgelegt wurde. 

Die Kommissionsberichte einschließlich der angewandten Methode und der ermittelten Ergebnisse werden anschließend im Rat erörtert und wurden bislang immer in dessen Schlussfolgerungen gebilligt.

Kriterien für die Bewertung der Fortschritte

Die Benchmarks für Rumänien betreffen die Leistungsfähigkeit und Transparenz des Justizwesens, die wichtigsten Institutionen in Bereichen wie Integrität und Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen sowie Korruptionsbekämpfung. 

Die Benchmarks für Bulgarien betreffen Themen wie Unabhängigkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz, Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität.

Annual progress reports in Bulgaria and Romania 

Zusätzliche Unterstützung

Die Unterstützung der Kommission im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird ergänzt durch:

  • Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
  • Fachliche Beratung beispielsweise durch den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen 
  • konstruktive Unterstützung vieler EU-Länder