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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 5. Februar 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Herausforderungen im Zusammenhang mit Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte angehen

Man checking item bought online and delivered home

 

Im Jahr 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert (d. h. im Wert von bis zu 150 EUR) auf den EU-Markt. Das entspricht 12 Millionen Paketen täglich und doppelt so vielen wie im Vorjahr. Viele dieser Produkte entsprachen nicht den EU-Rechtsvorschriften. Dies warf verschiedene Bedenken auf – vor allem hinsichtlich der Einfuhr schädlicher Produkte in die EU, der Tatsache, dass EU-Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten, einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt werden, und der Umweltauswirkungen des Massenversands. 

Die Kommission hat in ihrem Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel folgende Maßnahmen vorgesehen: 

  • Zollreform: Aufforderung zur raschen Annahme der Reform der Zollunion und Vorschlag, die Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert abzuschaffen, um eine schnelle Umsetzung neuer Vorschriften zu ermöglichen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden 
  • Verstärkung der Maßnahmen für eingeführte Waren: Einführung koordinierter Kontrollen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierte Maßnahmen im Bereich der Produktsicherheit 
  • Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Marktplätzen: Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste, des Gesetzes über digitale Märkte, der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz 
  • Nutzung digitaler Werkzeuge: Überwachung des elektronischen Handels durch den digitalen Produktpass und neue KI-Tools 
  • Verbesserung von Umweltmaßnahmen: Annahme eines Aktionsplans zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und Unterstützung von Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie 
  • Sensibilisierung: Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmer über ihre Rechte und Risiken informieren 
  • Zusammenarbeit und Handel auf internationaler Ebene fördern: Partner außerhalb der EU im Bereich EU-Produktsicherheit und Bekämpfung von Dumping und Subventionierung schulen 

Die Kommission ruft die EU-Länder, die beiden gesetzgebenden Organe und die Interessenträger auf, zusammenzuarbeiten und diese Maßnahmen umzusetzen. Innerhalb eines Jahres wird die Kommission eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen vornehmen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen. 

Rund 70 % der Europäerinnen und Europäer kaufen regelmäßig online ein, auch auf Plattformen außerhalb der EU. Der elektronische Handel bringt zwar viele Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen und die EU-Wirtschaft mit sich, ebenso aber auch einige Herausforderungen. Ziel der neuen Initiative ist es, Verbraucherschutz, fairen Wettbewerb und Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig einen sicheren und hochwertigen Online-Handel in der EU zu fördern.  

Weitere Informationen: 

Pressemitteilung: Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren elektronisch gehandelter Produkte an 

Mitteilung über ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel 

Factsheet zur Mitteilung 

Fragen und Antworten zur Mitteilung 

Safety Gate: das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Februar 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation