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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 14. Mai 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Bessere Bedingungen für Landwirt*innen

 

Zusätzlich zu ihrer eigentlichen Arbeit haben Landwirt*innen in der gesamten EU umfangreiche administrative Verpflichtungen zu erfüllen – ein großer Zeit- und Kostenaufwand für sie und für die nationalen Verwaltungen. Daher hat die EU-Kommission im Zuge umfassender Vereinfachungsmaßnahmen mehrere Änderungen an den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgeschlagen, die die Landwirtschaft von dieser Belastung befreien und die Wettbewerbsfähigkeit fördern.  

Vorgeschlagen wurde unter anderem Folgendes: 

Einfachere Zahlungen für Kleinerzeuger*innen 

  • Die Obergrenze für die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirt*innen wird von 1 250 EUR auf 2 500 EUR angehoben.
  • Sie werden von bestimmten Umweltvorschriften ausgenommen und können Zahlungen für umweltfreundliche Landwirtschaft erhalten. 

Vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen 

  • Bei biozertifizierten Betrieben wird automatisch davon ausgegangen, dass sie einige der EU-Umweltanforderungen für die Förderung erfüllen.
  • Es werden Anreize für Landwirt*innen zum Schutz von Torfmooren und Feuchtgebieten geschaffen.
  • Die Kontrollen werden durch den Einsatz von Satelliten und Technologie rationalisiert und auf eine Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr und Betrieb beschränkt. 

Verstärktes Krisenmanagement und einfachere Verfahren für nationale Verwaltungen 

  • Von Naturkatastrophen oder Tierseuchen geschädigte Landwirt*innen in der EU werden durch neue Krisenzahlungen und flexiblere und leichter zugängliche Risikomanagementinstrumente unterstützt.
  • Die EU-Länder werden bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne mehr Flexibilität haben, da eine vorherige Genehmigung durch die Kommission nur für strategische Änderungen erforderlich ist. 

Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung 

  • Kleinlandwirt*innen können eine neue, einfache Finanzierungsmöglichkeit mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50 000 EUR nutzen, um ihre Betriebe zu vergrößern.
  • Die nationalen Verwaltungen werden angeregt, interoperable digitale Systeme zu entwickeln, sodass die Landwirt*innen ihre Daten nur einmal über ein einziges System übermitteln müssen, was Zeit und Kosten spart. 

Dieses Vereinfachungspaket baut auf ähnlichen Maßnahmen auf, die die Kommission bereits im Jahr 2024 eingeleitet hat, und ist ein wichtiges Ergebnis der im Februar 2025 vorgestellten EU-Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Im Laufe dieses Jahres wird die Arbeit mit einem bereichsübergreifenden Paket zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften fortgesetzt, das auf weitere Politikbereiche abzielt, die Auswirkungen auf Landwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelunternehmen und Verwaltungen haben. 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Mai 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation