Sicherheitsmaßnahmen sollen die Kommission zu einem sicheren und geschützten Arbeitsumfeld machen. Daher muss die Kommission die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen in der Kommission auf der Grundlage des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission über die Sicherheit in der Kommission und des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die physische Unversehrtheit von Personen und Vermögenswerten, die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen und Kommunikations- und Informationssystemen sowie reibungslose Arbeitsabläufe innerhalb der Kommission.
In diesem Zusammenhang muss die Kommission möglicherweise personenbezogene Daten verarbeiten. Eine solche Verarbeitung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG.
Folgende Datenschutzerklärungen betreffen sicherheitsrelevante Verfahren:
Documents
- 9. AUGUST 2019
- 19. APRIL 2022
- français(731.92 KB - PDF)
- 6. MAI 2020
- français(495.62 KB - PDF)
- 19. APRIL 2022
- 2. MAI 2020
- 19. MÄRZ 2025