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Europäische Kommission

Mandat des DSB

Jedes Organ bzw. jede Einrichtung der EU hat eine(n) oder mehrere Datenschutzbeauftragte(n) (DSB), die für die Einhaltung der für den Schutz personenbezogener Daten geltenden Grundsätze in dem betreffenden Organ bzw. in der betreffenden Einrichtung sorgen.

Der oder die Datenschutzbeauftragte (DSB) hat dafür zu sorgen, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ihren Datenschutzverpflichtungen nachkommen und dass die Betroffenen über ihre sich aus der Verordnung (EU) 2018/1725 ergebenden Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

Der/die DSB gewährleistet auf unabhängige Weise die interne Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 und führt das öffentliche Register der Verarbeitungsvorgänge, die von den zuständigen Verantwortlichen der Kommission vorgenommen werden.

Die Europäische Kommission hat für jede Generaldirektion (GD) einen Datenschutzkoordinator (DSK) benannt. Damit wurde der Größe der Kommission und auch der Notwendigkeit Rechnung getragen, in den einzelnen GDs auf eine Verbindungsperson zurückgreifen zu können.