Zum Hauptinhalt

Flucht aus der Ukraine: Ihre Rechte in der EU

Sobald Sie in der EU sind, haben Sie je nach Ihrer persönlichen Situation unterschiedliche Rechte. Die Behörden informieren Sie darüber.

Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский

Ihnen kann vorübergehender Schutz gewährt werden.

Wenn Sie in der Ukraine gewohnt haben und nach dem 24. Februar 2022 vor dem Krieg geflohen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf vorübergehenden Schutz in jedem EU-Land. Der vorübergehende Schutz wird für mindestens ein Jahr gewährt und kann je nach Lage in der Ukraine verlängert werden. Im Rahmen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz haben Sie Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und Bildung für Ihre Kinder. Jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat auch das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Auch Sie haben Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos.

Sie können in der EU internationalen Schutz beantragen.

Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, können jederzeit einen Antrag auf internationalen Schutz (Asyl) stellen.

In diesem Fall kann Ihr vorübergehender Schutz ausgesetzt werden, während Sie den Status und die Rechte eines Asylbewerbers haben. Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird und der derzeitige vorübergehende Schutz in der EU nach wie vor besteht, wird Ihnen der vorübergehende Schutzstatus wieder gewährt.

Informieren Sie sich bitte über die einzelnen Verfahren der Mitgliedstaaten und entscheiden Sie dann, ob Sie zusätzlich zu der Aufenthaltserlaubnis aufgrund Ihres vorübergehenden Schutzstatus auch internationalen Schutz beantragen möchten.

Sie können Rückkehrhilfe beantragen

Wenn Sie in der Ukraine leben und vor dem Krieg geflohen sind, sollten Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Recht auf internationalen Schutz in die EU einreisen dürfen. Sofern Sie ohne Gefahr in Ihr Heimatland zurückkehren können, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder Organisationen wenden, damit diese Ihnen bei der Rückkehr behilflich sind.

Für Rückkehrhilfe wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Konsulat Ihres Herkunftslandes in dem EU-Land, in dem Sie sich derzeit aufhalten. Die nationalen Behörden in diesem Land können Ihnen auch bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat helfen und Ihnen Rückkehrhilfe anbieten.

Sie haben Verbraucherrechte

Während Ihres Aufenthalts in der EU sind Sie durch das EU-Verbraucherschutzrecht geschützt. Diese Rechtsvorschriften sorgen dafür, dass gefährliche Produkte nicht auf den Markt kommen und dass Sie fair behandelt werden, ob Sie nun ein Bankkonto eröffnen, eine Reise buchen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder online einkaufen.

Ihre Verbraucherrechte