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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. März 2021 (Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2021)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2/2021, COM(2021) - 24. März 2021
Standpunkt des Rates: 23. April 2021
Standpunkt des Parlaments: 18. Mai 2021

Zweck des Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 1 für das Jahr 2021 ist es, wie in der Mitteilung der Kommission über den Inkubator für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), der Mitteilung zu COVID-19: Ein gemeinsamer Ansatz für eine sichere und dauerhafte Öffnung und der Mitteilung zum digitalen grünen Zertifikat ausgeführt, zusätzliche Mittel für die Prävention, Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bereitzustellen und im Soforthilfeinstrument Mittel für die möglichen Auswirkungen sonstiger europäischer Initiativen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf Haushaltsebene vorzuhalten. Darüber hinaus werden mit dem BH die notwendigen technischen Änderungen am Haushaltsplan 2021, die sich nach der Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) im Dezember 2020 aus den politischen Vereinbarungen über sektorspezifische Rechtsgrundlagen ergeben, sowie einige Anpassungen in Bezug auf die Mittelausstattung der Garantie für Außenmaßnahmen vorgenommen.

Er umfasst insbesondere folgende Elemente:

  • Aufstockung des Soforthilfeinstruments und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im Zusammenhang mit der Reaktion auf COVID-19 um insgesamt 216,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 208,1 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen.
  • haushaltsneutrale Anpassungen
    • aufgrund der Annahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Schaffung der neuen Generation von Exekutivagenturen sowie der entsprechenden Übertragungsbeschlüsse der Kommission, in denen die wichtigsten Bestandteile des Mandats und die ihnen übertragenen Aufgaben festgelegt sind;
    • aufgrund der Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung von Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von Horizont Europa vom 23. Februar 2021, in dem die Hauptbestandteile des Mandats und der Beitrag der neuen Europäischen Partnerschaften ab 2021 zu den EU-Prioritäten festgelegt sind;
    • an den geplanten Beträgen aus NextGenerationEU (NGEU), aufgeschlüsselt nach Programmen und Haushaltslinien, für 2021, um den Auswirkungen der Fertigstellung der Rechtsgrundlagen der Programme Rechnung zu tragen, die zusätzliche Zahlungen aus NGEU, einschließlich aus REACT-EU, erhalten;
    • zur Aufstockung der Mittelausstattung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD+) im Jahr 2021 um 700 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen, die durch eine entsprechende Mittelkürzung gegen Ende des Zeitraums 2021-2027 ausgeglichen werden soll;
  • sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen:
    • Anpassung der Stellenpläne der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) sowie Aufstockung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) um 2 Mio. EUR und entsprechende Anpassung ihres Stellenplans unter Berücksichtigung der Auswirkungen der jüngsten legislativen oder politischen Entwicklungen auf ihre Tätigkeit im Jahr 2021;
    • eine Berichtigung des Mittelansatzes des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) für 2021 infolge der Annahme der Mittelübertragung Nr. DEC 1/2020 der EWSA-Haushaltsbehörde im Jahr 2020 zur Vorfinanzierung der ursprünglich für 2021 vorgesehenen Gebäudeausgaben in Höhe von 5,5 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen.

Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 10 Absatz 1 der MFR-Verordnung 2014-2020 vorgeschlagen, 2021 einen Betrag von 47 981 598 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen auf die EUSF-Haushaltslinie zu übertragen, was den nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Jahres 2020 entspricht.

Insgesamt belaufen sich die Nettoauswirkungen dieses BH auf die Ausgaben im Haushaltsplan 2021 auf 260 681 598 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 252 581 598 EUR an Mitteln für Zahlungen.

Dateien

26. JULI 2021
BH 1/2021, ABl. L 266, 26.7.2021
2. JUNI 2021
EUSF, ABl. L194, 2.6.2021
16. DEZEMBER 2021
Berichtigung BH 1/2021, ABl. L 451, 16.12.2021