Die Kommission peilt ein neues Etappenziel auf dem Weg der Union zur Klimaneutralität bis 2050 an. Sie empfiehlt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern, was mit den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den EU-Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris im Einklang steht.
Um das 90%-Ziel bis 2040 zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die vollständige Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die bis 2030 eine Senkung der Emissionen um mindestens 55 % vorschreiben;
- die Dekarbonisierung der Industrie durch die Nutzung von Windenergie, Wasserkraft, Elektrolyseuren und anderen bestehenden Ressourcen. Die Kommission hat zur Intensivierung ihrer diesbezüglichen Bemühungen neue Maßnahmen zum CO2-Management durch die Industrie in der EU vorgeschlagen, die Investitionen in Technologien zur Abscheidung, Speicherung und der anschließenden Wiederverwendung von CO2 vorsehen;
- der Ausbau heimischer Produktionskapazitäten in Wachstumsbranchen wie der Herstellung von Batterien, Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen, Solarzellen usw.;
- auch künftig den Übergang auf Fairness, Solidarität und Sozialpolitik fokussieren und dafür schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger, Regionen, Unternehmen und Beschäftigte mit Instrumenten wie dem Klima-Sozialfonds und dem Fonds für einen gerechten Übergang unterstützen;
- einen offenen Dialog mit allen Betroffenen, einschließlich Landwirten, Unternehmen, Sozialpartnern, Bürgerinnen und Bürgern führen.
Der Klimawandel hat in den letzten fünf Jahren wirtschaftliche Schäden in der Größenordnung von 170 Mrd. EUR verursacht. Die damit verbundenen Kosten und Auswirkungen auf den Menschen nehmen laufend zu und treten immer deutlicher zutage. Wenn wir die EU krisenfester und weniger abhängig von Einfuhren fossiler Brennstoffe machen wollen, müssen wir sofort handeln. Die Festlegung eines Klimaziels für 2040 wird es der Industrie, Investoren, Bürgerinnen und Bürgern sowie Regierungen in Europa darüber hinaus erleichtern, in den kommenden Jahren Entscheidungen zu treffen, die es der EU ermöglichen, im Hinblick auf die bis 2050 angestrebte Klimaneutralität auf Kurs zu bleiben.
Das Ziel wird nun mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert. Die nächste Kommission wird auf dieser Grundlage Legislativvorschläge vorlegen. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im europäischen Grünen Deal verankerte Ziel, die Wirtschaft und Gesellschaft in Europa bis 2050 klimaneutral zu machen, in einem Gesetz festgeschrieben, das auch das Zwischenziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen – mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 – festlegt.
Weitere Informationen
Factsheet: Europas Weg zum Klimaziel für 2040
Factsheet: EU-Strategie für das industrielle CO2-Management
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation