
Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Glühbirnen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen weithin anerkannt und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern seit mehr als 25 Jahren, sachkundige Kaufentscheidungen zu treffen.
Das Energielabel enthält klare und einfache Angaben zur Energieeffizienz angebotener Produkte. Es macht Produkte für die Verbraucher/innen vergleichbar und hilft den Haushalten, weniger Energie zu verbrauchen und damit bei den Energiekosten Geld zu sparen. Mit der Entscheidung für energieeffizientere Produkte tragen sie außerdem zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der gesamten EU bei.
Bei einer EU-weiten Umfrage im Jahr 2019 bestätigten 93 % der Befragten, dass sie das Label erkannt haben, und 79 % versicherten, es habe ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Das Label ist zudem ein wichtiger Anreiz für die Hersteller, die Energieeffizienz ihrer Produkte so zu verbessern, dass sie die höchsten Effizienzklassen erreichen. Im Laufe der Zeit hat sich die Energieeffizienz der führenden Produkte verbessert, sodass diese schrittweise von der Klasse A+ in die Klasse A++ und in vielen Fällen sogar in die Klasse A+++ vorgerückt sind. Selbst die am wenigsten effizienten Produkte auf dem Markt sind heute deutlich effizienter als zum Zeitpunkt der Einführung des Energielabelsystems.
Um die Energielabels noch verständlicher zu machen und den Weg für innovativere und energieeffizientere Produkte zu ebnen, wird das derzeitige Energielabel mit den Energieeffizienzklassen A+++ bis D in den kommenden Jahren schrittweise durch ein Label mit einer neuen, einfacheren Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) ersetzt.
Die Neuskalierung der EU-Energielabels erfolgt im Verbraucherinteresse und ist Teil eines umfassenderen Vorstoßes, zu dem auch der Zugang zur europäischen Produktdatenbank für die Öffentlichkeit und neue Ökodesign-Vorschriften zum Recht auf Reparatur von Produkten (einschließlich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen) gehören. Hierzu folgen andere weitreichende Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Agenda für die Kreislaufwirtschaft.
Neuskalierung ab 1. März 2021
Zusammen mit den Ökodesign-Anforderungen ist das EU-Energielabel für die EU eine wichtige Errungenschaft, die jedoch teilweise Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden ist. Da sich die Energieeffizienz von Produkten immer weiter verbessert hat, gab es immer mehr Produkte in den Spitzenklassen, während die Klassen unterhalb der Klasse D praktisch leer blieben. Umfragen haben gezeigt, dass der Unterschied zwischen A++ und A+++ für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht so offensichtlich ist und eine Skala von A bis G eher dazu führen würde, dass sie sich für effiziente Produkte entscheiden. Von daher war es an der Zeit, eine einfachere Skala für die EU-Energielabels einzuführen.
Ab dem 1. März 2021 gilt die neue Skala von A bis G für:
- Kühlgeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- Fernsehgeräte
Zusätzlich zu diesen vier Produktgruppen werden die Energielabels für Lichtquellen wie Glühlampen ab dem 1. September 2021 eine neue Skala erhalten. Später werden weitere Produktgruppen folgen. Jedes neue Energielabel ist so gestaltet, dass die Klasse A zunächst leer ist, damit Raum für Innovationen und die Entwicklung neuer, energieeffizienterer Modelle bleibt.

Ab November 2020 haben Sie beim Kauf eines betroffenen Produkts möglicherweise zwei verschiedene Energielabels vorgefunden. So kann zum Beispiel ein Produkt, das nach dem alten System in die Klasse A+++ gehörte, nach der neuen Skala in die Klasse B oder die Klasse E eingestuft sein. Das mag verwirrend und sogar enttäuschend erscheinen, liegt aber nicht an der Qualität oder der Leistung Ihres Produkts, sondern einfach nur an der Neuskalierung.
In einigen Fällen werden nach der neuen Skala und den überarbeiteten Anforderungen andere, d. h. strengere oder realistischere, Berechnungsmethoden angewendet. Bei der alten Skala wurde z. B. der Energieverbrauch von Waschmaschinen anhand der jährlichen Nutzung errechnet, während die Berechnung für das Label mit der neuen Skala auf der Grundlage von 100 Waschzyklen erfolgt. Bei Fernsehgeräten wurde die Formel zur Berechnung des Energieverbrauchs geändert, um besser den Verbrauch der internen Komponenten und nicht nur den des Bildschirms zu berücksichtigen.
Ein Vergleich von Produkten und Modellen sollte also unbedingt auf derselben Skala beruhen, da er sonst nicht aussagekräftig ist. Ebenso bedeutet eine scheinbar viel schlechtere Einstufung eines bestimmten Produkts nach dem neuen Label nicht, dass die Bewertung nach dem alten Label falsch war, sondern nur, dass die Skala viel anspruchsvoller geworden ist oder sich möglicherweise die Prüfkriterien geändert haben.
Nach dem 1. März 2021 haben die Einzelhändler 14 Arbeitstage Zeit, um in Geschäften und Online-Shops sowie in Werbematerialien bei allen Produkten, für die eine neue Skala gilt, das alte Energielabel zu ersetzen.
Öffentlicher Zugang zur europäischen Produktdatenbank
Um einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Labels zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission Informationsinstrumente entwickelt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern, Herstellern und Einzelhändlern bei der Umstellung helfen sollen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL), da Interessierte über diese Online-Datenbank demnächst einfach und direkt auf Informationen zu bestimmten Produkten zugreifen können, indem sie den auf den neuen Energielabels aufgedruckten QR-Code scannen.
Die Datenbank wurde 2019 ursprünglich zur Unterstützung und als Richtschnur für die Marktüberwachungsbehörden eingerichtet. Parallel zur Einführung der neuen Energielabels mit der aktualisierten Skala sollen die Verbraucher/innen ab März 2021 auch auf die in der Produktdatenbank enthaltenen Informationen zu allen Modellen der vier Produktgruppen mit neuer Skala (Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernsehgeräte) zugreifen können.
Die Datenbank bietet die Möglichkeit, die Produktdatenblätter abzufragen und zu vergleichen, in denen spezifische Informationen zu den Produktmodellen enthalten sind, die über die Angaben zur Energieeffizienz und die anderen Informationen auf dem Energielabel hinausgehen. Bei Kühlschränken können diese Informationen beispielsweise die Abmessungen des Modells, Angaben zur eingebauten Glühlampe, zur Art der Fächer und ihrem jeweiligen Volumen oder zu der vom Lieferanten angebotenen Mindestgarantie umfassen.
Ab 1. Mai 2021 können Verbraucher/innen auch spezifische Informationen über Reifen und ab 1. September 2021 über Lichtquellen abfragen.
Recht auf Reparatur!
Für einige Produkte gelten Anforderungen an Energielabel und Ökodesign, für andere Produktgruppen lediglich Ökodesign-Anforderungen. Generell werden mit Ökodesign-Maßnahmen nachhaltigere und kreislauffähige Produkte gefördert sowie verbindliche Mindeststandards für ihre Energieeffizienz festgelegt.
Im Oktober 2019 hat die Kommission zusätzlich zehn Ökodesign-Maßnahmen verabschiedet, die zuvor in Verständigung mit der Industrie und mit Unterstützung der EU-Länder vereinbart worden waren. Eine wichtige Neuerung bei diesen Vorschriften betrifft das Verbraucherrecht auf Reparatur von Produkten.

Die Verlängerung der Produktlebensdauer durch Reparatur kann erhebliche ökologische Vorteile mit sich bringen, insbesondere bei Produkten, deren Umweltauswirkungen während der Herstellung am stärksten zum Tragen kommen. Für die folgenden Produktgruppen gibt es neue Ökodesign-Maßnahmen:
- Kühlschränke
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten)
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke)
Für jede dieser Produktgruppen müssen fachlich kompetenten Reparateuren und Endnutzern für mindestens sieben bis zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt zum letzten Mal in Verkehr gebracht wurde, Ersatzteile und die entsprechenden Reparaturinformationen zur Verfügung stehen. Außerdem müssen alle Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden.
Das Recht auf Reparatur ist nicht nur für die von der EU angestrebte Kreislaufwirtschaft bedeutsam, sondern auch unter Verbraucherrechtsaspekten. Bereits in der Entwurfsphase sollten Geräteteile so konzipiert werden, dass man sie mit handelsüblichen Werkzeugen ersetzen kann, und das Verfahren zur Ersatzteilbestellung sollte auf der Website des jeweiligen Herstellers, Importeurs oder Händlers kostenlos öffentlich zugänglich sein. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verbraucher/innen wissen, welche Ersatzteile es gibt und wie sie diese bestellen können. Auch der Zugang zu den geeigneten Reparaturinformationen wird einfacher.
Insgesamt sollen diese Änderungen der EU-Vorschriften dafür sorgen, dass die Hersteller weiterhin innovativ sind und danach streben, im Verbraucherinteresse auf transparente Weise energieeffizientere, langlebigere und nachhaltigere Produkte herzustellen. Je häufiger wir uns für energieeffizientere Produkte entscheiden, umso mehr können wir unsere Energiekosten senken und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen.
Weitere Informationen:
Website: Energielabel und Ökodesign (EN, FR, DE)
Animationsvideo: „Was ist Energieeffizienz“ (EN mit Untertiteln in 22 Sprachen)
Artikel: Eine neue Generation von EU-Energieetiketten (EN, FR, DE, PL, ES, IT)
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Februar 2021
- Autor
- Generaldirektion Energie
- Ort
- Brüssel