Das EU-Datengesetz zur Verbesserung des Zugangs von Einzelpersonen und Unternehmen zu Daten auf dem EU-Markt tritt heute in Kraft. Durch das Internet der Dinge gibt es immer größere Datenmengen. Das neue Gesetz fördert die Nutzung dieser Daten und stellt sicher, dass EU-Vorschriften bei deren Austausch, Speicherung und Verarbeitung uneingeschränkt eingehalten werden. Das macht vieles einfacher – für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Hier einige Beispiele: Niedrigere Preise für Anschlussmarktdienste und Reparaturen intelligenter Geräte. Ist beispielsweise Ihre Smartwatch kaputt, können sie diese nun überall reparieren lassen. Damit sparen Sie sich die teure Reparatur beim Hersteller, der vorher als einziger auf die Daten zugreifen konnte. Jetzt kann das auf Wunsch auch ein günstigerer Reparaturdienstleister. Neue Möglichkeiten zur Nutzung von Diensten, die den Zugang zu Daten voraussetzen. Auch wenn Ihre Geräte von unterschiedlichen Herstellern sind, können Sie nun von maßgeschneiderten Lösungen durch Unternehmen, die die Daten der verschiedenen Geräte auslesen, profitieren. Bis jetzt hatten nur die einzelnen Hersteller auf diese Daten Zugriff. Das macht die Konnektivität in Ihrem Zuhause einfacher. Das Thermostat mit der Gartenlaube zu verbinden, ist jetzt kein Problem mehr. Besserer Zugang zu Daten, die von Geräten gesammelt oder erzeugt werden. Stellen Sie sich vor, die Betreiberin Ihres Lieblingscafés möchte noch besseren Kaffee anbieten. Gleichzeitig möchte der Kaffeemaschinenhersteller sein Produkt verbessern. Früher konnte nur der Hersteller auf die von der Kaffeemaschine erzeugten Daten zugreifen, um die nächste Generation von Kaffeemaschinen zu entwerfen. Die Cafébesitzerin hatte keinen Zugang zu Daten wie Wassertemperatur. Mit dem Datengesetz können beide Seiten auf alle von der Maschine erfassten Daten zugreifen. Ein weiterer Vorteil: Der öffentliche Sektor erhält Zugang zu Daten des privaten Sektors und kann diese zur Reaktion auf Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbrände nutzen. Außerdem schützt das Datengesetz europäische Unternehmen vor missbräuchlichen Klauseln in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung. So können auch kleinere Unternehmen aktiver am Datenmarkt teilnehmen. Das Datengesetz tritt in der EU in 20 Monaten, also am 12. September 2025, in Kraft. Weitere Informationen Datengesetz Factsheet zum Datengesetz Europäisches Datengesetz tritt in Kraft – neue Vorschriften für eine faire und innovative Datenwirtschaft Datengesetz – Fragen und Antworten Europäische Datenstrategie Ein Europa für das digitale Zeitalter Einzelheiten Datum der Veröffentlichung11. Januar 2024AutorGeneraldirektion Kommunikation