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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 11. Dezember 2024
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 3 Min

EU-Kommission will Sicherheit an den Grenzen verbessern und hybride Bedrohungen abwehren

Read-out of the weekly meeting of the von der Leyen Commission by Henna Virkkunen, Executive Vice-President of the European Commission, on countering hybrid threats and strengthening security at the EU’s external borders

 

An der Ostgrenze der EU kommen deutlich mehr Migrantinnen und Migranten an. 2024 stieg die Zahl der Menschen, die über die belarussische Grenze in die EU einreisten, um 66 % im Vergleich zum Vorjahr. Russland und Belarus missbrauchen Menschen mit einem russischen Studenten- oder Touristenvisum in einem Akt der Feindseligkeit als politisches Instrument, um unsere Gesellschaft zu destabilisieren, indem sie das europäische Asylrecht ausnutzen. Dieser hybriden Kriegsführung muss entgegengewirkt werden. Deshalb hat die EU eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, mit denen die EU-Länder besser gegen solche hybriden Bedrohungen gewappnet und die EU-Außengrenzen sicherer gemacht werden sollen

Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen: 

  • Ermittlung der Herausforderungen, die sich an den EU-Grenzen zu Russland und Belarus sowie für die Sicherheit der EU stellen. Die EU-Kommission wird die EU-Länder dabei unterstützen, Russland und Belarus daran zu hindern, europäische Grundsätze und Werte, wie etwa das Recht auf Asyl, zum Nachteil der EU zu missbrauchen. 
  • Verstärkte EU-Maßnahmen und mehr operative Unterstützung. In Finnland, Lettland, Litauen und Polen wurden bereits mehrere EU-Maßnahmen ergriffen, die verhindern sollen, dass Migrantinnen und Migranten als Waffe eingesetzt werden. Um die Grenzen zu Russland und Belarus noch besser überwachen zu können, stellt die EU nun 170 Mio. EUR bereit. Dieses Geld soll in die Modernisierung elektronischer Überwachungsausrüstung, die Verbesserung der Telekommunikationsnetze, den Einsatz mobiler Detektionsgeräte und die Abwehr von Drohnen fließen. 
  • Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU-Länder sind rechtlich verpflichtet, die Außengrenzen der EU zu schützen und dabei die Grundrechte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu achten, wonach keine Person in ein Land zurückgeführt werden darf, in dem ihr Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen würde. Angesichts der derzeitigen hybriden Bedrohung können die EU-Länder im Einklang mit den EU-Verträgen nationale Maßnahmen ergreifen, die sich auf Grundrechte wie das Asylrecht auswirken können. Derartige Maßnahmen müssen Ausnahmen darstellen, zeitlich befristet und verhältnismäßig sein und sich auf klar definierte Fälle beziehen. 
  • Intensivere Zusammenarbeit mit der EU sowie mit anderen EU-Ländern. Die betroffenen EU-Länder sollen eng mit der EU und anderen EU-Ländern zusammenarbeiten, damit alle in diesem Kontext ergriffenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und ihre Wirkung entfalten können. 

Die EU steht ihren Mitgliedsländern stets zur Seite, wenn es darum geht, die EU sicherer zu machen und zu schützen und dafür zu sorgen, dass ein voll funktionsfähiger Schengen-Raum allen Bürgerinnen und Bürgern der EU zugutekommt. Die EU-Länder sollten von allen im EU-Recht vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch machen. Die EU-Kommission wiederum ist zur Zusammenarbeit mit Ländern bereit, die entsprechende Sondermaßnahmen ergreifen. 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Dezember 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation