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Finanzierungsinstrumente: Eigenkapital, Bürgschaften und Darlehen

EU-Mittel sind über eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten verfügbar, die in Partnerschaft mit öffentlichen und privaten Einrichtungen eingesetzt werden. Im Rahmen von NextGenerationEU nimmt die Kommission im Namen der EU Geld an den Kapitalmärkten auf.

Arten von Finanzierungsinstrumenten

Es gibt verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten:

  • Eigen- und Fremdkapital
  • Kreditbürgschaften und Risikokapital
  • Fazilitäten für Kapazitätsaufbau und Risikoteilung

So gewährt die EU beispielsweise Darlehen für Investitionen in Forschung und Innovation an Unternehmen aller Art. Daneben leistet sie Bürgschaften, damit die Empfänger Kredite von Banken und anderen Geldgebern leichter oder zu besseren Konditionen erhalten. Ferner kann sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital zu einem Projekt beitragen. Finanzierungsinstrumente können auch mit Finanzhilfen kombiniert werden.

Finanzierungsinstrumente werden in Partnerschaft mit öffentlichen und privaten Einrichtungen wie Banken, Risikokapitalgebern oder Business Angels eingesetzt. Diese Finanzinstitute bestimmen die genauen Finanzierungsbedingungen wie Betrag, Laufzeit, Zinssätze und Gebühren.

Empfänger von über EU-Finanzierungsinstrumente bereitgestellten Mitteln müssen es dem zwischengeschalteten Finanzinstitut ermöglichen, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, was Kontrollen und Überprüfungen vor Ort einschließen kann. Andernfalls verzögert sich die Bereitstellung der Mittel oder die Finanzierung wird verweigert.

Geteilte Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten

Die EU kann zur Unterstützung ihrer Strategien und Programme Finanzierungsinstrumente über Finanzintermediäre in den Mitgliedstaaten bereitstellen (geteilte Mittelverwaltung). Start-ups, Kleinstunternehmen, aber auch größere Unternehmen – sie alle können in dieser Art gefördert werden.

Zugang zu EU-unterstützten Finanzierungsquellen

Finanzierungen im Rahmen der Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank (EIB) bietet Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen und Beratungsdienste an. Als „Kreditgeber“ der Europäischen Union arbeitet sie eng mit anderen EU-Institutionen zusammen, um die EU-Politik in über 140 Ländern weltweit zu unterstützen.

Die EIB-Gruppe ist auch für die Umsetzung von 75 % des Programms „InvestEU“ zuständig, das auf dem erfolgreichen Modell der Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan) aufbaut. Das Programm führt den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und 13 EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammen. Der Fonds „InvestEU“ wird das Potenzial der EU zur Förderung von Investitionen weiter erhöhen, indem Garantien aus dem EU-Haushalt eingesetzt werden, um weitere Investoren zu gewinnen.

Der zur EIB-Gruppe gehörende Europäische Investitionsfonds (EIF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa durch die Erschließung von Zugang zu Finanzmitteln. Mithilfe des EIF gehen KMU ihrer Geschäftstätigkeit unter Verwendung von eigenen Mitteln oder Mitteln der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten oder dritter Geldgeber nach.

Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Europäischen Investitionsbank

Zugang zu Finanzmitteln – EIF-Finanzintermediäre

Weitere Informationen zum Programm InvestEU

Finanzierung im Rahmen von NextGenerationEU

Im Rahmen von NextGenerationEU – ein befristetes mit 806,9 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) dotiertes Aufbauinstrument, das eine Neuerung im EU-Haushalt 2021-2027 darstellt – werden die Mittel von der Europäischen Kommission direkt verwaltet, aber von den Mitgliedstaaten eingesetzt. Zur Mobilisierung der für NextGenerationEU notwendigen Mittel nimmt die Kommission im Namen der EU Geld an den Kapitalmärkten auf.

Die Mittel aus NextGenerationEU werden vorwiegend über die Aufbau- und Resilienzfazilität ausgegeben. Den Mitgliedstaaten werden 723,8 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen (zu jeweiligen Preisen) zur Verfügung stehen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Um Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität beantragen zu können, erstellen die Mitgliedstaaten derzeit ihre jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne. Aufgrund ihres außergewöhnlichen Charakters erfolgt die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität nach besonderen Verfahren. Die Mittel werden auf der Grundlage der Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne direkt an die Mitgliedstaaten ausgezahlt.

Mit den Plänen sollten die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen wirksam angegangen werden, wobei den länderspezifischen Empfehlungen des Rates besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Informationen über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität durch die Mitgliedstaaten sind als Referenz verfügbar.