Die Europäische Bürgerbeauftragte und die Kommission
Ungefähr zwei Drittel der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten (59,7 %, d. h. 274 Untersuchungen im Jahr 2019) betreffen die Europäische Kommission, die das EU-Organ mit den meisten direkten Kontakten zu den Bürgerinnen und Bürgern ist.
Abb. 1: Verteilung der Untersuchungen auf die Organe |
In jedem Jahr stimmt die Kommission ungefähr drei Vierteln (2019: 75 %) der Vorschläge (Lösungsvorschläge, Anregungen für Verbesserungen und Empfehlungen) der Europäischen Bürgerbeauftragten zu.
Abb. 2: Zustimmung zu den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten |
Im Jahr 2019 betrafen 71 von insgesamt 118 Lösungsvorschlägen, Anregungen für Verbesserungen und Empfehlungen die Kommission. 53 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
- „Lösungsvorschläge“: 5 von insgesamt 10 betrafen die Kommission. 2 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
- „Anregungen für Verbesserungen“: 53 von insgesamt 83 betrafen die Kommission. 48 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
- „Empfehlungen“: 13 von insgesamt 25 betrafen die Kommission. 3 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
95 % der Fälle enden ohne Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit, weil entweder objektiv kein Missstand vorlag oder weil ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde.
Abb. 3: Häufigkeit von Missständen |
Streben nach guter Verwaltungspraxis
Die Kommission ist bestrebt, eine gute Verwaltungspraxis sicherzustellen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle schließt die Bürgerbeauftragte Untersuchungen nach sorgfältiger Prüfung ohne Feststellung von Missständen.
Empfehlungen, Lösungsvorschlägen oder Anregungen für Verbesserungen der Bürgerbeauftragten kommt die Kommission zumeist nach.
Manchmal kann die Kommission den Vorschlägen jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aufgrund von Uneinigkeit nicht folgen. In diesen Fällen begründet die Kommission ihre Entscheidung.
Aktuelles:
In ihrem letzten Jahresbericht „Putting it Right“, der im Dezember 2020 veröffentlicht wurde, weist die Bürgerbeauftragte auf einige Vorzeige-Fälle mit positivem Ergebnis im Zusammenhang mit der Kommission hin.
- Untersuchung zum Umgang der Kommission mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen in einer EU-geförderten Unterbringung für beeinträchtigte Menschen in Ungarn
- Untersuchung zur Ernennung des ehemaligen Generalsekretärs
- Untersuchung zur Entscheidung der Kommission, von einem an einem EU-geförderten Projekt in Namibia beteiligten Unternehmen Fördermittel zurückzufordern
- Initiativuntersuchung zur Frage, wie die Kommission mit dem „Drehtüreffekt“ bei ihren Bediensteten umgeht
- Strategische Initiative zur Transparenz der Brexit-Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich
Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis
Mit der Auszeichnung würdigt die Europäische Bürgerbeauftragte Initiativen, Projekte und andere Arbeiten von Dienststellen der Organe, Agenturen und anderen Einrichtungen der Europäischen Union, die einen sichtbaren und direkten positiven Einfluss auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus haben.
2017 und 2019 wurde die Europäische Kommission für Projekte in den Bereichen Gesundheit (europaweite Zusammenarbeit zur Unterstützung von Patienten mit seltenen Krankheiten) und Umwelt (Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffe und Sensibilisierung für die Problematik der Einwegkunststoffartikel) als Gesamtpreisträgerin ausgezeichnet. Die Europäische Kommission gewann auch mehrere Preise in verschiedenen Unterkategorien (vier 2017 und drei 2019).
Weitere Informationen:
- Die nächste Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis wird im Juni 2021 vergeben.
- Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis 2019
- Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis 2017
Rechtsgrundlage
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
- Artikel 20 Absatz 2, Artikel 24 und 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Regelungen für den Bürgerbeauftragten und die Durchführungsbestimmungen legen den Rechtsrahmen fest.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
- In Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das „Recht auf eine gute Verwaltung“ definiert: „Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.“
- In Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Folgendes festgelegt: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen.“
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
Berichte der Europäischen Bürgerbeauftragten:
- Jahresbericht 2019
- Jahresbericht 2018
- Putting it Right – Reaktion der EU-Organe auf Beanstandungen der Bürgerbeauftragten 2019
- Putting it Right – Reaktion der EU-Organe auf Beanstandungen der Bürgerbeauftragten 2018
Umgang mit personenbezogenen Daten
- Verordnung (EU) 2018/1725 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen an die Bürgerbeauftragte
- Datenschutzerklärung der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Handhabung personenbezogener Daten