Zum Hauptinhalt

Beziehungen zur Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über mutmaßliche Missstände in den Organen und Einrichtungen der EU entgegen und prüft diese. Die Bürgerbeauftragte ist vollkommen unabhängig und fördert gute Verwaltungspraxis. Sie führt gegebenenfalls Untersuchungen durch. Die Kommission steht in täglichem Kontakt zur Bürgerbeauftragten und misst einer konstruktiven Beziehung mit ihr im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine hohe Bedeutung bei.

Die Europäische Bürgerbeauftragte und die Kommission

Ungefähr zwei Drittel der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten (59,7 %, d. h. 274 Untersuchungen im Jahr 2019) betreffen die Europäische Kommission, die das EU-Organ mit den meisten direkten Kontakten zu den Bürgerinnen und Bürgern ist.

Commission and other institutions

Abb. 1: Verteilung der Untersuchungen auf die Organe

In jedem Jahr stimmt die Kommission ungefähr drei Vierteln (2019: 75 %) der Vorschläge (Lösungsvorschläge, Anregungen für Verbesserungen und Empfehlungen) der Europäischen Bürgerbeauftragten zu.

Agreement Ombudsman

Abb. 2: Zustimmung zu den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten

Im Jahr 2019 betrafen 71 von insgesamt 118 Lösungsvorschlägen, Anregungen für Verbesserungen und Empfehlungen die Kommission. 53 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.

  • „Lösungsvorschläge“: 5 von insgesamt 10 betrafen die Kommission. 2 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
  • „Anregungen für Verbesserungen“: 53 von insgesamt 83 betrafen die Kommission. 48 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.
  • „Empfehlungen“: 13 von insgesamt 25 betrafen die Kommission. 3 davon konnte sie zufriedenstellend beantworten.

95 % der Fälle enden ohne Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit, weil entweder objektiv kein Missstand vorlag oder weil ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde.

complaints

Abb. 3: Häufigkeit von Missständen

Streben nach guter Verwaltungspraxis

Die Kommission ist bestrebt, eine gute Verwaltungspraxis sicherzustellen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle schließt die Bürgerbeauftragte Untersuchungen nach sorgfältiger Prüfung ohne Feststellung von Missständen.

Empfehlungen, Lösungsvorschlägen oder Anregungen für Verbesserungen der Bürgerbeauftragten kommt die Kommission zumeist nach.

Manchmal kann die Kommission den Vorschlägen jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aufgrund von Uneinigkeit nicht folgen. In diesen Fällen begründet die Kommission ihre Entscheidung.

Aktuelles:

In ihrem letzten Jahresbericht „Putting it Right“, der im Dezember 2020 veröffentlicht wurde, weist die Bürgerbeauftragte auf einige Vorzeige-Fälle mit positivem Ergebnis im Zusammenhang mit der Kommission hin.

  • Untersuchung zum Umgang der Kommission mit mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen in einer EU-geförderten Unterbringung für beeinträchtigte Menschen in Ungarn
  • Untersuchung zur Ernennung des ehemaligen Generalsekretärs
  • Untersuchung zur Entscheidung der Kommission, von einem an einem EU-geförderten Projekt in Namibia beteiligten Unternehmen Fördermittel zurückzufordern
  • Initiativuntersuchung zur Frage, wie die Kommission mit dem „Drehtüreffekt“ bei ihren Bediensteten umgeht
  • Strategische Initiative zur Transparenz der Brexit-Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich

Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis

Mit der Auszeichnung würdigt die Europäische Bürgerbeauftragte Initiativen, Projekte und andere Arbeiten von Dienststellen der Organe, Agenturen und anderen Einrichtungen der Europäischen Union, die einen sichtbaren und direkten positiven Einfluss auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus haben.

2017 und 2019 wurde die Europäische Kommission für Projekte in den Bereichen Gesundheit (europaweite Zusammenarbeit zur Unterstützung von Patienten mit seltenen Krankheiten) und Umwelt (Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffe und Sensibilisierung für die Problematik der Einwegkunststoffartikel) als Gesamtpreisträgerin ausgezeichnet. Die Europäische Kommission gewann auch mehrere Preise in verschiedenen Unterkategorien (vier 2017 und drei 2019).

Weitere Informationen:

Rechtsgrundlage

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

  • In Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das „Recht auf eine gute Verwaltung“ definiert: „Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.“
  • In Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Folgendes festgelegt: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen.“

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Berichte der Europäischen Bürgerbeauftragten:

Umgang mit personenbezogenen Daten

Links zum Thema