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Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Ergebnisse früherer Verhandlungen: das Austrittsabkommen mit seinen Kapiteln über die Bürgerrechte und das Protokoll zu Irland/Nordirland.

Das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich legt die Modalitäten für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union fest.

Das Austrittsabkommen trat am 1. Februar 2020 in Kraft, nachdem es am 17. Oktober 2019 vereinbart worden war. Es umfasst auch ein Protokoll zu Irland und Nordirland.

12. NOVEMBER 2019
Austrittsabkommen (vollständiger Rechtstext)
24. JANUAR 2020
Austrittsabkommen – Fragen & Antworten
6. JULI 2020
The EU-UK Withdrawal Agreement explained (slides)
12. NOVEMBER 2019
Politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Welche Bereiche deckt das Austrittsabkommen ab?

  • Gemeinsame Bestimmungen zur Festlegung von Standardklauseln für das richtige Verständnis des Austrittsabkommens und seiner Funktionsweise.
  • Bürgerrechte: zum Schutz von über fünf Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Vereinigten Königreich sowie von über einer Million britischen Staatsangehörigen in den EU-Ländern, wobei ihr Recht auf weiteren Aufenthalt geschützt und außerdem gewährleistet wird, dass sie weiterhin als Mitglieder ihrer Gemeinschaft agieren können.
  • Trennungsbestimmungen, mit denen eine reibungslose Abwicklung sichergestellt und ein geordneter Austritt des Vereinigten Königreichs ermöglicht werden, zum Beispiel 
    • zur Gewährleistung, dass Waren, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Verkehr gebracht wurden, an ihr Endziel gelangen konnten,
    • zum Schutz bestehender Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben,
    • zur Abwicklung laufender polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen sowie anderer Verwaltungs- und Gerichtsverfahren,
    • zur Nutzung von Daten und Informationen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums ausgetauscht wurden, sowie
    • zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Euratom.
  • Übergangszeitraum (1. Februar – 31. Dezember 2020), in dem die EU das Vereinigte Königreich so behandelte, als wäre es nach wie vor ein Mitgliedstaat, mit Ausnahme seiner Mitwirkung in den Organen und Verwaltungsstrukturen der EU. Die EU und das Vereinigte Königreich nutzten diese Monate zur Aushandlung des Handels- und Kooperationsabkommens.
  • Finanzregelung, mit der sichergestellt wird, dass das Vereinigte Königreich und die EU allen gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen, die sie während der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU eingegangen sind, nachkommen.
  • Allgemeine Governance-Struktur des Austrittsabkommens, mit deren Hilfe die wirksame Verwaltung, Umsetzung und Durchsetzung des Abkommens, einschließlich geeigneter Streitbeilegungsmechanismen, gewährleistet werden.
  • Irland: eine rechtlich praktikable Lösung, die eine harte Grenze auf der Insel Irland vermeidet, die Wirtschaft auf der gesamten Insel schützt, das Karfreitagsabkommen (Belfaster Abkommen) in all seinen Aspekten aufrechterhält und die Integrität des EU-Binnenmarkts wahrt.
  • Zypern: ein Protokoll über die Hoheitszonen auf Zypern zum Schutz der Interessen der in den Hoheitszonen lebenden und arbeitenden Zyprer nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union.
  • Gibraltar: ein Protokoll zu Gibraltar, mit dem eine enge Zusammenarbeit zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar bei der Umsetzung der Bestimmungen des Austrittsabkommens über die Bürgerrechte erleichtert wird. Das Protokoll betrifft auch die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in einer Reihe von Politikbereichen.

Die Umsetzung des Austrittsabkommens erfordert Maßnahmen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten.