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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2020

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juni 2020 (Letzte Aktualisierung: 11. September 2020)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 5/2020, COM(2020) 421 - 3. Juni 2020
Standpunkt des Rates: 24. Juni 2020
Standpunkt des Parlaments: 10. Juli 2020

Zweck des Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 5 für das Jahr 2020 ist es, angesichts der Syrien-Krise Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften auch in Zukunft Unterstützung zu bieten. Im Rahmen der MFR-Rubrik 4 „Europa in der Welt“ werden 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen zur Unterstützung der Resilienz von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien und Libanon bereitgestellt, während 485 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 68 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen bereitgestellt werden, um weiterhin dringend benötigte humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu gewährleisten.

Unter der Rubrik 4 „Europa in der Welt“ sind bereits alle Umschichtungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Der nicht zugewiesene Spielraum in dieser Rubrik in Höhe von 103,4 Mio. EUR ermöglicht die Bindung von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen zur Unterstützung der Resilienz der Aufnahmegemeinschaften in Jordanien und Libanon. Die verbleibenden Mittel des nicht zugewiesenen Spielraums (3,4 Mio. EUR) sind jedoch nicht ausreichend, um die dringende humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu decken. Daher schlägt die Kommission vor, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben, das besondere Instrument, das als letztes in Anspruch genommen werden sollte, für den Saldo (481,6 Mio. EUR) zu mobilisieren und den Betrag entsprechend gegen die im Jahr 2020 unter der Rubrik 5 „Verwaltung“ und der Rubrik 2 „Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen“ verbleibenden Spielräume (16,2 Mio. EUR bzw. 465,3 Mio. EUR) aufzurechnen.

Dateien

11. SEPTEMBER 2020
BH 5/2020, ABl. L 299, 11.9.2020
11. SEPTEMBER 2020
Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben, ABl. L 298, 11.9.2020