Page contents Page contents Antwort Nein. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten muss bekannt sein und die Personen, deren Daten verarbeitet werden, müssen darüber unterrichtet werden. Es ist nicht möglich, einfach anzugeben, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Dieser Grundsatz wird als „Zweckbindung“ bezeichnet. Referenzen Stellungnahme 03/2013 der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Zweckbindung (WP 203) Reference Article 29 Working Party Opinion 03/2013 on purpose limitation (WP 203)