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Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften

Die Europäische Kommission ist für die Planung, Vorbereitung und Vorlage neuer EU-Rechtsvorschriften zuständig. Dabei handelt es sich um das sogenannte Initiativrecht. EU-Rechtsvorschriften schützen die Interessen der Union und ihrer Bürger/innen. Alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Behörden oder sonstige Interessenträger, die betroffen sein könnten, können sich in den Prozess einbringen.

Right of initiative

The European Commission is responsible for planning, preparing and proposing new European legislation. This is called the 'right of initiative'.

EU laws defend the interests of the Union and its citizens as a whole. Citizens, businesses, civil society, public authorities or any other stakeholder who may be affected can have their say in the process.

Wie EU-Rechtsvorschriften und -Strategien entstehen

Die Kommission erarbeitet Vorschläge für Rechtsvorschriften und Strategien auf eigene Initiative oder im Auftrag

  • des Europäischen Rates (Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder),
  • des Rates der Europäischen Union (Minister aller EU-Länder),
  • des (direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählten) Europäischen Parlaments oder
  • der Öffentlichkeit infolge einer erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative.

Im Sinne einer besseren Rechtsetzung legt die Kommission bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften und Strategien Wert auf Transparenz, stützt sich auf Fakten und berücksichtigt Positionen von Öffentlichkeit und Interessenträgern.

Bessere Rechtsetzung – warum und wie?

Planung

In ihrem jährlichen Arbeitsprogramm verpflichtet sich die Kommission auf politischer Ebene, eine gewisse Anzahl von Prioritäten im Laufe eines bestimmten Kalenderjahrs umzusetzen.

Arbeitsprogramm der Kommission

Anwendungsbereich

Durch Einholung von Erkenntnissen bestimmt die Kommission die Tragweite

  • politisch sensibler und/oder bedeutender neuer Rechtsvorschriften oder Strategien
  • der Bewertung bestehender Rechtsvorschriften oder Strategien,
  • der Eignungsprüfung mehrerer bestehender und miteinander verbundener Rechtsvorschriften und/oder Strategien.

Die Einholung von Erkenntnissen beschäftigt sich mit dem zu lösenden Problem und den zu erreichenden Zielen und erläutert neben den politischen Optionen und wesentlichen Merkmalen der Konsultationsstrategie auch, warum die EU tätig werden muss und ob eine Konsultation per Fragebogen notwendig ist.

Die Einholung von Erkenntnissen kombiniert zwei zuvor aufeinanderfolgende Schritte: Fahrplan/Folgenabschätzung in der Anfangsphase und (gegebenenfalls) Fragebogen.

Rückmeldung zu kürzlich veröffentlichten Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase

Evaluating laws

Abschätzung der Folgen

Ist mit erheblichen Auswirkungen einer EU-Rechtsvorschrift oder -Strategie zu rechnen, führt die Kommission vor der Vorlage ihres Vorschlags eine Folgenabschätzung durch.

Diese dient dazu, das betreffende Problem, die Notwendigkeit eines Tätigwerdens auf EU-Ebene sowie die potenziellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen dargelegten Optionen eingehender zu prüfen.

Die Ergebnisse der Folgenabschätzung fließen in die Entscheidung der Kommission ein.

Mehr zu Folgenabschätzungen

Rückmeldung zu Folgenabschätzungen

Wer kann beitragen?

Alle, die ein Interesse an einer bestehenden oder vorgeschlagenen Rechtsvorschrift oder politischen Maßnahme haben oder potenziell davon betroffen sind, können Stellung nehmen, Bemerkungen oder Positionspapiere übermitteln oder auf öffentliche Konsultationen antworten. Insbesondere gehören dazu nationale, lokale und regionale Behörden, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und einzelne Bürger/innen.

Wie können Sie beitragen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich im Rahmen der EU-Rechtsetzung einzubringen: in der Vorbereitungsphase, bei Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften oder im Zuge der Bewertung bestehender Rechtsvorschriften.

Auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ können Sie in allen 24 EU-Sprachen Ihre Ansichten und Ideen zu Initiativen der Kommission in allen Politikbereichen äußern. Sie können Benachrichtigungen über neue Entwicklungen auch nach der Verabschiedung von Rechtsvorschriften abonnieren.

Die Kommission berücksichtigt die Rückmeldungen bei der Weiterentwicklung der betreffenden Rechtsvorschrift oder Strategie oder bei der Bewertung mehrerer miteinander verbundener Rechtsvorschriften oder Strategien in einem bestimmten Politikbereich.

Auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ können Sie Ihren Beitrag zur Rechtsetzung leisten.

Andere Formen der Konsultation

Ist die Kommission auf spezielles Fachwissen angewiesen, bittet sie bestimmte Interessengruppen um Rückmeldung, beispielsweise im Rahmen von

  • gezielten Konsultationen
  • Sitzungen
  • Workshops
  • Seminaren
  • Diskussionsrunden mit KMU
  • Online-Foren

Qualitätssicherung

Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und das entsprechende Instrumentarium geben Qualitätsstandards für die Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften und Strategien vor.

Leitlinien und Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung

Der unabhängige Ausschuss für Regulierungskontrolle überprüft die Qualität aller Entwürfe von Folgenabschätzungen der Kommission sowie wichtige Bewertungen und Eignungsprüfungen.

Grundsätzlich ist eine positive Stellungnahme des Ausschusses erforderlich, damit die Kommission eine von einer Folgenabschätzung begleitete Initiative annehmen kann.

Ausschuss für Regulierungskontrolle

Bleiben Sie auf dem Laufenden über neue Fahrpläne und öffentliche Konsultationen