Page contents Page contents Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022 [notranslate]infringement_cases_open_at_year_end_2018_2022[/notranslate]Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022Leitlinien für die Umsetzung des EU-RechtsIm Jahr 2022 veröffentlichte die Kommission die folgenden Leitlinien und häufig gestellten Fragen zur Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Finanzdienstleistungen:Häufig gestellte Fragen zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten: Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit (Teil 2, Februar 2022) / Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit (Teil 2). Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung für die Meldung von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten– angenommen am 19. Dezember 2022.Häufig gestellte Fragen zum delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Dezember 2022): Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden.Häufig gestellte Fragen zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten: Berichterstattung zur Konformität (Dezember 2022) / Berichterstattung zur Taxonomiekonformität: Entwurf einer Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (zweite Bekanntmachung der Kommission).Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Sanktionen, die infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und der Beteiligung von Belarus daran verhängt wurden (seit Februar 2022 mit ständigen Aktualisierungen): Leitlinien und mehr als 500 häufig gestellte Fragen zu einem breiten Themenspektrum, vom Einfrieren von Vermögenswerten über Einlagen bis hin zu Versicherungen, die herausgegeben wurden, um Interessenträger bei der Anwendung der Sanktionen gegen Russland und Belarus zu unterstützen.Treffen mit den MitgliedstaatenDie Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten durch Sitzungen bei der Umsetzung der beiden folgenden Richtlinien:Zwei Workshops zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Änderung der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung von 2009: am 3. Oktober und am 21. November 2022.Zwei Workshops zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Richtlinie über die länderspezifische Berichterstattung): am 8. September und am 26. Oktober 2022.Folgemaßnahmen zu PetitionenDie Kommission hat im Jahr 2022 zwei Petitionen wegen angeblicher Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarktunion bearbeitet:Eine Petition betraf eine Beschwerde, wonach auf der Website der portugiesischen direkten Sozialversicherung nur Bankkonten mit einer portugiesischen IBAN verwendet werden können (Petition Nr. 1121/2021). Die Kommission sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Verordnung (EU) 260/2012). Um Abhilfe für die in der Petition geschilderte individuelle Situation zu schaffen, empfahl die Kommission dem Petenten, sich an die zuständige nationale Behörde zu wenden, die für die ordnungsgemäße Anwendung der SEPA-Verordnung in Portugal zuständig ist.Eine Petition betrifft angeblich zu Unrecht gekürzte Gehälter für einen öffentlichen internen Prüfer im Jahr 2019 durch die rumänische Kommunalbehörde Petition Nr. 1140/2021. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das EU-Recht, insbesondere die Abschlussprüfungsrichtlinie(Richtlinie (EU) 2014/56/UE), in diesem Fall nicht anwendbar ist, da der EU-Rechtsrahmen für Abschlussprüfungen nur für Abschlussprüfer gilt, die gesetzliche Prüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen durchführen, nicht aber für öffentliche interne Prüfer.Wichtige VorabentscheidungenDyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy, C-855/19;Luxembourg Business Registers, C‑37/20 und C‑601/20 (verbundene Rechtssachen).Ausblick auf 2023Im Jahr 2023 wird die Kommission ihre wichtige Durchsetzungsarbeit im Bereich Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion fortsetzen. Insbesondere Folgendes ist vorgesehen:Fortsetzung der Umsetzung und/oder Konformitätsbewertung von Richtlinien:5. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche bzw. Geldwäscherichtlinie (Anti-Money Laundering Directive, AML V) (Richtlinie (EU) 2018/843);Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) (Richtlinie (EU) 2019/878) (beide Umsetzungsfristen);Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD II) (Richtlinie (EU) 2019/879);Richtlinie über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (Richtlinie (EU) 2019/1160);Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Richtlinie (EU) 2019/2034);Richtlinie über die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (Richtlinie (EU) 2019/2162);Überprüfung der ESA zur Änderung von Solvabilität II und der 4. Geldwäscherichtlinie (AML IV) (Richtlinie (EU) 2019/2177);Richtlinie über Crowdfunding-Dienstleister (Richtlinie (EU) 2020/1504);Richtlinie über das Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte (CMRD) (Richtlinie (EU) 2021/338);Delegierte Richtlinie über Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1269 der Kommission);Delegierte Richtlinie über Nachhaltigkeitsfaktoren in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 der Kommission);Basisinformationsblatt für Anleger in OGAW (Richtlinie (EU) 2021/2261);Überwachung der Umsetzung von Verordnungen, z. B. zur Umsetzung von Bestimmungen über Sanktionen und zur Benennung der zuständigen nationalen Behörden, insbesondere in Bezug auf die in den Jahren 2020 und 2021 angenommenen Verordnungen:Verordnung (EU) 2020/1503;Verordnung (EU) 2021/23;Verordnung (EU) 2021/168;Verordnung (EU) 2021/557;Verordnung (EU) 2021/1230;Fortsetzung der Überwachung der Umsetzung der im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassenen restriktiven Maßnahmen (Sanktionen).