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Europäische Kommission

Umwelt 2022

Jährlicher Bericht 2022 über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts – Vertragsverletzungsverfahren nach Politikbereich

Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022

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Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.

Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022

Leitlinien für die Umsetzung des EU-Rechts

Treffen mit den Mitgliedstaaten

  • Treffen der Expertengruppe für Luftqualität im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 (nationale Emissionshöchstmengen);
  • zwei Treffen (am 5. April und am 1. Dezember 2022) zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien (Richtlinie 2008/50/EG und Richtlinie 2004/107/EG);
  • zwei Treffen (am 17. Mai und am 27. Oktober 2022) mit der strategischen Koordinierungsgruppe, die im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie gemäß der Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet wurde;
  • mehrere Treffen aller Untergruppen im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie gemäß der Wasserrahmenrichtlinie: Wasserknappheit und Dürre, ökologischer Zustand, Überschwemmungen, Chemikalien, Grundwasser, Wasserwiederverwendung, Berichterstattung, Wirtschaft;
  • zwei Treffen mit den Wasserdirektoren in zwei Mitgliedstaaten (Tschechien und Frankreich);
  • zwei Treffen der Untergruppe für die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinien (Naturschutzrichtlinien-Unterexpertengruppe, NADEG) (am 5.-6. April und am 30. November 2022) fanden statt, um ein breites Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinien zu erörtern;
  • drei Treffen der Untergruppe für die Berichterstattung im Rahmen der Naturschutzrichtlinien (am 25. März, am 22. Juni und am 8. November 2022), in denen es in erster Linie um die Überarbeitung der Berichtsformate und Leitlinien gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie ging (die schließlich von den Habitat- und ORNIS-Ausschüssen Ende 2022 fertiggestellt wurden) und die Überarbeitung des Natura-2000-Standarddatenbogens. Diese Arbeit unterstützt eine effiziente Überwachung und Berichterstattung über Kerndatensätze, die für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien von entscheidender Bedeutung sind;
  • zwei Treffen der Taskforce für die Erholung der Vogelpopulationen (am 18. März und am 7. November 2022) mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der adaptiven Bewirtschaftung von Turteltauben im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie und dem Ansatz zur Gewährleistung einer angemessenen Erhaltung der in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten, die sich nicht in einem sicheren Zustand befinden;
  • Online-Treffen der Untergruppe „Meeresfragen“ der Kommission – Meeresexpertengruppe im Rahmen der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinien (am 23./24. Juni 2022), in deren Mittelpunkt folgende Themen standen: Ziele der Biodiversitätsstrategie für die Meeresumwelt, die Frage der Wirksamkeit der Bewirtschaftung von Natura-2000-Meeresgebieten, die Berichterstattung über Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Möglichkeiten zur Verringerung des Beifangs geschützter Arten aus der Fischerei. Diese Arbeit unterstützt die Ausweisung und Bewirtschaftung von Natura-2000-Meeresgebieten und die Bewirtschaftung der Fischerei und anderer Tätigkeiten im Einklang mit den Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien, die für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und der Biodiversitätsstrategie für 2030 von entscheidender Bedeutung sind;
  • 7. Treffen der Expertengruppe für invasive gebietsfremde Arten (am 30. November 2022);
  • Neun Naturschutzdialoge mit Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Slowenien, Finnland);
  • Treffen der Expertengruppe für das nach Artikel 13 eingerichtete Forum (Richtlinie über Industrieemissionen) am 10. Mai 2022;
  • Treffen der Expertengruppe für Industrieemissionen (am 20. September 2022);
  • zwei Treffen des nach Artikel 75 der Richtlinie über Industrieemissionen eingerichteten Ausschusses (am 8. Juni und am 19. September 2022);
  • zwei Webinare mit den Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Oberflächenbehandlung mit Lösungsmittel (am 23. März 2022) und über die Umsetzung des Berichts über den Ausgangszustand – Artikel 22 der Richtlinie über Industrieemissionen (am 8. November 2022);
  • 9. Treffen der Seveso-Expertengruppe (am 22.-24. Juni 2022);
  • Workshop zum Instrument für Informationsaustausch und technische Hilfe im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (TAIEX EIR) zur Bekämpfung der Umweltkriminalität und zur Stärkung sektorübergreifender Compliance-Maßnahmen, organisiert als Teil des Engagements der Europäischen Kommission im Rahmen des Forums für den Vollzug des Umweltrechts und Umweltordnungspolitik;
  • zwei Treffen der Expertengruppe zur Unterstützung der Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus und der damit verbundenen Anforderungen an den Zugang zu Gerichten im EU-Recht;
  • drei Treffen der Expertengruppe zur Umwelthaftungsrichtlinie (am 14. Februar, 7. Juni und 23. November 2022);
  • Workshop für Interessenträger zur Begleitstudie zur Unterstützung der Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (am 22. November 2022);
  • Treffen der Expertengruppe für die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP SEA) (am 7. April 2022);
  • vier Treffen des Fachausschusses „Abfall“ und acht Treffen der Expertengruppe zum Thema Abfall;
  • ein Treffen der Gruppe für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Rahmen der Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS-Richtlinie) (im Dezember 2022).

Paketsitzungen

Paketsitzungen sind Treffen zwischen der Kommission und einem Mitgliedstaat, um Umsetzungsfragen und EU-Pilot- oder Vertragsverletzungsverfahren in einem bestimmten Politikbereich zu erörtern. Sie können durchgeführt werden, bevor die Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht festgestellt hat oder bestehende Vertragsverletzungsverfahren des Mitgliedstaats betreffen. Paketsitzungen können ein wirksames Instrument sein, um Herausforderungen zu bewältigen, mit denen ein Mitgliedstaat in einem Politikbereich konfrontiert ist und die verschiedene EU-Rechtsakte betreffen. Die Kommission hielt folgende Paketsitzungen mit den Mitgliedstaaten im Bereich Umwelt ab:

  • Bulgarien: 22.-28. Juni 2022;
  • Irland: 23. November 2022;
  • Deutschland: 14. Januar, 11. Februar, 5. Mai und 25. Mai 2022;
  • Tschechien: 2. Februar 2022;
  • Estland: 11. Februar 2022;
  • Slowakei: 27. April 2022;
  • Slowenien: 12. Oktober 2022.

Andere Instrumente zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften

  • Prioritäre Aktionsrahmen (PAFs): Von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 der Habitat-Richtlinie vorgelegte prioritäre Aktionsrahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften durch Ermittlung des Finanzbedarfs der Mitgliedstaaten und Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für die Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Natura-2000-Gebieten. Die Kommission analysierte alle eingereichten prioritären Aktionsrahmen und bewertete den Gesamtfinanzierungsbedarf. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „EU level PAF“ (PAF auf EU-Ebene) zur Verfügung gestellt.
  • GAP-Strategiepläne: stellen sicher, dass die land- und forstwirtschaftlichen Verfahren mit den Naturschutzvorschriften übereinstimmen. Der Schwerpunkt lag auf der Berücksichtigung des Bedarfs, der in den prioritären Aktionsrahmen im Rahmen der Naturschutzrichtlinien ermittelt wurde, sowie der naturschutzrelevanten Konditionalität (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand – GLÖZ):
    • GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen),
    • GLÖZ 8 (Landschaftsschutz),
    • GLÖZ 9 (Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das in Natura 2000 als ökologisch sensibel eingestuft wurde).
      Gut konzipierte Öko-Regelungen, Agrarumweltmaßnahmen, Natura 2000 und Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen werden ebenfalls zur Einhaltung der Vorschriften beitragen.
  • Dritter Ausblick zur Entwicklung der Luftqualität zur Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie über die Verpflichtung zur Reduktion der nationalen Emissionen.
  • Unterstützung der rumänischen Behörden durch TAIEX-EIR beim Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Rumäniens.
  • Die Sicherung der Einhaltung, die Bemühungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, der Zugang zu Gerichten sowie die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie waren Gegenstand der Länderberichte 2022 zur Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik (EIR) unter Abschnitt 6 „Governance im Umweltbereich“.
  • Bewertung anderer EU-Finanzierungsprogramme für den Zeitraum 2021-2027, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Kohäsionsfonds, Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds), um eine ausreichende Finanzierung für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und die Minimierung der negativen Auswirkungen anderer finanzierter Projekte auf die biologische Vielfalt sicherzustellen.
  • Veröffentlichung der Berichte über die Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik für alle Mitgliedstaaten.
  • Beitrag zur Bewertung von Großprojekten, die aus EU-Mitteln und von der Europäischen Investitionsbank kofinanziert werden, im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf Natura 2000.
  • Online-Plattform für den Austausch von Informationen über die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen.
  • Online-Plattform (nur für Mitgliedstaaten) zur Unterstützung der Umsetzung der Seveso-Anforderungen.
  • Die Zusammenarbeit mit europäischen Netzen zur Durchsetzung des Umweltrechts wie dem Netz der Europäischen Union zur Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts, dem Europäischen Netz der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte, EnviCrimeNet und dem Richterforum der Europäischen Union für Umwelt wurde intensiviert, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung des Schulungsbedarfs, der Vorbereitung von Schulungsmaterialien und dem Austausch bewährter Verfahren bei der Durchsetzung des Umweltrechts lag.
  • Broschüre mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Richtlinie über die strategische Umweltprüfung.
  • Acht von Eurostat organisierte freiwillige Länderbesuche (Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Ungarn, Rumänien, Finnland, Schweden). Diese Besuche werden organisiert, um die bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten bei der Berechnung der Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen zu verstehen. Im Jahr 2023 werden weitere freiwillige Besuche in Deutschland, Ungarn, Portugal, Slowenien und der Slowakei organisiert.

Folgemaßnahmen zu Petitionen

Im Jahr 2022 gingen bei der Kommission Petitionen zum Thema Umwelt ein:

  • Neun Petitionen standen im Zusammenhang mit Beschwerden und/oder strukturellen Verstößen, die bereits untersucht wurden.
  • Mehrere Petitionen standen im Zusammenhang mit Beschwerden und/oder strukturellen Verstößen, die bereits untersucht wurden, und in zehn Petitionen wurden Einzelbeschwerden wegen mangelhafter Anwendung erhoben, die von der Kommission nicht mehr weiterverfolgt werden. Dies steht im Einklang mit dem in der Mitteilung vom Dezember 2016 festgelegten Ansatz, der durch die Mitteilung mit dem Titel „Durchsetzung des EU-Rechts für ein Europa, das greifbare Ergebnisse liefert“ vom 13. Oktober 2022 bestätigt wurde, und führten daher nicht zu Untersuchungen.
  • Bei 50 Petitionen konnte kein Verstoß gegen EU-Recht festgestellt werden.
  • Was die bestehenden Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage von Petitionen betrifft, so beziehen sich weitere Schritte in Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2022 auf die drei folgenden Fälle:
  • illegale Jagd auf Zugvögel (Petition Nr. 1374/10) – formeller Schritt gegen Malta, der die Besorgnis über die Frühjahrsjagd auf Turteltauben hinzufügt;
  • Torfgewinnung (Petition Nr. 0755/10) – formeller Schritt gegen Irland im Zusammenhang mit der mangelhaften Anwendung der Habitat-Richtlinie in Bezug auf die Torfgewinnung in Hoch- und Planmooren;
  • Verschlechterung geschützter Lebensräume und übermäßige Wasserentnahme im Gebiet um den Nationalpark Doñana (auf der Grundlage der Petition Nr. 907/99 und später im Zusammenhang mit der Petition Nr. 0260/2018) – nächster Schritt im Verfahren gegen Spanien wegen mangelhafter Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie, der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie.

Wichtige Urteile des Gerichtshofs gegen Mitgliedstaaten

  • Kommission/Slowakei (Bruit dans l’environnement), C-683/20;
  • Kommission/Portugal (Bruit dans l’environnement), C-687/20;
  • Kommission/Bulgarien (Mise à jour des stratégies marines), C-510/20;
  • Kommission/Frankreich (Valeurs limites - PM10), C-286/21;
  • Kommission/Bulgarien (Valeurs limites – SO2), C-730/19;
  • Kommission/Italien (Valeurs limites - NO2), C-573/19;
  • Kommission/Slowakei (Protection du Grand tétras), C-661/20.

Wichtige Vorabentscheidungen

  • VYSOČINA WIND, C-181/20;
  • Sātiņi-S, C-238/20;
  • Bund Naturschutz in Bayern eV, C- 300/20;
  • Namur-Est Environnement ASBL, C-463/20;
  • Association France Nature Environnement (Impacts temporaires sur les eaux de surface), C‑525/20;
  • FCC Česká republika, s.r.o., C-43/21;
  • Ministerstvo životního prostředí (Perroquets Ara hyacinthe), C-659/20;
  • Deutsche Umwelthilfe (Réception des véhicules à moteur), C-873/19;
  • AquaPri, C-278/21;
  • Porr Bau, C-238/21.

Ausblick auf 2023

Im Jahr 2023 wird die Kommission ihre wichtige Durchsetzungsarbeit im Politikbereich Umwelt fortsetzen, wozu Folgendes gehört:

  • Förderung der Umsetzung des Umweltrechts in den Mitgliedstaaten im Geiste der Zusammenarbeit und des Dialogs;
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen und vollständigen Umsetzung, Durchführung und Anwendung des EU-Umweltrechts;
  • Überwachung der Umsetzung der jüngsten Urteile des Gerichtshofs;
  • Einleitung neuer Verfahren in Bezug auf die mangelhafte Anwendung der Luftqualitätsrichtlinie;
  • Organisation von Treffen der Expertengruppe für Luftqualität sowie der Expertengruppe für Lärm;
  • Annahme einer delegierten Richtlinie zur Änderung von zwei Anhängen der Richtlinie über die Verpflichtung zur Reduktion der nationalen Emissionen aufgrund der Aktualisierung des Musters für die Berichterstattung über Emissionsprognosen der Luftreinhaltekonvention;
  • Veröffentlichung des Berichts über die Umsetzung der Richtlinie über Umgebungslärm (Januar 2023);
  • Organisation des vierten EU-Forums für saubere Luft (Ende 2023 in Rotterdam), in dem Entscheidungsträger, Interessenträger und Experten zusammenkommen, um über die Entwicklung und Umsetzung wirksamer europäischer, nationaler und lokaler Strategien, Projekte und Programme für saubere Luft zu reflektieren;
  • Organisation der Expertenmission TAIEX PEER 2 PEER (P2P) zum Aufbau von Kapazitäten für Luftschadstoffinventare (Richtlinie über die Verpflichtung zur Reduktion der nationalen Emissionen) (geplant für Mai 2023 in Litauen);
  • weitere Arbeit in strategischen Arbeitsgruppen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (geplante Sitzungen zu Grundwasserindikatoren, Chemikalien, Wasserwiederverwendung, Wassersicherheit und Dürren, Überschwemmungen usw.);
  • Gewährleistung von Fortschritten bei der Verwirklichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie;
  • nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz von Wasserkörpern auf der Grundlage der 3. Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete;
  • Einleitung neuer Verfahren wegen Nichtmitteilung im Zusammenhang mit der Trinkwasserrichtlinie;
  • Unterstützung der ordnungsgemäßen Umsetzung durch die gemeinsame Arbeit der Interessenträger, der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf politische Leitlinien und den Austausch bewährter Verfahren im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie;
  • Konzentration auf die wirksame Verwaltung des Natura-2000-Netzes von Schutzgebieten im Rahmen der Habitat- und Vogelschutzrichtlinien mit Erhaltungszielen und -maßnahmen, einschließlich erforderlichenfalls Wiederherstellungsmaßnahmen, die für die einzelnen Gebiete festgelegt werden;
  • Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zur Beseitigung oder Minimierung der negativen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume, um deren Erhaltungszustand zu verbessern;
  • Annahme der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Investment needs and priorities for Natura 2000 and green infrastructure – EU-wide assessment based on Member States’ priorities action frameworks“ (Investitionsbedarf und Prioritäten für Natura 2000 und grüne Infrastruktur – EU-weite Bewertung auf der Grundlage der prioritären Aktionsrahmen der Mitgliedstaaten) (PAF auf EU-Ebene);
  • Annahme eines Leitfadens zu Natura 2000 und zum Klimawandel (SWD);
  • Annahme eines Leitfadens zu den Artikeln 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie (Mitteilung der Kommission);
  • Aktualisierung der Listen von Gebieten von gemeinschaftlichem Interesse in biogeografischen Regionen (Durchführungsbeschlüsse der Kommission);
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser mit dem Ziel, sicherzustellen, dass kommunales Abwasser ordnungsgemäß gesammelt und behandelt wird und dass die Leistungsfähigkeit bestehender kommunaler Behandlungsanlagen zufrieden stellend ist;
  • Konzentration auf die wirksame Umsetzung des Legislativpakets über Abfälle von 2018 und der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel (die Konformitätsstudien werden derzeit bewertet, und bei Bedarf werden Verfahren wegen Verstößen eingeleitet; Konformitätsstudien werden für die Richtlinie über Einwegkunststoffartikel in Auftrag gegeben);
  • weitere Maßnahmen in Bezug auf anhaltende illegale und minderwertige Mülldeponien in der gesamten EU;
  • Vertrag über die Unterstützung bei der Durchführung und der Konformitätsanalyse (Industrieemissionen);
  • kontinuierliche Förderung des Instruments TAIEX P2P;
  • Überarbeitung des Vierjahresplans für den Durchführungsbericht (Industrieemissionen);
  • weitere Intensivierung der Schulungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den europäischen Netzen zur Durchsetzung des Umweltrechts und des strategischen Austauschs über eine wirksame Durchsetzung des Umweltrechts im Rahmen des Forums für den Vollzug des Umweltrechts und Umweltordnungspolitik;
  • Aktualisierung der Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten von 2017 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union;
  • Abschluss der Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie;
  • Vorbereitungen für die neue Schulung zur Umwelthaftungsrichtlinie (die 2024 durchgeführt werden soll);
  • weiterhin aufmerksame Verfolgung der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);
  • weiterhin zu überprüfen, ob die Bedingungen für Ausnahmen gemäß der UVP-Richtlinie ordnungsgemäß angewandt wurden.