Page contents Page contents Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2018–2022 [notranslate]infringement_cases_open_at_year_end_2018_2022[/notranslate]Über das interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren 2022 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2022Leitlinien für die Umsetzung des EU-RechtsWährend der akutesten Phasen der COVID-19-Pandemie und danach stellte die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) Leitlinien zur Verfügung, mit denen Arbeitgeber bei der Prävention von COVID-19 am Arbeitsplatz und bei der Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Pandemie sowie bei der ordnungsgemäßen Anwendung der wichtigsten Grundsätze der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG) unterstützt werden. Diese Leitlinien sind in allen Amtssprachen der EU verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Im Jahr 2022 wurden die bestehenden Leitlinien, einschließlich der auf den Websites der EU-OSHA und in der OSHwiki bereitgestellten Informationen und Leitlinien, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen sollen, in einer pandemischen und postpandemischen Arbeitsumgebung sicher und gesund zu bleiben, aktualisiert. Darüber hinaus wurden weitere Forschungs- und Analysedokumente veröffentlicht, um die Interessenträger dabei zu unterstützen, die einschlägigen Fragen besser zu verstehen und den Rechtsrahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz anzuwenden. Beispielsweise veröffentlichte die EU-OSHA 2022 das Diskussionspapier „Auswirkungen von ,Long Covid‘ auf Arbeitnehmer und Arbeitsplätze sowie die Rolle von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ und einen neuen Bericht über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen und im Pflegebereich („New report on the impact of the COVID-19 pandemic on the mental health of the health and care workforce“).Außerdem wurden weitere praxisbezogene Hilfsmittel und Leitlinien veröffentlicht, die Arbeitgebern bei der Risikobewertung in verschiedenen sektoralen und nationalen Kontexten helfen sollen, auch im Hinblick auf neue und aufkommende Risiken.Treffen mit den MitgliedstaatenIm Bereich des Arbeitsrechts versammelt die Untergruppe „Arbeitszeit“ der Expertengruppe der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen (DGIR) Experten auf fachlicher Ebene aus den Mitgliedstaaten und den EWR-EFTA-Staaten. In ihren jährlichen Sitzungen erörtert die Gruppe aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) und ihrer Umsetzung, insbesondere die jüngste und anstehende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Bereich der Arbeitszeit. Eine spezielle Webseite wird laufend aktualisiert. Diese Tätigkeiten zielen darauf ab, Verstöße zu verhindern, indem den Mitgliedstaaten frühzeitig Orientierungshilfen und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nahm die Kommission im Jahr 2022 auf nationaler Ebene zusammen mit den Sozialpartnern Coiffure EU und UNI Europa, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und anderen Experten an einem Workshop über die sichere Verwendung von kosmetischen Mitteln durch Friseure teil. Dies war die letzte der von den Sozialpartnern und der Kommission gemeinsam vereinbarten Maßnahmen zur Unterstützung der autonomen Umsetzung der europäischen Rahmenvereinbarung über den Schutz von Gesundheit und Sicherheit in der Friseurbranche.Andere Instrumente zur Förderung der Einhaltung der VorschriftenIm Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützte die Kommission im Hinblick auf eine bessere Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine gemeinsame Maßnahme mit Interessenträgern für einen Fahrplan zu Karzinogenen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Aktionsprogramm zur Sensibilisierung für die Risiken, die sich aus der Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz ergeben, und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen Unternehmen und Organisationen.Was die Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich Beschäftigung betrifft, so verwaltet die Kommission die Plattform für Menschen mit Behinderungen, d. h. eine Expertengruppe der Kommission, in der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammenkommen. Hauptziel dieser Plattform ist die Umsetzung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Plattform für Menschen mit Behinderungen trat im Jahr 2022 dreimal zusammen.In der Untergruppe der Expertengruppe für den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) kommen je nach Thema nationale Kontaktstellen sowie einige Experten zusammen, die ad hoc eingeladen werden. Im Jahr 2022 fanden regelmäßige informelle Ad-hoc-Sitzungen statt, um mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit zu erörtern, die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen zu erleichtern, die Umsetzung zu überwachen und bewährte Verfahren auszutauschen.Im Einklang mit der Ankündigung in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Kommission im Dezember 2022 die Leitinitiative AccessibleEU ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, die Kohärenz der Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu erhöhen und den Zugang zu mehr Wissen über die Barrierefreiheit zu erleichtern. Dieser Kooperationsrahmen wird nationale Behörden, die für die Um- und Durchsetzung der Barrierefreiheitsvorschriften zuständig sind, mit Sachverständigen und Fachleuten für sämtliche Aspekte der Barrierefreiheit zusammenbringen, um einen sektorübergreifenden Austausch bewährter Verfahren zu fördern, Anstöße für die Entwicklung politischer Strategien auf nationaler und EU-Ebene zu geben und Instrumente und Normen zur leichteren Umsetzung des EU-Rechts bereitzustellen.Im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und im Einklang mit Artikel 71 der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) trat die Verwaltungskommission im Jahr 2022 viermal zusammen und bot den nationalen Behörden Gelegenheit, Informationen über die Anwendung der Verordnung auszutauschen und Themen zu erörtern, die Schwierigkeiten bei der Anwendung aufwerfen.Folgemaßnahmen zu PetitionenIm Jahr 2022 bearbeitete die Kommission 55 Petitionen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration. Die meisten Petitionen bearbeitete die Kommission in den Bereichen Arbeitsrecht, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung im Bereich der Beschäftigung und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.Was die Arbeitsbedingungen betrifft, so stellte die Kommission in neun Fällen keinen Verstoß gegen EU-Recht fest. Stattdessen wurden die in den Petitionen angesprochenen Probleme in 25 Fällen bereits von der Kommission bereits im Rahmen einer laufenden Untersuchung aus eigener Initiative untersucht. Bei einer Petition (Petition Nr. 0897/2021) erwartete die Kommission Ende 2022 weitere Informationen von der Petentin, um ihre Untersuchung abzuschließen.Im Bereich der Nichtdiskriminierung schloss die Kommission acht Petitionen ab, nachdem sie in einer Antwort die geltenden Vorschriften erläutert hatte.Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die Kommission drei Petitionen bearbeitet: in einem Fall(Petition Nr. 0495/2021) setzte sich die Kommission mit dem betreffenden Mitgliedstaat in Verbindung und schloss den Fall dann ab, da kein Verstoß gegen das EU-Recht festgestellt wurde. In einem anderen Fall (Petition Nr. 0022/2022) stellte die Kommission keinen Verstoß gegen das EU-Recht fest, aber das Parlament beschloss nach einer Sitzung des Petitionsausschusses des Parlaments, das Dossier offen zu halten. Im dritten Fall wurde kein Verstoß gegen EU-Recht festgestellt.Im Bereich der Mobilität der Arbeitskräfte hat die Kommission eine Petition (Petition Nr. 0174/2021) aufgrund einer laufenden Untersuchung aus eigener Initiative zu demselben in der Petition beschriebenen Thema abgeschlossen. Die Kommission hat die Informationen des Petenten bei ihrer Bewertung der Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie (EU) 2018/957) zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG) durch Schweden gebührend berücksichtigt und nach Abschluss der Bewertung die nächsten Schritte beschlossen. Eine weitere Petition wurde abgeschlossen und nicht weiter untersucht, da der mutmaßliche Verstoß gegen das EU-Recht keinen systemischen Charakter hatte, sondern einen isolierten Verstoß betrifft, der durch nationale Rechtsbehelfe angegangen werden muss.In Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat die Kommission sieben Petitionen bearbeitet. Das Ergebnis lautet wie folgt:zwei Petitionen wurden aufgrund einer laufenden Untersuchung aus eigener Initiative zu demselben Thema abgeschlossen;zwei Petitionen wurden mit einer Erläuterung der geltenden Vorschriften beantwortet;zwei Petitionen führten zu einer weiteren Überwachung der Lage in dem betreffenden Mitgliedstaat;eine Petition wurde aufgrund des darin beschriebenen Sachverhalts, der nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, abgeschlossen.Wichtiges Urteil des Gerichtshofs gegen MitgliedstaatenKommission/Österreich (Indexation des prestations familiales), C-328/20.Wichtige VorabentscheidungenHR Rail, C-485/20;Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, C-205/20;Ministero della Giustizia u. a., C-236/20;INAIL und INPS, C-33/21;HK v Denmark und HK/Privat, C-587/20;Zone de secours Hainaut - Centre, C-377/21;S.C.R.L. (Vêtement à connotation religieuse), C-344/20;IG Metall und ver.di, C-677/20;Curtea de Apel Alba Iulia u. a., C-301/20;Ministero dell'Interno (Limite d’âge pour le recrutement des commissaires de police), C-304/21;TimePartner Personalmanagement, C-311/21;Inspectoratul General pentru Imigrări (Acquisition de lunettes par un travailleur), C-392/21;MCM (Aides financières pour études à l’étranger), C-638/20.Ausblick auf 2023Im Jahr 2023 wird die Kommission ihre wichtige Durchsetzungsarbeit im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration wie folgt fortsetzen.Im Bereich des Arbeitsrechts wird die Kommission den Mitgliedstaaten über die Gruppe der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen laufend aktualisierte Informationen über das EU-Recht und die EU-Rechtsprechung vorlegen. Insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) wird sie die Einhaltung der Vorschriften unter den Mitgliedstaaten durch Aktualisierungen der speziellen Website und der spezialisierten Untergruppe der Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen fördern.Die Kommission organisiert außerdem eine Konferenz zur Richtlinie über Leiharbeit (Richtlinie 2008/104/EG), die im Mai 2023 stattfinden soll und an der Fachleute aus dem Bereich Arbeitsrecht aus allen Mitgliedstaaten, Sozialattachés sowie Beamte der Arbeitsministerien und Sozialpartner teilnehmen sollen. Diese Tätigkeiten sind darauf ausgerichtet, Verstöße zu verhindern, indem den Mitgliedstaaten frühzeitig Orientierungshilfen und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden im Jahr 2023 wichtige Umsetzungsarbeiten fortgesetzt:Die Kommission wird ihre Arbeit in Bezug auf den Fall der Nichtmitteilung nationaler Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1834 fortsetzen – ein noch nicht abgeschlossener Fall, für den der betreffende Mitgliedstaat Ende 2022 seine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat.Die Kommission wird die laufenden EU-Pilot-Verfahren in Bezug auf folgende Richtlinien weiterverfolgen:Richtlinie zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten (Richtlinie (EU) 2017/164);Zweite Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie (EU) 2017/2398).Die Kommission wird die Konformitätsprüfungen der folgenden Richtlinien und deren Folgemaßnahmen fortsetzen:Dritte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie (EU) 2019/130);Vierte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (Richtlinie (EU) 2019/983);Richtlinie zur Festlegung einer fünften Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten (Richtlinie (EU) 2019/1831 der Kommission);Richtlinie (EU) 2019/1832 der Kommission;Richtlinie (EU) 2019/1833 der Kommission;Richtlinie (EU) 2019/1834 der Kommission.Was die Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich Beschäftigung betrifft, so wird die Kommission im Jahr 2023 mit Unterstützung eines Auftragnehmers die Umsetzung des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) weiterhin überwachen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission im Jahr 2023 drei informelle Sitzungen der oben genannten informellen Gruppe zum europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit organisieren, um mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung dieser Richtlinie zu erörtern.Im Bereich der Mobilität der Arbeitskräfte werden sich die Durchsetzungsmaßnahmen weiterhin auf die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Richtlinien über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 2014/67/EU und Richtlinie (EU) 2018/957) konzentrieren.