Ernennungsverfahren
Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
Alle fünf Jahre schlägt der Europäische Rat, der aus den EU-Staats- und -Regierungschefs besteht, dem Europäischen Parlament einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Kommissionspräsidentschaft vor.
Dabei berücksichtigt der Europäische Rat die politische Zusammensetzung des Parlaments nach den Europawahlen, das heißt, dass die vorgeschlagene Person in der Regel der größten politischen Familie des Parlaments angehört.
Unterstützt eine absolute Mehrheit der Parlamentsmitglieder die Kandidatur, gilt die betreffende Person als gewählt.
Auswahl des Teams
Der Rat der Europäischen Union nimmt in Absprache mit der designierten Präsidentin bzw. dem designierten Präsidenten der Kommission eine auf den Vorschlägen der Mitgliedstaaten beruhende Liste der designierten Kommissionsmitglieder an.
Alle designierten Kommissionsmitglieder müssen dem parlamentarischen Ausschuss, der für ihren jeweiligen Politikbereich zuständig ist, Rede und Antwort stehen. Die Ausschussmitglieder stimmen über die Eignung der Person für das Amt ab.
Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Parlaments.
Bestätigt das Parlament das Team, werden die Präsidentin oder der Präsident und die übrigen Kommissionsmitglieder vom Europäischen Rat ernannt.
Rechenschaftspflicht
Die Europäische Kommission ist gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig. Dieses ist berechtigt, die gesamte politische Führung der Kommission im Amt zu bestätigen oder abzulehnen.
Die Europäische Kommission muss außerdem über den Vollzug des EU-Haushalts Rechenschaft ablegen. Jedes Jahr entscheidet das Parlament, ob es der Verwaltung des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission seinen Segen erteilt (oder nicht). Dieses Verfahren wird Entlastung genannt. Das Parlament stützt sein Urteil auf mehrere Berichte des Europäischen Rechnungshofs und der Europäischen Kommission, unter anderem auf die jährliche Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts.
Beschlussfassung
Obschon jedes EU-Land ein Kommissionsmitglied stellt, sollen diese nicht nationale Interessen, sondern die Interessen der EU als Ganzes vertreten.
Innerhalb der Europäischen Kommission sind sie die Entscheidungsträger. Gemeinsam
- treffen sie Entscheidungen über die Strategien und Maßnahmen der Kommission und
- legen dem Parlament und Rat Vorschläge für Rechtsvorschriften, Förderprogramme und den jährlichen Haushaltsplan zur Diskussion und Annahme vor.
Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlussfassungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Die Kommission beschließt ihre Vorlagen als Kollektiv im schriftlichen oder mündlichen Verfahren.
Mehr über die Entscheidungsfindung der Kommission finden Sie hier: