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Politische Führung

Informationen über die politische Führung der Europäischen Kommission, die Rolle der 27 Kommissionsmitglieder, ihre Ernennung und politischen Prioritäten.

Rolle der Kommissionsmitglieder

Obschon jedes EU-Land einen Kommissar/eine Kommissarin stellt, sollen diese nicht nationale Interessen, sondern die Interessen der EU als Ganzes vertreten.

Innerhalb der Kommission sind sie die Entscheidungsträger. Gemeinsam

  • treffen sie Entscheidungen über die Strategien und Maßnahmen der Kommission und

  • legen dem Parlament und Rat Vorschläge für Rechtsvorschriften, Förderprogramme und den jährlichen Haushaltsplan zur Diskussion und Annahme vor.

Rolle der Europäischen Kommission

 

Ernennung der Kommission

 

Wahl des Präsidenten

Alle fünf Jahre schlägt der Europäische Rat, der aus den EU-Staats- und -Regierungschefs besteht, dem Europäischen Parlament einen Kandidaten/eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten/der Kommissionspräsidentin vor.

Dabei berücksichtigt der Europäische Rat die politische Zusammensetzung des Parlaments nach den Europawahlen, das heißt, dass der Kandidat/die Kandidatin in der Regel der größten politischen Familie des Parlaments angehört.

Unterstützt eine absolute Mehrheit der Parlamentsmitglieder die Kandidatur, gilt die betreffende Person als gewählt.       

Auswahl des Teams

Der/die designierte Präsident/-in erstellt auf der Grundlage von Vorschlägen aus den EU-Ländern eine Liste mit potenziellen Vizepräsidenten/-präsidentinnen und Kommissionsmitgliedern. Diese Liste muss vom Europäischen Rat, den Staats- und Regierungschefs der EU, gebilligt werden.

Jeder Kandidat/jede Kandidatin muss sich vor dem parlamentarischen Ausschuss präsentieren, der für den jeweiligen Politikbereich zuständig ist. Die Ausschussmitglieder stimmen über die Eignung der Person für das Amt ab. Nach der Bestätigung der 27 Kandidaten und Kandidatinnen stimmt das Parlament im Plenum über das Team als Ganzes ab. Bestätigt das Parlament das Team, werden die Kommissare und Kommissarinnen vom Europäischen Rat ernannt.

Rechenschaftspflicht

Die Europäische Kommission ist gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig. Dieses ist berechtigt, die gesamte politische Führung der Kommission im Amt zu bestätigen oder abzulehnen. Ferner muss die Kommission dem Parlament regelmäßig Berichte vorlegen, einschließlich eines jährlichen Syntheseberichts und eines Berichts über die Ausführung des Haushaltsplans.

Beschlussfassung

Weitere Informationen über die gemeinsame Beschlussfassung der Kommissionsmitglieder finden Sie in der Zusammenfassung der Geschäftsordnung.

Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlussfassungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Die Kommission beschließt ihre Vorlagen als Kollektiv im schriftlichen oder mündlichen Verfahren.

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