Page contents Page contents Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Referenzbetrag insgesamt: 2338,72 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU soll den Frieden erhalten und die internationale Sicherheit festigen, internationale Zusammenarbeit fördern sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren. Weitere Informationen Website des Europäischen Auswärtigen Dienstes Instrument für Entwicklungszusammenarbeit Referenzbetrag insgesamt: 19 661,64 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. Es trägt auch zur Verwirklichung weiterer außenpolitischer Ziele der EU bei, darunter die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung sowie von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung und Achtung der Menschenrechte. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 233/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Referenzbetrag insgesamt: 147,94 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Projekt „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ bietet freiwilligen Helfern eine praktische Ausbildung und gewährleistet ihre Entsendung im Rahmen der EU-Initiativen für humanitäre Hilfe in der ganzen Welt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 375/2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) Weitere Informationen Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe EU-Katastrophenschutz und Europäisches Notfallabwehrzentrum Referenzbetrag insgesamt: 144,65 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz koordiniert die Reaktion der EU auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union. Rechtsgrundlage Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union Weitere Informationen Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte Referenzbetrag insgesamt: 1332,75 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt die Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Nicht-EU-Ländern. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 235/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Europäisches Nachbarschaftsinstrument Referenzbetrag insgesamt: 15 432,63 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Europäische Nachbarschaftsinstrument fördert die stärkere politische Zusammenarbeit und die schrittweise Integration zwischen der Union und ihren Nachbarstaaten. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 232/2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen Referenzbetrag insgesamt: 1193,07 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen deckt Ausfälle bei Darlehen und Darlehensgarantien für Drittländer bzw. Vorhaben in Drittländern ab. Rechtsgrundlage Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen Weitere Informationen Business, Economy, Euro Humanitäre Hilfe Referenzbetrag insgesamt: 147,94 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Im Rahmen ihrer Politik für humanitäre Hilfe leistet die EU den Opfern von natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen außerhalb der EU Unterstützung, Beistand und Schutz. Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe Weitere Informationen Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) Referenzbetrag insgesamt: 225,32 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Mit dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit werden Maßnahmen zur Förderung eines hohen Standards für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Nicht-EU-Ländern finanziert. Rechtsgrundlage Verordnung (Euratom) Nr. 237/2014 zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit Weitere Informationen Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) Referenzbetrag insgesamt: 11 698,67 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Instrument für Heranführungshilfe leistet den Beitrittsländern finanzielle Unterstützung bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur EU. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 231/2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Stabilitäts- und Friedensinstrument Referenzbetrag insgesamt: 2338,72 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ISF), zählt zu den unverzichtbaren Instrumenten der Außenhilfe, die die EU in die Lage versetzen, Krisen oder sich abzeichnenden Krisen in der ganzen Welt vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 230/2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Dienst für außenpolitische Instrumente Makrofinanzhilfen Referenzbetrag insgesamt: 564,56 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen genutztes Instrument zur Krisenbewältigung. Sie werden Nachbarländern der EU, die sich in ernsten, in der Regel jedoch kurzfristigen Zahlungsbilanz- oder Haushaltsschwierigkeiten befinden, in Form von Darlehen und Zuschüssen gewährt. Sie sind an Auflagen geknüpft und ergänzen die vom Internationalen Währungsfonds gewährten Hilfen. Weitere Informationen Macro-Financial Assistance (MFA) to non-EU partner countries Partnerschaftsinstrument (PI) Referenzbetrag insgesamt: 954,76 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen) Zweck Das übergeordnete Ziel des Instruments besteht darin, die Interessen der EU durch Unterstützung der externen Dimension interner Politikbereiche (z. B. Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Innovation und Migration) zu fördern und wichtigen globalen Herausforderungen (z. B. Sicherheit der Energieversorgung, Klimawandel und Umwelt) zu begegnen. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 234/2014 zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns Weitere Informationen Dienst für außenpolitische Instrumente