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Europäische Kommission

Rubrik 4: Europa in der Welt

Eine Liste der unter Rubrik 4 des derzeitigen langfristigen Haushalts finanzierten Programme, mit Referenzbeträgen und Rechtsgrundlagen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Referenzbetrag insgesamt: 2338,72 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Die Außen- und Sicherheitspolitik der EU soll den Frieden erhalten und die internationale Sicherheit festigen, internationale Zusammenarbeit fördern sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren.

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Website des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit

Referenzbetrag insgesamt: 19 661,64 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. Es trägt auch zur Verwirklichung weiterer außenpolitischer Ziele der EU bei, darunter die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung sowie von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung und Achtung der Menschenrechte.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 233/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

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Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Referenzbetrag insgesamt: 147,94 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Projekt „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ bietet freiwilligen Helfern eine praktische Ausbildung und gewährleistet ihre Entsendung im Rahmen der EU-Initiativen für humanitäre Hilfe in der ganzen Welt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 375/2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“)

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Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

EU-Katastrophenschutz und Europäisches Notfallabwehrzentrum

Referenzbetrag insgesamt: 144,65 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz koordiniert die Reaktion der EU auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union.

Rechtsgrundlage

Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

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Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte

Referenzbetrag insgesamt: 1332,75 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) unterstützt die Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Nicht-EU-Ländern.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 235/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

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Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Europäisches Nachbarschaftsinstrument

Referenzbetrag insgesamt: 15 432,63 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Europäische Nachbarschaftsinstrument fördert die stärkere politische Zusammenarbeit und die schrittweise Integration zwischen der Union und ihren Nachbarstaaten.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 232/2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

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Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

Referenzbetrag insgesamt: 1193,07 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen deckt Ausfälle bei Darlehen und Darlehensgarantien für Drittländer bzw. Vorhaben in Drittländern ab.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

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Business, Economy, Euro

Humanitäre Hilfe

Referenzbetrag insgesamt: 147,94 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Im Rahmen ihrer Politik für humanitäre Hilfe leistet die EU den Opfern von natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen außerhalb der EU Unterstützung, Beistand und Schutz.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe

Weitere Informationen

Website der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC)

Referenzbetrag insgesamt: 225,32 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Mit dem Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit werden Maßnahmen zur Förderung eines hohen Standards für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Nicht-EU-Ländern finanziert.

Rechtsgrundlage

Verordnung (Euratom) Nr. 237/2014 zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

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Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)

Referenzbetrag insgesamt: 11 698,67 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Instrument für Heranführungshilfe leistet den Beitrittsländern finanzielle Unterstützung bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur EU.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 231/2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II)

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

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Website der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Stabilitäts- und Friedensinstrument

Referenzbetrag insgesamt: 2338,72 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ISF), zählt zu den unverzichtbaren Instrumenten der Außenhilfe, die die EU in die Lage versetzen, Krisen oder sich abzeichnenden Krisen in der ganzen Welt vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 230/2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

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Dienst für außenpolitische Instrumente

Makrofinanzhilfen

Referenzbetrag insgesamt: 564,56 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen genutztes Instrument zur Krisenbewältigung. Sie werden Nachbarländern der EU, die sich in ernsten, in der Regel jedoch kurzfristigen Zahlungsbilanz- oder Haushaltsschwierigkeiten befinden, in Form von Darlehen und Zuschüssen gewährt. Sie sind an Auflagen geknüpft und ergänzen die vom Internationalen Währungsfonds gewährten Hilfen.

Weitere Informationen

Macro-Financial Assistance (MFA) to non-EU partner countries

Partnerschaftsinstrument (PI)

Referenzbetrag insgesamt: 954,76 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das übergeordnete Ziel des Instruments besteht darin, die Interessen der EU durch Unterstützung der externen Dimension interner Politikbereiche (z. B. Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Innovation und Migration) zu fördern und wichtigen globalen Herausforderungen (z. B. Sicherheit der Energieversorgung, Klimawandel und Umwelt) zu begegnen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 234/2014 zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Verordnung (EU) Nr. 236/2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns

Weitere Informationen

Dienst für außenpolitische Instrumente