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Rubrik 1a: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Eine Liste der unter Teilrubrik 1a des derzeitigen langfristigen Haushalts finanzierten Programme, mit Referenzbeträgen und Rechtsgrundlagen.

Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ (CEF)

Referenzbetrag insgesamt: 21 936,76 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Die Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt die Entwicklung leistungsstarker, nachhaltiger, effizient miteinander verknüpfter transeuropäischer Netze in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr, den Bau fehlender grenzüberschreitender Verbindungen und die Beseitigung von Engpässen entlang der wichtigsten transeuropäischen Verkehrskorridore.

Sie ermöglicht die Realisierung von Projekten, die andernfalls vom Markt nicht unternommen würden. Ein zentral verwalteter Infrastrukturfonds minimiert außerdem den Verwaltungsaufwand und senkt die Kosten für den EU-Haushalt durch Förderung von Synergien.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“

Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes

Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur

Verordnung (EU) Nr. 283/2014 über Leitlinien für transeuropäische Netze im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur

Weitere Informationen

Website der GD Mobilität und Verkehr

Website der GD Energie

Website zur Digitalen Agenda für Europa

Copernicus

Referenzbetrag insgesamt: 4291,48 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Copernicus ist ein europäisches Erdbeobachtungssystem. Damit können die Teilsysteme der Erde (Atmosphäre, Ozeane und Landmassen) kontinuierlich beobachtet und überwacht werden. So werden zuverlässige, validierte und sichere Daten bereitgestellt, die im Umwelt- und Sicherheitsbereich für vielfältige Anwendungen herangezogen werden und als Entscheidungshilfe dienen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 377/2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus

Weitere Informationen

Website der GD Unternehmen und Industrie

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)

Referenzbetrag insgesamt: 2298,24 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Programm COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die langfristige Lebensfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützen und den Unternehmergeist fördern. Um diese Ziele zu erreichen, erleichtert das Programm KMU den Zugang zu Finanzmitteln durch die Leistung von Bürgschaften und die Bereitstellung von Risikokapital. Es trägt zur Erschließung neuer Märkte innerhalb und außerhalb der EU bei und verringert den Verwaltungsaufwand für KMU.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)

Weitere Informationen

Website zum Programm COSME

Zoll, Steuern und Betrugsbekämpfung – Zoll 2020

Referenzbetrag insgesamt: 908,01 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

ZOLL UND STEUERN

Das Programm Zoll 2020 unterstützt das Funktionieren und die Modernisierung der Zollunion. Das Programm Fiscalis 2020 unterstützt das Funktionieren der Steuersysteme in der Union und insbesondere den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung.

Beide Programme erreichen ihren Zweck durch Finanzierung eines streng gesicherten Kommunikationsnetzes, das den Austausch von Informationen zwischen nationalen Zoll- und Steuerverwaltungen ermöglicht und den Wissensaustausch und die Vernetzung zwischen Beamten der Zoll- und Steuerbehörden der EU-Länder fördert.

BETRUGSBEKÄMPFUNG

Ziel des Programms Pericles 2020 ist die Bekämpfung von Euro-Falschgelddelikten in Europa und weltweit. Es fördert Austausch-, Hilfs- und Schulungsmaßnahmen für Behörden, Banken und andere Stellen, die am Schutz der Euro-Banknoten und -Münzen mitwirken. Das Programm Hercule III dient der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, einschließlich Zigarettenschmuggel und ‑fälschung. Es hilft nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung illegaler grenzüberschreitender Aktivitäten durch die Finanzierung technischer und operativer Unterstützung sowie beruflicher Fortbildung.

Das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) ist die übergreifende Bezeichnung für eine Reihe von IT-Anwendungen zur Betrugsbekämpfung, die das OLAF mittels einer gemeinsamen technischen Infrastruktur betreibt, die einen zügigen und sicheren Austausch von betrugsbezogenen Informationen zwischen den zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der EU sowie die Speicherung und Analyse einschlägiger Daten ermöglicht. Das AFIS-Projekt umfasst zwei Hauptbereiche: gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten und Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 zur Festlegung des Programms Zoll 2020

Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 zur Festlegung des Programms Fiscalis 2020

Verordnung (EU) Nr. 331/2014 zur Errichtung des Programms Pericles 2020

Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms Hercule III

Weitere Informationen

Website der GD Steuern und Zollunion

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

Referenzbetrag insgesamt: 919,47 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation unterstützt EU-weit die Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Das Programm flankiert die Anstrengungen der EU-Länder bei der Gestaltung und Umsetzung sozial- und beschäftigungspolitischer Reformen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch politische Koordinierung sowie durch Ermittlung, Analyse und Austausch bewährter Verfahren.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

Weitere Informationen

Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration

Erasmus+

Referenzbetrag insgesamt: 14 774,52 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Erasmus+ soll Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit steigern. Das Programm wird durch Bereitstellung von Mitteln für die berufliche Entwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Jugendbetreuern sowie für die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Schulen, Unternehmen und NRO die Qualität und Relevanz der europäischen Bildungssysteme steigern.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von Erasmus+

Weitere Informationen

Website Erasmus+

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH), europäisches Investitionsvorhabenportal (EIPP)

Referenzbetrag insgesamt:

Zweck

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ist innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB) angesiedelt, um deren Erfahrung und erwiesene Sachkenntnis zu nutzen und zu gewährleisten, dass die in seinem Rahmen durchgeführten Maßnahmen so rasch wie möglich positive Ergebnisse zeigen. Um sich die Erfahrungen des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in diesem Bereich zunutze zu machen, stellt der EFSI Finanzmittel für kleine und mittlere Unternehmen und für Midcaps über den EIF bereit.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2015/1017 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal

Weitere Informationen

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Europäisches Solidaritätskorps (ESC)

Referenzbetrag insgesamt: 341,50 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen Gelegenheit, sich – ehrenamtlich oder bezahlt – in Projekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland zu engagieren, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen. Vom Europäischen Solidaritätskorps unterstützte Projekte können zwei bis zwölf Monate dauern und werden in der Regel in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2018/1475 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps

Weitere Informationen

Europäisches Solidaritätskorps

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

Referenzbetrag insgesamt: 1603,30 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (2014-18), das Horizont 2020 auf dem Gebiet der Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich ergänzt, läuft seit dem 1. Januar 2014. Im Rahmen des Programms werden Mittel zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes bereitgestellt. Es trägt zur langfristigen Senkung der CO2-Emissionen des Energiesystems bei.

Rechtsgrundlage

Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung

Weitere Informationen

Euratom Research and Training Programme

Galileo und EGNOS

Referenzbetrag insgesamt: 7071,73 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Programm „Galileo“ ist die europäische Initiative zum Aufbau eines technisch hochmodernen globalen Satellitennavigationssystems unter ziviler Kontrolle, das weltweit eine sehr genaue und zuverlässige Positionsbestimmung ermöglicht. Nach seiner Fertigstellung wird das gesamte System aus 30 Satelliten und der dazugehörigen Bodeninfrastruktur bestehen.

Galileo wird mit den beiden anderen globalen Satellitennavigationssystemen GPS und GLONASS kompatibel sein. EGNOS, die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems, ist ein voll einsatzfähiges regionales Satellitennavigationssystem, das der Überwachung und Korrektur von offenen Signalen dient, die künftig vom US-amerikanischen GPS und Galileo ausgesendet werden.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme

Weitere Informationen

Website der GD Unternehmen und Industrie

Horizont 2020

Referenzbetrag insgesamt: 79 401,83 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Programm „Horizont 2020“ soll die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern und seine Position in der Wissenschaft sowie die industrielle Führungsrolle bei der Innovation durch substanzielle Investitionen in Schlüsseltechnologien, besseren Zugang zu Kapital und Unterstützung für KMU stärken.

Es soll gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen, indem es dazu beiträgt, die Kluft zwischen Forschung und Markt zu überbrücken. „Horizont 2020“ ist als ein EU-Forschungsprogramm eigener Art konzipiert: Es finanziert die gesamte Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur Marktinnovation bei drastisch reduziertem Verwaltungsaufwand.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 über Horizont 2020

Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über die Regeln für die Beteiligung an Horizont 2020 sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

Beschluss Nr. 1312/2013/EU über die Strategische Innovationsagendades Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)

Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung

Weitere Informationen

Horizont 2020

Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (ISA2)

Referenzbetrag insgesamt: 130,9 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Das Nachfolgeprogramm von ISA, ISA2, zielt darauf ab, eine wirksame und effiziente elektronische Interaktion zwischen europäischen Behörden sowie zwischen den Behörden einerseits und den Bürgern und Unternehmen andererseits noch weiter zu erleichtern – auch über Grenzen und Sektoren hinweg. Dadurch sollen die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen und die Umsetzung von EU-Politik und -Maßnahmen unterstützt werden.

Rechtsgrundlage

Beschluss (EU) 2015/2240 zur Einrichtung des Programms ISA2

Weitere Informationen

Website zu ISA2

ITER

Referenzbetrag insgesamt: 2985,62 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

ITER ist ein internationales Kooperationsprojekt zwischen der EU, den USA, China, Japan, Indien, Russland und Südkorea, mit dem das Potenzial der Kernfusion als Energiequelle demonstriert werden soll. Der ITER ist eines der weltweit ambitioniertesten Forschungsvorhaben, dessen Ergebnisse die energiepolitische Landschaft drastisch ändern und den Weg zu einer sicheren, erschwinglichen, unerschöpflichen und CO2-freien Energiequelle ebnen könnten.

Rechtsgrundlage

Beschluss 2013/791/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER

Weitere Informationen

Research and innovation

Hilfsprogramme zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Referenzbetrag insgesamt: 969,26 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)

Zweck

Über diese Hilfsprogramme wird die Stilllegung einiger kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei finanziert.

Rechtsgrundlage

Verordnung (Euratom) Nr. 1369/2013 über die Unterstützung des Hilfsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen durch die Union (Berichtigung)

Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013 über die Unterstützung der Hilfsprogramme für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien und der Slowakei durch die Union (Berichtigung)

Weitere Informationen

Website der GD Energie