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Prüfungen

Der Interne Auditdienst kontrolliert und überprüft die Zuverlässigkeit des EU-Haushalts, spricht Empfehlungen an die Kommissionsabteilungen aus und fördert eine effiziente und wirkungsvolle Verwaltung. Der Europäische Rechnungshof gewährleistet durch seine Rechnungsführungs-, Rechtmäßigkeits- und Leistungsprüfungen eine unabhängige externe Prüfung.

Internes Audit

Der Interne Auditdienst der Kommission Internal Audit Service (IAS) ist Teil des internen Auditsystems der Europäischen Kommission und der EU-Agenturen. Sein wesentlicher Zweck liegt darin, der Europäischen Kommission und den EU-Agenturen eine unabhängige und objektive Prüfung der Wirksamkeit und Effizienz der Risikomanagement-, Kontroll- und Governance-Prozesse zu bieten. Der interne Auditdienst bietet auch Beratungsdienste an, die durch Verbesserung der Abläufe bei der Europäischen Kommission und den Agenturen Mehrwert schaffen sollen.

Externe Prüfung

Der Europäische Rechnungshof ist der externe Prüfer der EU. Er überprüft die EU-Rechnungen auf ihre Zuverlässigkeit hin sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der diesen Rechnungen zugrunde liegenden Vorgänge bezüglich aller Einnahmen und Ausgaben. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfungen gibt er eine begründete (einwandfreie, eingeschränkte oder negative) Stellungnahme („Zuverlässigkeitserklärung“) ab. Der Europäische Rechnungshof prüft außerdem, was durch die EU-Ausgaben geleistet wurde. Die Ergebnisse dieser Prüfungstätigkeit einschließlich Zuverlässigkeitserklärung werden im Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes veröffentlicht.

Zur Prüfung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge wird eine Zufallsstichprobe von Vorgängen überprüft. So kann der Europäische Rechnungshof eine Schätzung über die Gesamtfehlerquote bei den EU-Ausgaben sowohl allgemein als auch für bestimmte Politikbereiche vornehmen.

Fehler sind nicht unbedingt mit Betrug oder verlorenen Mitteln gleichzusetzen. Wenn Fehler ermittelt werden, muss das Geld zurückgefordert oder der Betrag berichtigt werden (indem er z. B. einem anderen Projekt zugewiesen wird).

2020 hat der Europäische Rechnungshof erstmals (für die Prüfung des Haushaltsjahres 2019) probeweise seinen Jahresbericht zum EU-Haushaltsvollzug in zwei Teile unterteilt, die getrennt veröffentlicht wurden. Im ersten geht es weiterhin um die EU-Rechnungsführung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben, einschließlich der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung. Der zweite Teil, der auch als Jahresbericht über die Leistung des EU-Haushalts bekannt ist, behandelt die Leistungen von Ausgabenprogrammen sowie die Folgemaßnahmen zu Empfehlungen aus den Sonderberichten der Vorjahre.

Diese Sonderberichte konzentrieren sich auf die Prüfung der Leistungen in bestimmten Politikbereichen und werden vom Europäischen Rechnungshof zusätzlich zum Jahresbericht veröffentlicht. In diesem Zusammenhang versuchen die Prüfer Antworten auf Fragen wie diese zu geben: „Leisten die EU-Mittel das Erhoffte bzw. wurden die Ausgaben- oder Politikziele erreicht?“

Der Europäische Rechnungshof kann auch zu Legislativvorschlägen Stellung nehmen oder andere beschreibende oder analytische Texte veröffentlichen, wie Analysen oder Hintergrundpapiere, die jedoch nicht aus der Prüfungstätigkeit stammen.

Man findet die Veröffentlichungen des Europäischen Rechnungshofs auf der Seite zu den Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen.

Der Europäische Rechnungshof prüft nicht nur die von der Europäischen Kommission getätigten Vorgänge, sondern sämtliche Vorgänge in Verbindung mit EU-Haushaltsmitteln. Dementsprechend führt er seine Prüfungen sowohl bei den EU-Organen und -Stellen als auch in den Mitgliedstaaten durch.

In diesem Zusammenhang haben die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und die Europäische Investitionsbank (EIB) im November 2021 ein Dreierabkommen unterzeichnet. Darin wird der Zugriff des Europäischen Rechnungshofs auf Dokumente und Informationen aus dem Bestand der EIB geregelt, damit er Vorgänge überprüfen kann, die aus dem EU-Haushalt finanziert oder durch diesen gedeckt und von der EIB verwaltet werden. Das Abkommen ersetzt ein früheres vom 26. September 2016.

11. NOVEMBER 2021
Tripartite agreement between the European Commission, the European Court of Auditors and the European Investment Bank