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Europäische Kommission

EU-Jahresrechnungen und Jahresberichte

Eine Erläuterung des von der Europäischen Kommission verwendeten Rechnungsführungssystems und der jährlichen Abschlüsse und Berichte. Angaben zum Inhalt und zur Veröffentlichung der Jahresrechnungen, der jährlichen Tätigkeitsberichte und der integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte sowie des Finanzberichts.

Die Kommission verwendet ein duales Rechnungsführungssystem, bestehend aus:

  • den Jahresabschlüssen (mit der Bilanz, der Ergebnisrechnung und einem erschöpfenden erläuternden Anhang)
  • den Haushaltsrechnungen, die eine ausführliche Darstellung des Haushaltsvollzugs bieten

Die Jahresabschlüsse bilden die Aktiva und Passiva der EU ab, weil sie nach dem Grundsatz der Periodenrechnung erstellt werden: die Buchung erfolgt zum Transaktionszeitpunkt und nicht notwendigerweise, wenn Geld ausgegeben oder eingenommen wird.

Jahresrechnungen

Der Rechnungsführer der Kommission legt alljährlich die konsolidierten Jahresrechnungen der EU vor, bestehend aus:

  • den konsolidierten Jahresabschlüssen (nebst Erläuterungen)
  • den aggregierten Haushaltsrechnungen

Die konsolidierten Jahresrechnungen der EU umfassen die Rechnungen der europäischen Organe und Agenturen.

Diese Rechnungen sollen die finanzielle Lage in einem bestimmten Jahr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbilden. Die Jahresrechnungen müssen außerdem klar und verständlich sein und den Vergleich mit anderen Haushaltsjahren zulassen.

Wann sind die Jahresrechnungen vorzulegen?

Der Zeitplan für die Erstellung und Veröffentlichung der Jahresrechnungen ist in der Haushaltsordnung festgelegt.

  • Bis zum 31. März werden vorläufige Rechnungen erstellt und dem Rechnungshof zur Prüfung übermittelt.
  • Die endgültigen Rechnungen werden von der Kommission gebilligt und bis zum 31. Juli dem Rechnungshof sowie den Entlastungsbehörden – Parlament und Rat – übermittelt. In der Praxis werden die Rechnungen bis zum 30. Juni gebilligt.
  • Annual report

The annual accounts of the European Union and of the European Development Fund.

Haushaltstransparenzbericht

Mit der im Dezember 2020 abgeschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung (IIA) soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im Haushaltsbereich verbessert werden. Unter den Nummern 16 und 17 dieser Vereinbarung wird die Kommission aufgefordert, als Anlage zum Gesamthaushaltsplan der Union einen Jahresbericht mit einer Rückschau auf die finanziellen und haushaltspolitischen Folgen verschiedener Tätigkeiten der Union sowie zur jährlichen Durchführung von NextGenerationEU vorzulegen. Dabei soll auf verfügbare nichtvertrauliche Finanz- und Tätigkeitsberichte und entsprechende Unterlagen zurückgegriffen werden.

Falls Sie mehr über das Schuldenmanagement der EU wissen möchten, besuchen Sie bitte die Seite The EU as a borrower – investor relations

  • Annual report

Budgetary Transparency Report for year 2022 in accordance with points 16 and 17 of the Interinstitutional agreement.

  • Report

Budgetary Transparency Report for year 2021, in accordance with points 16 and 17 of the Interinstitutional agreement.

  • Report

Budgetary Transparency Report for year 2020, in accordance with points 16 and 17 of the Interinstitutional agreement.

Jährliche Tätigkeitsberichte und integrierte Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte

Jede Generaldirektion muss der Kommission jährlich Ende März (bzw. Ende April, wenn sie Mittel in geteilter Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten einsetzt) für das vergangene Haushaltsjahr einen Tätigkeitsbericht über ihre Fortschritte beim Erreichen der in ihren Strategie-/Managementplänen gesteckten Ziele des Vorjahres vorlegen. Er umfasst

  • einen Vergleich der Ergebnisse und der dafür aufgewendeten Mittel mit den zu Jahresbeginn von der Generaldirektion im jährlichen Managementplan erklärten Absichten
  • einen Bericht an die Kommission über die Leistungen des Generaldirektors als bevollmächtigter Anweisungsbefugter, einschließlich einer Zuverlässigkeitserklärung des Anweisungsbefugten über die angemessene Zuweisung der Mittel, die Vorbehalte enthalten kann
  • die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse der Generaldirektion

Die zuständigen Kommissionsmitglieder überprüfen die jährlichen Tätigkeitsberichte im Zuge ihrer Bewertung des EU-Haushaltsvollzugs. Sie prüfen auch den Jahresbericht des internen Prüfers und die Unterlagen zum Funktionieren der internen Kontrollmechanismen. Die Angaben in den jährlichen Tätigkeitsberichten werden auf Kommissionsebene in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz konsolidiert.

Die Management- und Leistungsbilanz ist zusammen mit den konsolidierten Jahresrechnungen und dem Bericht über die Folgemaßnahmen der Entlastung Teil der integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte. Sie werden dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt und sind eine wichtige Grundlage für die jährliche Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofs zur Verwaltung der EU-Haushaltsmittel.

Finanzberichte

Der jährliche Finanzbericht zum EU-Haushalt gab Auskunft über die Verwendung der Haushaltsmittel und die damit vor Ort erzielten Ergebnisse. Er umfasste vier Abschnitte:

  • Übersicht der EU-Finanzen in einem bestimmten Jahr
  • Einnahmen
  • Ausgaben
  • Anhänge (Ausgaben und Einnahmen nach Rubriken, Art der Mittel und Mitgliedstaat, operative Haushaltssalden, Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen sowie Anleihe- und Darlehenstätigkeiten)

Die letzte veröffentlichte Ausgabe des Finanzberichts wurde für das Jahr 2018 erstellt. Der Bericht wurde ersetzt durch die integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte Integrated Financial and Accountability Reporting, eine kompakte Version des früheren Finanzberichts (mit den wichtigsten Elementen und Daten).

Auf der Europa-Website bietet das Interaktive Diagramm der Ausgaben und Einnahmen für den Zeitraum 2000-2020 tabellarisch detaillierte Daten (nach EU-Land, Rubrik usw.), die auch heruntergeladen werden können.

  • Bericht

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der EU für jedes Haushaltsjahr bis 2018.