Wöchentliche Sitzungen der Kommission
Die 27 Mitglieder des Kollegiums der Kommissare kommen normalerweise mindestens ein Mal pro Woche zusammen. Diese wöchentliche Beschlussfassung wird „mündliches Verfahren“ genannt.
In der Praxis treffen sich die Kommissarinnen und Kommissare jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während der Plenartagungen des Europäischen Parlaments in Straßburg findet diese Sitzung jedoch an einem Dienstag statt.
Zusätzlich zu den wöchentlichen Sitzungen kann der Präsident der Kommission aus gegebenem Anlass auch außerordentliche Sitzungen einberufen. Dabei werden ein besonderes Thema oder Folgemaßnahmen zu einem bestimmten Ereignis erörtert.
Tagesordnung der Kommissionssitzungen
Die Tagesordnung für jede Sitzung wird vom Kommissionspräsidenten in Anlehnung an das Jahresarbeitsprogramm der Kommission erstellt. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung werden von dem für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Kommissar vorgetragen. Ein Beschluss dazu wird von allen anwesenden Kommissaren gemeinsam gefasst.
Tagesordnungen der Kommissionssitzungen
Tagesordnungspunkte für künftige Sitzungen der Kommission
Das Kollegialprinzip
Die Kommission funktioniert nach dem Kollegialprinzip. Beschlüsse werden gemeinsam vom Kollegium der Kommissare gefasst, das sich vor dem Europäischen Parlament dafür verantworten muss. Jedes der 27 Kommissionsmitglieder ist in diesem Beschlussfassungsverfahren gleichberechtigt und in gleichem Maße verantwortlich.
Das Kollegialprinzip gewährleistet:
- die hohe Qualität der Beschlüsse, da bei jedem Vorschlag alle Kommissionsmitglieder konsultiert werden müssen
- die Unabhängigkeit des Organs, da die Beschlüsse unparteiisch getroffen werden
- die von allen Kommissionsmitgliedern geteilte politische Verantwortung, auch wenn Beschlüsse mit einer Mehrheit getroffen werden
Das Kollegium kann auch durch Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt entscheiden. In einem solchen Fall muss die Mehrheit des Kollegiums (14 von 27) für einen Beschluss stimmen, damit dieser angenommen werden kann. Jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme und kann seine Stimme nur persönlich abgeben.
Teilnahme an Sitzungen
Die Kommissionsmitglieder sind zur Teilnahme an allen Kollegiumssitzungen verpflichtet. Sollten sie sich verspäten, müssen sie den Präsidenten rechtzeitig informieren. Nur in außerordentlichen, begründeten Fällen ist Abwesenheit bei einer Kollegiumssitzung gerechtfertigt.
Berichte über wöchentliche Sitzungen
Für jede Kollegiumssitzung wird ein schriftlicher Bericht online veröffentlicht.
Von der Kommission beschlossene Initiativen
Die Kommission hat das Initiativrecht im Bereich der Rechtsetzung. Wurde ein Legislativvorschlag gemeinsam vom Kollegium beschlossen, wird das nächste Stadium des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. In den meisten Fällen wird der Vorschlag dem Europäischen Parlament zur Prüfung und Annahme vorgelegt (ordentliches Gesetzgebungsverfahren, so genannte Mitentscheidung).
Gleichzeitig werden die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag abzugeben und zu bestätigen, dass das betreffende Thema effizienter auf EU- als auf regionaler oder lokaler Ebene bearbeitet werden kann.