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Europäische Kommission

Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments 2015

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2014
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Beschluss (EU) 2015/421 des Europäischen Parlaments und des Rates

Vorschlag der Kommission: COM(2014) 349 – 11. Juni 2014
Standpunkt des Rates: 18. Dezember 2014
Standpunkt des Parlements: 17. Dezember 2014

Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates (2) kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Anspruch genommen werden, um genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden können. Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1b ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 den Mittelansatz für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus um 83 285 595 EUR aufzustocken, um für das Jahr 2015 zusätzliche Mittel aus den Strukturfonds für Zypern in Höhe von insgesamt 100 000 000 EUR zu gewähren.

Für das Haushaltsjahr 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat das Flexibilitätsinstrument bereits mit Beschluss vom 20. November 2013 zur Bereitstellung ausschließlich von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 89 330 000 für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung des ergänzenden Charakters des Flexibilitätsinstruments müssen zur Deckung der zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen für Zypern für die beiden Haushaltsjahre 2014 und 2015 zusätzliche Mittel für Zahlungen auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils bereitgestellt werden, die sich 2015 auf schätzungsweise 11,3 Mio. EUR, 2016 auf 45,7 Mio. EUR, 2017 auf 75,4 Mio. EUR und 2018 auf 40,2 Mio. EUR belaufen. Die Beträge für die einzelnen Jahre des Zeitraums 2015-2018 sind durch den jeweiligen von der Kommission in diesem Zeitraum vorgelegten Haushaltsplanentwurf zu bestätigen.

Beschluss (EU) 2015/2248 des Europäischen Parlaments und des Rates

Vorschlag der Kommission: COM(2015) 486 – 30. September 2015
Standpunkt des Rates: 28. Oktober 2015
Standpunkt des Parlements: 14. Oktober 2015

Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Anspruch genommen werden, um genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden konnten. Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Obergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) erscheint es notwendig, zur Ergänzung der Mittel des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 66,1 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um migrationsbezogene Maßnahmen zu finanzieren. Die Mittel für Zahlungen, die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechen, belaufen sich auf 52,9 Mio. EUR im Jahr 2016 und auf 13,2 Mio. EUR im Jahr 2017.

Dateien

  • 13. MÄRZ 2015
Beschluss 2015/421, OJ L 68, 13.3.2015
  • 4. DEZEMBER 2015
Beschluss (EU) 2015/2248, OJ L 318, 4.12.2015