Einzelheiten Datum der Veröffentlichung14. Oktober 2015Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2015, COM(2015) 485 – 30. September 2015Standpunkt des Rates: 9. Oktober 2015Standpunkt des Parlaments: 14. Oktober 2015 Am 23. September 2015 legte die Kommission die Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vor. In dieser Mitteilung werden eine Reihe vorrangiger Maßnahmen festgelegt, die in den kommenden sechs Monaten ergriffen werden sollen, sowie die erforderlichen Anpassungen des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 und des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2016. Der Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 7 für das Haushaltsjahr 2015 soll mit seinen Änderungen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass noch in den verbleibenden Monaten des Jahres 2015 Sofortmaßnahmen durchgeführt werden können; dabei werden sämtliche Möglichkeiten zur Umschichtung genutzt, die zu diesem Zeitpunkt des Jahres zur Verfügung stehen, ohne die Ausführung anderer Ausgabenprogramme zu beeinträchtigen. Er umfasst: eine Aufstockung der Soforthilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) um insgesamt 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen zusätzliche Planstellen für FRONTEX (+60 Stellen), EASO (+30) und EUROPOL (+30), um deren Kapazitäten vor Ort auszubauen. Die damit verbundenen Mehrausgaben für Dienstbezüge belaufen sich bei allen drei Einrichtungen zusammengenommen auf 1,3 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen zusätzliche Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument (300 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen), damit der Regionale Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“) mit mindestens 500 Mio. EUR ausgestattet ist Eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen für humanitäre Hilfe um 55,7 Mio. EUR durch Umschichtungen. Ein Antrag auf Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen aus der Soforthilfereserve auf die humanitäre Hilfe wird separat gestellt, so dass insgesamt 200 Mio. EUR für die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Not bereitgestellt werden. Die in diesem BH (Nr. 7/2015) beantragten Aufstockungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und humanitäre Hilfe werden zum Teil durch die Umschichtung von 70,5 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 57,0 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen ausgeglichen, die derzeit im Haushaltsplan 2015 verfügbar sind: im Einzelnen stammen diese Mittel aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (33,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen), aus verschiedenen Haushaltslinien der Rubrik 2 (24,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 19,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen) sowie aus dem Programm „Lebens- und Futtermittel“ (12,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 3,5 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen). Zusätzlich zu diesen Umschichtungen werden zur Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auch die bestehenden Spielräume unterhalb der Ausgabenobergrenzen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft, in vollem Umfang von 23,2 Mio. EUR) und der Rubrik 4 (Europa in der Welt, in Höhe von 300 Mio. EUR) ausgeschöpft sowie das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 66,1 Mio. EUR in Anspruch genommen, um Sofortmaßnahmen im Rahmen des AMIF unter Rubrik 3 zu finanzieren. Ein Vorschlag für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments wird zusammen mit diesem EBH vorgelegt. Insgesamt führen die in diesem Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zu einer Nettoaufstockung der Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2015 um 330,7 Mio. EUR. Die Höhe der Mittel für Zahlungen bleibt 2015 unverändert, da ein Großteil der Zahlungen 2016 erfolgt. Der in der Mitteilung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise genannte zusätzliche Bedarf gegenüber dem von der Kommission vorgeschlagenen Haushaltsplanentwurf (HE) für das Haushaltsjahr 2016 wird Mitte Oktober in einem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplanentwurf 2016 berücksichtigt. Dieses Berichtigungsschreiben wird auch aktualisierte Vorausschätzungen für die Agrarausgaben enthalten. Dateien 4. DEZEMBER 2015BH 7/2015, OJ L 320, 4.12.2015Andere Sprachen (2)English(878.98 KB - HTML)Herunterladenfrançais(900.56 KB - HTML)Herunterladen