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Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union 2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Oktober 2021
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Dieser Beschluss betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „EUSF“) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates (im Folgenden „Verordnung“) in Höhe von 319 192 359 EUR, um Kroatien nach einer Reihe von Erdbeben, die sich zwischen dem 28. Dezember 2020 und dem 21. Februar 2021 ereignet haben, zu helfen.

Dieser Beschluss zur Inanspruchnahme wird gemeinsam mit der Mittelübertragung Nr. DEC 28/2021 vorgelegt, in der vorgeschlagen wird, den Betrag von 277 866 852 EUR aus der Reservelinie der Solidaritäts- und Soforthilfereserve sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen auf die operative Haushaltslinie des EUSF zu übertragen. Diese Mittel werden für die Zahlung des Restbetrags an Kroatien nach Abzug der bereits geleisteten Vorschusszahlung in Höhe von 41 325 507 EUR verwendet.

Dateien

29. OKTOBER 2021
(EUSF) COM(2021) 963