Einzelheiten Datum der Veröffentlichung18. Oktober 2019 (Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2020)Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: COM(2019) 496 - 18. Oktober 2019Standpunkt des Rates: 27. November 2019Standpunkt des Parlaments: 27. November 2019 Dieser Beschluss betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 (im Folgenden „Verordnung“) in Höhe von 4 552 517 EUR zwecks Hilfeleistung für Griechenland aufgrund der Hochwasser- und Erdrutschkatastrophe, die sich im Jahr 2019 ereignete. Diese Inanspruchnahme wird – nach Abzug des schon gezahlten Vorschusses in Höhe von 455 252 EUR – in vollem Umfang durch die teilweise Verwendung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen finanziert, die zur Deckung von Vorschüssen bereits in den Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Ein Berichtigungshaushaltsplan ist daher nicht erforderlich. . Dateien 15. JANUAR 2020EUSF, ABl. L 10, 15.1.2020Andere Sprachen (2)English(220.51 KB - HTML)Herunterladenfrançais(220.94 KB - HTML)Herunterladen