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Europäische Kommission

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union 2019

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Oktober 2019 (Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2020)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: COM(2019) 496 - 18. Oktober 2019
Standpunkt des Rates: 27. November 2019
Standpunkt des Parlaments: 27. November 2019

Dieser Beschluss betrifft die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 (im Folgenden „Verordnung“) in Höhe von 4 552 517 EUR zwecks Hilfeleistung für Griechenland aufgrund der Hochwasser- und Erdrutschkatastrophe, die sich im Jahr 2019 ereignete. Diese Inanspruchnahme wird – nach Abzug des schon gezahlten Vorschusses in Höhe von 455 252 EUR – in vollem Umfang durch die teilweise Verwendung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen finanziert, die zur Deckung von Vorschüssen bereits in den Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Ein Berichtigungshaushaltsplan ist daher nicht erforderlich.

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Dateien

  • 15. JANUAR 2020
EUSF, ABl. L 10, 15.1.2020