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Europäische Kommission

Berichtigungsschreiben N.1/2019

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Oktober 2018
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsplanentwurf für 2019 (BS Nr. 1/2019) betrifft Folgendes:

  • Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2019 auch den Auswirkungen von Beschlüssen im Agrarbereich nach der Annahme des HE 2019 im Juni 2018 sowie von anderen Vorschlägen, die im Haushaltsjahr 2019 beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen.
  • Die Aktualisierung der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen infolge der jüngsten politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zu den nachstehenden Vorschlägen der Kommission:
    • Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich;
    • Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps;
    • Anpassung des übergeordneten Ziels und Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen.
  • Die Auswirkungen der neuen, vor Kurzem von der Kommission vorgelegten Initiativen im Hinblick auf:
    • Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache;
    • Asylagentur der Europäischen Union;
    • Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
  • Anderweitige Anpassungen auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Europol, eu-LISA, die Europäische Staatsanwaltschaft, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei;
  • Technische Korrekturen in Bezug auf den Stellenplan der Europäischen Arzneimittelbehörde und die Haushaltserläuterung der Ausgabenlinie zur Unterstützung des ISA²-Programms.

Die Nettoauswirkungen von BS Nr. 1/2019 auf die Ausgaben im Entwurf des Haushaltsplans 2019 führen insgesamt zu einem Rückgang von 45,0 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und von 85,0 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen.

Dateien

  • 16. OKTOBER 2018
Berichtigungsschreiben N.1 – COM(2018) 709
  • 16. OKTOBER 2018
Berichtigungsschreiben N.1 – COM(2018) 709 – Annex