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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Oktober 2021 (Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2021)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2021, COM(2021) 955 - 8. Oktober 2021
Standpunkt des Rates: 23. November 2021
Standpunkt des Parlaments: 24. November 2021

Zweck des Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2021 ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Beschleunigung der weltweiten Impfkampagnen und zur Deckung der im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union in Anspruch genommenen Mittel und der Ausgaben im Zusammenhang mit externen Fischereiabkommen sowie die Vornahme einiger Anpassungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite.

Er umfasst insbesondere folgende Elemente:

  • die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Verpflichtungen und zusätzlicher Mittel für Zahlungen in Höhe von 450 Mio. EUR für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt im Zusammenhang mit der globalen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie für die Spende von 200 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen an Länder mit niedrigem Einkommen bzw. mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie bis Mitte nächsten Jahres;
  • die Aufstockung des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM/rescEU) um 57,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Deckung neuer Notfälle, mitsamt Rückholflügen aus Afghanistan, Hilfsmaßnahmen für Haiti nach dem jüngsten Erdbeben und ausstehenden Maßnahmen, einschließlich betreffend Waldbrände, deren Kosten die verfügbaren Mittel bis Ende des Jahres übersteigen;
  • die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Bezug auf die Haushaltslinie partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei um 3,5 Mio. EUR unter Berücksichtigung des aktualisierten Haushaltsbedarfs nach Abschluss der Verhandlungen über die neuen Protokolle mit den Cookinseln und Mauretanien;
  • die Anpassung des Eingliederungsplans infolge bestimmter Anträge der Mitgliedstaaten auf Übertragung von Mitteln gemäß Artikel 26 der Dachverordnung;
  • die Aktualisierung der Einnahmenseite des Haushaltsplans zur Berücksichtigung der überarbeiteten Vorausschätzungen der Eigenmittel auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff.

Insgesamt entsprechen die Nettoauswirkungen dieses BH auf die Ausgaben einem Anstieg der Mittel für Verpflichtungen um 473,5 Mio. EUR. Es werden keine zusätzlichen Mittel für Zahlungen beantragt.

Dateien

22. DEZEMBER 2021
BH 6/2021, ABl. 460, 22.12.2021
Deutsch
(1.03 MB - HTML)
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