Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. August 2020
- Beteiligte dienststelle
- Generaldirektion Haushalt
Beschreibung
Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 8/2020, COM(2020) 900 – 28. August 2020
Standpunkt des Rates: 11. September 2020
Standpunkt des Parlaments: 17. September 2020
Zweck des Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 6 für das Jahr 2020 ist es, 6,2 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen bereitzustellen, um i) den zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen für das Soforthilfeinstrument (ESI) zur Finanzierung der COVID-19-Impfstoffstrategie und ii) den zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen für die Kohäsion infolge der Annahme der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+) zu decken[1].
[1] Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).
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