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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2020

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. April 2020 (Letzte Aktualisierung: 19. August 2020)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 4/2020, COM(2020) 190 – 30. April 2020
Standpunkt des Rates: 25. Mai 2020
Standpunkt des Parlaments: 18. Juni 2020

Der Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2020 ist dem Vorschlag[1] beigefügt, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Höhe von 278 993 814 EUR zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich nach Naturkatastrophen in Anspruch zu nehmen, die im Laufe des Jahres 2019 in diesen Mitgliedstaaten eingetreten sind:

  • Portugal: Schäden infolge des Wirbelsturms Lorenzo auf den Azoren im Oktober 2019;
  • Spanien: Überschwemmungen in den Regionen Valencia, Murcia, Kastilien-La Mancha und Andalusien im September 2019;
  • Italien und Österreich: extreme Wetterereignisse, die Überschwemmungen und Erdrutsche auslösten, die im Herbst 2019 den größten Teil des italienischen Hoheitsgebiets (Höhepunkt war das Hochwasser in Venedig) sowie die österreichischen Bundesländer Kärnten und Osttirol betrafen.

Im BH Nr. 4/2020 wird beantragt, in den Gesamthaushaltsplan 2020 die notwendigen Mittel – sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch für Zahlungen – nach Abzug der bereits an Portugal und Spanien gezahlten Vorschüsse (6 495 606 EUR) einzustellen.

[1] COM(2020) 200 vom 30.4.2020.

Dateien

4. AUGUST 2020
BH 4/2020, OJ L 254, 4.8.2020
4. AUGUST 2020
EUSF, OJ L 253, 4.8.2020
19. AUGUST 2020
Berichtigung BH 4/2020, ABl. L 272, 19.8.2020