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Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016

Einzelheiten

Part of collection
Datum der Veröffentlichung
1. Dezember 2016
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 4/2016, COM(2016) 623 – 30. September 2016
Standpunkt des Rates: 8. November 2016
Standpunkt des Parlaments: 1. Dezember 2016

Der Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2016 dient folgenden Zwecken:

  1. der Anpassung der Höhe der Mittel unter der Rubrik 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft, um dem Stand der Umsetzung Rechnung zu tragen und die jüngsten Entwicklungen im Bereich Migration und Sicherheit widerzuspiegeln, durch Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 50 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 10 Mio. EUR für das Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union, Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 130 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 70 Mio. EUR für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF);
  2. da unter Rubrik 3 kein Spielraum vorhanden ist, können diese Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen nur durch Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben bis zu einer Höhe von 240,1 Mio. EUR vorgenommen werden, wobei die Umschichtung von Mitteln in Höhe von 9,9 Mio. EUR von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London, die aufgrund der Entwicklung des EUR/GBP Wechselkurses möglich wurde, bereits berücksichtigt ist. Die Kommission schlägt vor, diese Inanspruchnahme im Jahr 2016 vollständig gegen den im selben Jahr unter der Rubrik 5 Verwaltung verbleibenden Spielraum aufzurechnen.
  3. der vorzeitigen Bereitstellung von Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 2015-2018 in Höhe von 73,9 Mio. EUR zur Berücksichtigung der vorgeschlagenen Verlängerung der Fondslaufzeit bis 2020 . Es wird vorgeschlagen, die Aufstockung über eine Kürzung der Mittel für die Finanzinstrumente des Bereichs Energie der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Energie) zu finanzieren, mit entsprechendem Ausgleich im Jahr 2018.
  4. der Kürzung der über mehrere Haushaltslinien verteilten Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen um 14,7 Mio. EUR zur Anpassung an die jüngste Bedarfsermittlung.
  5. der Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 284,3 Mio. EUR, in erster Linie im Rahmen von Haushaltslinien der Teilrubrik 1b Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt und in geringerem Maße der Rubriken 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen und 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft sowie aus der Reserve für Soforthilfe, nach Berücksichtigung der in der globalen Mittelübertragung (DEC 23/2016) vorgeschlagenen Umschichtungen.
  6. der vorzeitigen Einstellung eines Teils des im Haushaltsplanentwurf 2017 bereits vorgeschlagenen zusätzlichen Personals für die Agentur Frontex im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Dies erfordert eine Änderung des Stellenplans der Agentur Frontex, aber keine zusätzlichen Mittel im Jahr 2016.

Der BH Nr. 4/2014 sieht auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 2016 netto eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 225,4 Mio. EUR und eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 7 274,3 Mio. EUR vor.

Auf der Einnahmenseite werden im vorliegenden BH auch die Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d. h. Zölle und Zuckerabgaben), der Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) und das Bruttonationaleinkommen (BNE) und die Veranschlagung der VK-Korrekturbeträge und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge auf die einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Dateien

28. FEBRUAR 2017
BH 4/2016, OJ L 52, 28.2.2017