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Europäische Kommission
  • Haushaltplan

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2015

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juli 2015
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2015, COM(2015) 11 – 13. Januar 2015
Standpunkt des Rates: 26. Juni 2015
Standpunkt des Parlaments: 7. Juli 2015

Am 26. November 2014 hat die Kommission „Eine Investitionsoffensive für Europa“(COM(2014) 903 vom 26.11.2014.) vorgeschlagen, in deren Rahmen in den nächsten drei Jahren zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Zu diesem Zweck errichtet die Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) einen neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Der EFSI wird durch eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt gestützt, die wiederum durch einen Garantiefonds besichert werden, der 50 % der offenen Verbindlichkeiten des EFSI deckt.

Der Legislativvorschlag zur Einrichtung des EFSI wurde von der Kommission am 13. Januar 2015 angenommen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2014 (EUCO 237/14 vom 18. Dezember 2014, S. 1.) sollten die Unionsgesetzgeber sich bis Juni 2015 über die Vorschläge einigen, so dass die neuen Investitionen bereits Mitte 2015 aktiviert werden können.

Gemäß dem Legislativvorschlag wird durch den Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2015 die Haushaltsstruktur für die Dotierung des Garantiefonds und mögliche Inanspruchnahmen der EU-Garantie geschaffen sowie die Einstellung der Mittel für beratende Unterstützung bei der Findung, Ausarbeitung und Entwicklung von Investitionsprojekten in den Haushaltsplan vorgenommen.

Der Zweck des BH Nr. 2 besteht darin, die notwendigen Änderungen im Eingliederungsplan vorzuschlagen und die entsprechende Umschichtung von 1360 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 10 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen vorzunehmen. Insgesamt haben die Änderungen keine Auswirkungen auf die Einnahmen oder die Ausgaben.

Dateien

  • 7. OKTOBER 2015
BH 2/2015, OJ L 261, 7.10.2015