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Europäische Kommission
  • Entwurf des Haushaltsplans

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2024

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Februar 2024
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2024, COM(2024) 80 – 29. Februar 2024

Standpunkt des Rates: 19. März 2024
Standpunkt des Parlaments: 25. April 2024

Zweck des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2024 (im Folgenden „BH Nr. 1“) ist die Vornahme der erforderlichen Änderungen am Haushaltsplan 2024, die sich aus der Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ergeben.

Die Revision der MFR-Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und umfasst, wie in Artikel 4 Absatz 1 der MFR-Verordnung vorgesehen, unter anderem Änderungen der Obergrenzen des MFR, die im Zuge der aktualisierten technischen Anpassung des MFR für das Haushaltsjahr 2024 in Form einer Mitteilung der Kommission vom 29. Februar 2024 mitgeteilt wurden.

Um den Auswirkungen der Revision des MFR auf das Haushaltsjahr 2024 Rechnung zu tragen, umfasst der BH Nr. 1 folgende Elemente:

  • die Schaffung des Eingliederungsplans und Erläuterungen zur Deckung der Fazilität für die Ukraine sowie die Inanspruchnahme des neuen besonderen Instruments, der „Ukrainereserve“, in Höhe von 4,8 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 3,8 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen für nicht auf Darlehen basierte Unterstützung durch die Union einschließlich administrativer Hilfe im Einklang mit der MFR-Verordnung;
  • die Aufstockung des Europäischen Verteidigungsfonds um 376 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP);
  • die Anpassung des Eingliederungsplans, um die Solidaritäts- und Soforthilfereserve in zwei getrennte Instrumente aufzuteilen und die Beträge für beide Instrumente aufzustocken;
  • die Schaffung des Eingliederungsplans und Erläuterungen zur Deckung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan mit einem Betrag von 501 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen in der Reserve und 23,9 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen, die bis zur Annahme der Rechtsgrundlage in die Reserve eingestellt werden;
  • die Kürzung der Mittel für Verpflichtungen in der Reserve für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) um 175,7 Mio. EUR im Jahr 2024.

Darüber hinaus enthält der BH Nr. 1 infolge der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Einrichtung des Amts für künstliche Intelligenz im Dezember 2023 eine Anpassung der Erläuterungen des Haushaltsplans zur Haushaltslinie für Unterstützungsausgaben für das Programm „Digitales Europa“.

Insgesamt entsprechen die Nettoauswirkungen des BH Nr. 1 auf die Ausgaben einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 5 833,7 Mio. EUR bzw. 4 143,6 Mio. EUR.

 

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2024

  • 5. JUNI 2024
AB 1/2024, OJ L, 2024/1430, 5.6.2024

Dateien

  • 29. FEBRUAR 2024
DAB 1/2024 COM(2024) 80
  • 29. FEBRUAR 2024
DAB 1/2024 – annex