Null Verschwendung, null Ausflüchte: Was die EU für eine bessere Abfallwirtschaft tut - Europäische Kommission
Zum Hauptinhalt
  • Presseartikel
  • 31. März 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 1 Min

Null Verschwendung, null Ausflüchte: Was die EU für eine bessere Abfallwirtschaft tut

A child collecting plastic waste in a forest

 

Jahr für Jahr begehen wir am 30. März den Internationalen Tag der Nullverschwendung, um die Öffentlichkeit für die Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit Abfällen zu sensibilisieren und Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion zu fördern. Jeder Mensch in der EU erzeugt im Schnitt 511 kg Abfälle pro Jahr, wovon lediglich 38 % recycelt werden. Das ist ein ernstes Problem, und die EU tut etwas dagegen. Schauen wir mal, was genau.

Die EU verfolgt mit ihrem Konzept für die Abfallwirtschaft im Wesentlichen drei Ziele. Sie will

  • die Abfallbewirtschaftung verbessern
  • Innovationen im Recycling vorantreiben
  • die Entsorgung in Deponien begrenzen

Abfallbehandlung und -bewirtschaftung werden im EU-Recht durch die Abfallrahmenrichtlinie geregelt. Dort gibt es eine Rangordnung für die Abfallwirtschaft, die sogenannte „Abfallhierarchie“, wonach Vermeidung die bevorzugte Option und Entsorgung das letzte Mittel ist. Es gibt außerdem eine Menge gezielter EU-Vorschriften für alles mögliche, von Batterien bis zu biologisch abbaubaren Abfällen und von der Schifffahrt bis zu Altfahrzeugen.

Im Februar traten die EU-Vorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen in Kraft. Damit soll das extrem umweltbelastende Einwegplastik eingedämmt werden. Dazu zählen beispielsweise kleine Plastikbehälter für Würze, Soßen, Zucker und Kaffeesahne, die nur einmal verwendet und dann weggeworfen werden und für die Alternativen gefunden werden müssen.

Bei den Bemühungen um eine stärker kreislauforientierte und krisenfestere Wirtschaft geht es nicht nur um die ökologische Nachhaltigkeit – die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit ist nicht weniger wichtig. Mit Blick in die Zukunft und mit dem Ziel, die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu wecken und zur Schaffung eines Binnenmarkts für Abfälle beizutragen, plant die Kommission für 2026 einen neuen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft.

Mehr dazu

Abfälle und Recycling in der EU

Abfallrahmenrichtlinie

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. März 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation