Arbeitserlaubnis Studierende aus EU-Ländern Als EU-Bürger/in hast du dieselben Rechte auf Arbeit neben dem Studium wie Einheimische. Du benötigst keine Arbeitserlaubnis, auch nicht für eine Vollzeittätigkeit. Studierende aus Nicht-EU-Ländern In den meisten Ländern dürfen Studierende mit einem Visum in Teilzeit arbeiten. In einigen Ländern ist die Anzahl der erlaubten Arbeitsstunden jedoch begrenzt.