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Arbeitserlaubnis

Studierende aus EU-Ländern

Als EU-Bürger/in hast du dieselben Rechte auf Arbeit neben dem Studium wie Einheimische. Du benötigst keine Arbeitserlaubnis, auch nicht für eine Vollzeittätigkeit.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern

In den meisten Ländern dürfen Studierende mit einem Visum in Teilzeit arbeiten. In einigen Ländern ist die Anzahl der erlaubten Arbeitsstunden jedoch begrenzt.