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Kunststoff-Eigenmittel

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 wurden Beiträge auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff als eine neue Einnahmequelle des EU-Haushalts 2021-2027 eingeführt.

Die seit dem 1. Januar 2021 bestehenden Kunststoff-Eigenmittel sind ein nationaler Beitrag, der auf der Menge der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff basiert. Diese Eigenmittel stehen mit den politischen Prioritäten der EU in engem Zusammenhang. Es wird erwartet, dass sie die Mitgliedstaaten dazu anregen, Verpackungsabfälle zu verringern und durch die Umsetzung der EU-Strategie für Kunststoffe den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft stimulieren. Gleichzeitig behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die am besten geeigneten Strategien zur Verringerung der Verschmutzung durch Verpackungsabfälle aus Kunststoffen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zu entwickeln.

Auf die Masse der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff wird ein einheitlicher Abrufsatz von 0,80 EUR pro Kilogramm angewandt, wobei ein Mechanismus zur Vermeidung übermäßiger Beiträge von weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten integriert ist.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Die Beiträge werden auf der Grundlage der Daten von Eurostat berechnet, die von den Mitgliedstaaten bereits gemäß den bestehenden Berichtspflichten gesammelt und zur Verfügung gestellt werden. Genauer gesagt stellen die Mitgliedstaaten bereits gemäß der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) und ihrem Durchführungsbeschluss (Beschluss (EU) 2019/665) Daten über die Entstehung und das Recycling von Verpackungsabfällen aus Kunststoff zur Verfügung. Die Daten sind auf der Eurostat-Website öffentlich zugänglich.

Da die genauen Daten Eurostat jeweils im Juli des Jahres N+2 (des übernächsten Jahres) vorgelegt werden, berechnet die Kommission die Beiträge zunächst auf der Grundlage von Prognosen im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Das ist das übliche Verfahren, das auch auf andere Einnahmequellen des EU-Haushalts angewandt wird.

Sobald die endgültigen Daten verfügbar sind, wird die Kommission die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend anpassen.

Beispielsweise werden im Jahr 2021 (nach dem Inkrafttreten des Eigenmittelbeschlusses) die Mitgliedstaaten ihre Beiträge monatlich auf der Grundlage von Prognosen bezahlen. Diese Beiträge werden nach Juli 2023 angepasst, wenn die endgültigen Daten verfügbar sind.