Die Eigenmittel auf Basis des Bruttonationaleinkommens sind eine „zusätzliche“ Einnahme zur Deckung der Ausgaben, die den Betrag der traditionellen Eigenmittel, der MwSt-Eigenmittel und der sonstigen Einnahmen in einem Jahr zu übersteigenhinaus. Die BNE-Eigenmittel stellen sicher, dass der Gesamthaushaltsplan der Union zunächst stets ausgeglichen ist. Der BNE-Abrufsatz wird anhand der zusätzlichen Mittel bestimmt, die zur Finanzierung der erwarteten Ausgaben erforderlich sind, die durch andere Mittel (MwSt-Einnahmen, traditionelle Eigenmittel und andere Einnahmen) nicht gedeckt werden können. Somit wird auf das BNE jedes einzelnen Mitgliedstaats ein Abrufsatz angewandt. Aufgrund dieses Deckungsmechanismus variiert der auf das Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten anzuwendende Satz von einem Haushaltsjahr zum nächsten. Heute stellt diese Ressource die größte Einnahmequelle des EU-Haushalts dar (rund 70 % der gesamten Finanzierung). So betrug der BNE-Beitrag für 2017 beispielsweise 78,6 Mrd. EUR. Der Gesamtbetrag der Eigenmittel, die von den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr für den EU-Haushalt erhoben werden können, basiert auf dem BNE der Mitgliedstaaten. Derzeit darf der Gesamtbetrag der Eigenmittel, die der EU für die jährlichen Mittel für Zahlungen zugewiesen werden, 1,20 % der Summe des BNE der Mitgliedstaaten nicht übersteigen. Das Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen wird im Einklang mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) bestimmt. Das ESVG 2010 ist ein international kompatibler Rechnungslegungsrahmen für eine systematische und detaillierte Beschreibung einer Volkswirtschaft (einer Region, eines Landes oder einer Ländergruppe), ihrer Bestandteile und ihrer Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften. Die Kommission überprüft die von den Mitgliedstaaten zur Berechnung des BNE verwendeten Quellen und Methoden. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle Ausgaben und Einnahmen.